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Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag der CDU-Fraktion zur Einrichtung einer Kindertagesstätte auf dem städtischen Grundstück Seelhorststraße 54
Eine wiederholte Prüfung durch die Sachgebiete OE 19.30 (Flächen und Programmmanagement im Fachbereich Gebäudemanagement) und OE 51.42 (Kindertagesstättenplanung im Fachbereich Jugend und Familie) hat ergeben, dass das Grundstück aufgrund der Größe von 1.133 m² nicht ausreicht zur Errichtung einer bedarfsgerechten Kindertagestätte für die Stadtteile Mitte und Südstadt. Es ist somit für eine wirtschaftliche Bebauung und Betrieb einer Kindertagesstätte nicht geeignet.
Im übrigen wird auf die Stellungnahme (15-2091/2013 N1 S1) zu dem in der Stadtbezirksratssitzung am 21.10.2013 gestellten Antrag verwiesen.