Antrag Nr. 1726/2012:
Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 1550/2012 (Bebauungsplan Nr. 1287 - Elisabethstraße- Bebauungsplan der Innenentwicklung, Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss)

Informationen:

verwandte Drucksachen:

1726/2012 (Originalvorlage)
1550/2012 (Ursprungsvorlage)

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

CDU-Fraktion

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 1550/2012 (Bebauungsplan Nr. 1287 - Elisabethstraße- Bebauungsplan der Innenentwicklung, Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss)

Antrag zu beschließen:


Der Antragstext wird wie folgt geändert:

1. die Anregungen aus Stellungnahmen von Anwohnerinnen und Anwohnern der Elisabethstraße und der Jöhrensstraße, deren Namen in einer vertraulichen Informationsdrucksache genannt werden, nicht zu berücksichtigen,

2. die textliche Festsetzung im Bebauungsplan Nr. 1287 unter § 8 wie folgt zu fassen: „Für Wohngebäude sind nur Walmdächer oder gleichmäßig geneigte Satteldächer zulässig; bei den im Bereich der Jöhrensstraße und der Elisabethstraße liegenden Wohngebäuden ist eine Dachmindestneigung von 40 Grad einzuhalten.“

3. den Bebauungsplan Nr. 1287 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB und § 10 Abs. 1 NKomVG als Satzung zu beschließen und der Begründung des Bebauungsplanes zuzustimmen.

Begründung

Punkt 2. greift den am 08.02.2012 im Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode einstimmig beschlossenen Änderungsantrag zum Bebauungsplan Nr. 1287 auf. Nach Eingang der Stellungnahmen aus der Nachbarschaft ist deutlich geworden, dass die Änderungen im Bebauungsplan notwendig und aus diesem Grund einzuarbeiten sind.

Jens Seidel
Vorsitzender