Informationen:
Beratungsverlauf:
- 23.09.2021: Ratsversammlung: schriftliche Beantwortung
Anfragesteller(in):
SPD-Fraktion
SPD-Fraktion
Für Mandatsträger*innen, die Sorgearbeit gegenüber Kindern oder Angehörigen zu Hause leisten und ggf. zusätzlich einen Beruf in Teilzeit oder Vollzeit ausüben, sind die zeitlichen und organisatorischen Hemmschwellen teilweise sehr hoch, den Anforderungen an ein Mandat gerecht zu werden. Gerade wenn etwa Arbeits- und Betreuungszeiten nicht beliebig flexibel angepasst werden können, können Menschen von den vielartigen Terminen, die mit einer Mandatstätigkeit verbunden sind, abgeschreckt werden, sich für ein politisches Mandat zu entscheiden und sich so aktiv in die Gestaltung der Gesellschaft einzubringen. Auch Krankheit oder körperliche Einschränkungen können Menschen hindern, ein Mandat anzustreben, oder dazu bewegen, ein Mandat aufzugeben. Dies müssen wir verhindern.
Im April 2021 hat die Landesregierung einen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht (LT-Drs. 18/9075, https://www.landtag-niedersachsen.de/Drucksachen/Drucksachen%5F18%5F10000/09001-09500/18-09075.pdf), mit dem das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) so angepasst werden soll, dass zur besseren Vereinbarkeit von Mandat und Privatleben unter anderem eine Sitzungsteilnahme unter Nutzung von Videokonferenztechnik ermöglicht werden soll und dass Zeiten, die für die Wahrnehmung des kommunalen Mandats erforderlich sind, besser als Arbeitszeit angerechnet werden.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung: