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überplanmäßiger Ausgaben für die städtischen Projekte der Gartenregion 2009 in Höhe der
Gegenfinanzierung von 270.000 € bei den HMK
· 5800.901/960000 (anteilig 55.000,-- €)
· 7510.800/960000 (anteilig 15.000,-- €)
· 5800.036/960000 (anteilig 200.000,-- €)
gem. § 89 NGO zuzustimmen.
Die in der nachfolgenden Begründung näher ausgeführten Gründe für den überplanmäßigen Mittelbedarf waren unvorhersehbar. Die Mehrausgaben sind unabweisbar, da sie zur Fertigstellung der Projekte zwingend erforderlich sind. Die Deckung ist gewährleistet.
Zur Deckung der Mehrausgaben stehen Einnahmen in entsprechender Höhe wie folgt zur Verfügung:
· Gegenfinanzierung der Region i.H.v. 237.000,-- €
· Zweckgebundenen Spende der Sparkasse Hannover i.H.v. 33.000,-- €.
Die rechtskräftigen Bewilligungsbescheide der Region sowie die Spendenzusage der Sparkasse sind als Anlage beigefügt.
Aussagen zur Geschlechterdifferenzierung gem. Beschluss des Rates vom 03.07.2003 (DS 1278/ 2003) sind im Zusammenhang mit dieser Drucksache nicht relevant.
Zum Zeitpunkt des Haushaltsplanaufstellungsverfahrens 2008 war die Gegenfinanzierung
der städtischen Projekte der Gartenregion 2009
· Neugestaltung Stadtpark, Hinüberscher Garten sowie Westanleger Maschsee
· Bau eines offenen Andachtsraumes Friedhof Ricklingen
· Neugestaltung Operndreieck
noch nicht absehbar.
Daher konnte die Gegenfinanzierung als Einnahme und Ausgabe in der Haushaltsplanung 2008 nicht berücksichtigt werden. Die Aufwendungen sind gem. § 89 NGO zeitlich und sachlich unabweisbar.