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Berufung des Gemeindewahlleiters und seiner Stellvertretung für die Kommunalwahlen
am 11. September 2016
Antrag,
als Gemeindewahlleiter Herrn Städt. Direktor Carsten Köller und als stellvertretenden Gemeindewahlleiter Herrn Stadtamtsrat Sascha Kusz zu bestimmen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Gender-Aspekte werden nicht betroffen.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Gemeindewahlleitung ist gem. § 9 Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG) grundsätzlich der Oberbürgermeister und Stellvertreterin / Stellvertreter die jeweilige Stellvertreterin / der jeweilige Stellvertreter im Amt, der Rat kann aber abweichend hiervon unter anderem Bedienstete der Stadtverwaltung berufen (§ 9 Abs. 3 Nr. 2 NKWG). So wurde auch bei vergangenen Kommunalwahlen stets verfahren.
Herr Köller als Wahlleiter und Herr Kusz als Stellvertreter sind in diese Funktionen bereits seit 2013 für alle Wahlen berufen worden und bieten Gewähr für eine fachkundige Durchführung der Wahl.
18.04
Hannover / 29.07.2015