Drucksache Nr. 1722/2017:
Aufstockung der Betreuungszeit in Kindertagesstätten im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
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1722/2017
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Aufstockung der Betreuungszeit in Kindertagesstätten im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode

Antrag,

zu beschließen,
  1. die Betreuungszeit in einer Kindergartengruppe (25 Plätze, 3/4-Betreuung) der Kindertagesstätte "Blaue Schule" , Friedrich-Wulfert-Platz 1, in Trägerschaft des Deutschen Roten Kreuzes (DRK)

  2. die Betreuungszeit in einer Kindergartengruppe (20 Plätze, Halbtags mit Essen) der Kindertagesstätte der Jakobi-Kirchengemeinde, Aussiger Wende 31, in Trägerschaft des Ev.-luth. Stadtkirchenverbandes Hannover (Staki)

jeweils auf eine Ganztagsbetreuung auszuweiten und

ab dem 01.08.2017, spätestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis, laufende Zuwendungen auf Basis der Förderungsgrundsätze über den Ersatz der Betriebskosten für städt. Kindertagesstätten in Verwaltung der Träger der Freien Wohlfahrtpflege (Betriebskostenersatz- BKE - ) zu gewähren (Ziffer 1.), sowie
ab dem 01.08.2017, spätestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis, laufende Zuwendungen auf Basis des Finanzierungsvertrages für verbandseigene Kindertagesstätten (VBE) zu gewähren (Ziffer 2.).

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme 36501
kindertagesbetreuung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36501
Kindertagesbetreuung
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 30.300,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 14.000,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -44.300,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -44.300,00 €
Im Einzelnen entstehen folgende Folgekosten:
Kindertagesstätte zu Ziffer 1. : BKE 14.000 €
Kindertagesstätte zu Ziffer 2.: VBE 30.300 €

Die Finanzierung erfolgt als Zuwendung an den Träger. Hierbei werden von den Betriebskostenausgaben die zu erzielenden Einnahmen aus den Elternbeiträgen und Landesfördermitteln abgezogen, so dass es sich um einen Nettobetrag handelt.

Begründung des Antrages

In den genannten Einrichtungen werden in den letzten Jahren die 3/4-Angebote immer weniger nachgefragt. Die Inanspruchnahme dieser Betreuung wird lediglich als Einstieg in die Kinderbetreuung gesehen. Sobald sich die Möglichkeit ergibt, wird von Eltern der Wunsch nach einer längeren Kinderbetreuung nachgefragt und wahrgenommen. Hierneben ist inzwischen für viele Eltern durch den vorab in Anspruch genommenen Krippenplatz mit Ganztagsbetreuung die Anschlussbetreuung im Kindergarten mit einer kürzeren Betreuungszeit nur schwer zu regeln. Dies verstärkt den Wunsch nach längeren Betreuungszeiten.

Die beiden vorgenannten Träger haben daher die Ausweitung der Betreuungszeiten beantragt.
Durch die Umsetzung der Maßnahmen wird Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert und einem bedarfsgerechten Betreuungsangebot nachgekommen.

Die Mehrkosten für die Ausweitung der Betreuungszeiten sind im Haushaltsplan 2017 eingearbeitet.
Die Aufstockungen erfolgen vorbehaltlich der Zustimmung zum Doppelhaushalt 2017/2018.

Die entsprechenden Betriebserlaubnisse werden von den jeweiligen Trägern beim Nds. Kultusministerium beantragt.
51.42 
Hannover / 11.07.2017