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BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt210. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Bereich: Mittelfeld / "EXPO-Park Hannover - West"
Feststellungsbeschluss
Antrag,
die 210. Änderung des Flächennutzungsplanes (Anlage 1) mit der Begründung (Anlage 2) zu beschließen (Feststellungsbeschluss).
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die Änderung des Flächennutzungsplanes und die damit verfolgten Planungsziele wirken sich in gleicher Weise auf Männer und Frauen bzw. auf alle gesellschaftlichen Gruppen aus. Ferner ist damit eine geschlechtsbezogene bzw. gruppenbezogene Bevorzugung oder Benachteiligung nicht verbunden.
Kostentabelle
Es entstehen hinsichtlich der Planungsebene der Flächennutzungsplanung keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages:
Bisherige Drucksachen und Beschlüsse:
Nr. 2583 / 2013 - Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Nr. 0760 / 2014 - Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Das 210. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan dient dem Ziel, auf der Grundlage des Beschlusses des Verwaltungsausschusses vom 29.11.2007 die Voraussetzungen für die Ansiedlung des Gartenmöbelunternehmens E.F. Ludwig GmbH & Co KG westlich der "Gärten im Wandel", auf dem Gelände des früheren jordanischen Pavillons, zu schaffen. In diesem Zusammenhang werden die Darstellungen des Flächennutzungsplanes den rechtlichen bzw. tatsächlichen Gegebenheiten angepasst, u.a. werden die "Gärten im Wandel" nunmehr als Allgemeine Grünfläche dargestellt, um sie dauerhaft zu sichern.
Der vom Rat der Landeshauptstadt Hannover am 22.05.2014 beschlossene Entwurf der 210. Änderung des Flächennutzungsplanes hat mit Begründung in der Zeit vom 05.06.2014 bis 07.07.2014 öffentlich ausgelegen. Die Träger öffentlicher Belange sowie die Stadt Laatzen wurden über die öffentliche Auslegung unterrichtet.
Während der öffentlichen Auslegung sind Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern nicht eingegangen. Von Trägern öffentlicher Belange und der Stadt Laatzen liegen aus diesem Verfahrensschritt ebenfalls keine Stellungnahmen vor, über die zu entscheiden wäre. Fachliche Hinweise der Region Hannover zur Übereinstimmung mit den Zielen der Raumordnung wurden in die Begründung eingearbeitet.
Fachliche Stellungnahme aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege
Die nach wie vor gültige naturschutzfachliche Stellungnahme des Bereiches Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz im Fachbereich Umwelt und Stadtgrün ist dieser Drucksache als Anlage 4 beigefügt.
Zusammenfassende Erklärung
Gemäß § 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB ist dem Flächennutzungsplan eine zusammenfassende Erklärung beizufügen. Sie soll darlegen, in welcher Art und Weise die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Verfahren berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen die Planinhalte nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden Alternativen gewählt wurden. Die zusammenfassende Erklärung ist dieser Drucksache als Anlage 3 beigefügt.
Die beantragten Beschlüsse sind erforderlich, um das 210. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan abschließen zu können.
Übersicht über die Anlagen zu dieser Drucksache:
Anlage 1 - Zeichnerische Darstellung zur 210. Änderung des Flächennutzungsplanes
Anlage 2 - Begründung zur 210. Änderung des Flächennutzungsplanes
Anlage 3 - zusammenfassende Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB
Anlage 4 - Naturschutzfachliche Stellungnahme
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Hannover / 21.07.2014