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Erweiterung des Betreuungsangebotes der Kindertagesstätte der Zachäus-Kirchengemeinde
Antrag,
zu beschließen,
1.) die Halbtagskindergartengruppe ohne Essen (HtoE) der Kindertagesstätte der Zachäus-Kirchengemeinde, Wernigeroder Weg 21, zum 01.08.2008 in eine Kindergartengruppe mit 3/4-Betreuung umzuwandeln und
2.)
für diese Gruppe ab 01.08.2008 laufende Beihilfen auf Basis der Förderrichtlinien für verbandseigene Kindertagesstätten (VBE) zu gewähren.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionen | in € | bei HMK (Deckungsring)/ Wipl-Position | Verwaltungs- haushalt; auchInvestitions- folgekosten | in € p.a. | bei HMK (Deckungsring)/ Wipl-Position |
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Einnahmen | Einnahmen |
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Finanzierungsanteile von Dritten | | | Betriebseinnahmen | | |
sonstige Einnahmen | | | Finanzeinnahmen von Dritten | | |
Einnahmen insgesamt | 0,00 € | | Einnahmen insgesamt | 0,00 € | |
Ausgaben | Ausgaben |
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Erwerbsaufwand | | | Personalausgaben | | |
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung | | | Sachausgaben | | |
Einrichtungsaufwand | | | Zuwendungen | 17.000,00 € |
4645.000/718000* |
Investitionszuschuss an Dritte | | | Kalkulatorische Kosten | | |
Ausgaben insgesamt | 0,00 € | | Ausgaben insgesamt | 17.000,00 € | |
Finanzierungssaldo | 0,00 € | | Überschuss / Zuschuss | -17.000,00 € | |
*Die Finanzierung im Kindertagesstättenbereich erfolgt als Beihilfegewährung an den Träger. Hierbei werden von den Betriebskostenausgaben die zu erzielenden Einnahmen aus Elternbeiträgen und Landesfördermitteln abgezogen, sodass es sich um einen Nettobetrag handelt. Abweichend vom aktuellen Finanzierungsvertrag erbringt der Träger keine erhöhte Gruppenpauschale für die umzustrukturierende Gruppe. Die entstehenden Mehrkosten werden daher von der Stadt getragen.
Begründung des Antrages
Die Zachäus-Kirchengemeinde betreibt im Stadtteil Burg im Wernigeroder Weg zwei Kindertagesstätten mit insgesamt 140 Plätzen. In der verbandseigenen Einrichtung im Wernigeroder Weg 21 werden 65 Kindergartenkinder in drei Gruppen betreut. Neben der Halbtagsgruppe bestehen bereits zwei Gruppen mit einer 3/4-Betreuung.
In letzter Zeit werden die Halbtagskindergartenplätze immer weniger nachgefragt, da von vielen Eltern eine längere Betreuungszeit gewünscht wird. Der Träger hat daher eine Aufstockung der Betreuungszeit der Halbtagsgruppe um täglich zwei Stunden auf eine 3/4-Betreuung beantragt. Es handelt sich bei einer Betreuungszeit bis 14.00 Uhr um ein bedarfsgerechtes Angebot, das insbesondere berufstätigen Elternteilen gerecht wird, die
einer Halbtagstätigkeit nachgehen. In der Kita Wernigeroder Weg 28, bei der es sich um ein städtisches Gebäude handelt, betreut der Träger weitere 75 Kinder in Ganztagsgruppen, wodurch insgesamt ein sehr gutes Betreuungsangebot besteht.
Durch die Umsetzung der Maßnahme würde auch den Anforderungen des Tagesbetreuungsausbaugesetzes (TAG) Rechnung getragen, wonach Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf aufgrund verbesserter Kinderbetreuungsangebote erleichtert werden soll.
Die Mehrkosten für die Erweiterung des Betreuungsangebotes belaufen sich auf ca. 17.000,00 € jährlich. Die Finanzierung der Betriebskosten wird im Kindertagesstätten-Budget erwirtschaftet. Die geltende Betriebserlaubnis des Nds. Kultusministeriums - Referat Tageseinrichtungen und Tagespflege für Kinder - umfasst auch die geplante Umstrukturierung und bleibt daher bestehen.
51.4 1
Hannover / 25.06.2008