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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der AfD-Fraktion zu ausreisepflichtigen Migranten in der Landeshauptstadt Hannover
in der Ratssitzung am 24.09.2026, TOP 3.2.
Artikel 16a des Grundgesetzes regelt das Asylrecht in Deutschland. Wer kein Aufenthaltsrecht besitzt und rechtskräftig ausreisepflichtig ist, muss Deutschland grundsätzlich wieder verlassen. Gleichzeitig steht die Stadt Hannover vor erheblichen Herausforderungen bei der Unterbringung von Migranten, steigenden Sozialausgaben sowie einen angespannten Wohnungsmarkt.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
- Wie viele vollziehbar ausreisepflichtige Migranten halten sich derzeit in der Landeshauptstadt Hannover auf und wie viele davon werden aktuell geduldet?
- Welche jährlichen Kosten entstehen der Landeshauptstadt Hannover unmittelbar oder mittelbar für die Unterbringung, Versorgung und Betreuung dieser ausreisepflichtigen Personen und welche finanziellen Entlastungen wären für den städtischen Haushalt zu erwarten, wenn Diese entsprechend der geltenden Rechtslage zurückgeführt würden?
- Wie viele Wohnungen, Unterbringungsplätze oder sonstige Unterkünfte würden im Falle einer Rückführung der ausreisepflichtigen Migranten voraussichtlich frei werden und in welchem Umfang könnten diese anschließend dem Wohnungsmarkt oder anderen städtischen Bedarfen zur Verfügung gestellt werden?
Text der Antwort
Frage 1: Wie viele vollziehbar ausreisepflichtige Migranten halten sich derzeit in der Landeshauptstadt Hannover auf und wie viele davon werden aktuell geduldet?
Antwort: Zum 01.09.2026 waren 1.656 ausreisepflichtige Personen in der Landeshauptstadt Hannover gemeldet, von denen 1.495 Personen im Besitz einer Duldung waren.
Frage 2: Welche jährlichen Kosten entstehen der Landeshauptstadt Hannover unmittelbar oder mittelbar für die Unterbringung, Versorgung und Betreuung dieser ausreisepflichtigen Personen und welche finanziellen Entlastungen wären für den städtischen Haushalt zu erwarten, wenn diese entsprechend der geltenden Rechtslage zurückgeführt würden?
Antwort: In den oben genannten Zahlen sind sowohl Personen enthalten, die in privatem Wohnraum wohnen, als auch Personen, die durch die LHH untergebracht sind. Nicht alle ausreisepflichtigen Personen sind durch die LHH untergebracht.
In den Unterkünften der LHH für Geflüchtete sind mehrheitlich Leistungsberechtigte nach AsylbLG untergebracht. Diese sind überwiegend nicht vollziehbar ausreisepflichtig. Ebenfalls nicht ausreisepflichtig sind anerkannte Asylbewerber*innen (inkl. Personen mit Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft, subsidiärem Schutzstatus sowie nationalem Abschiebeverbot).
Personen, die nach der geltenden Rechtslage zurückgeführt werden können, werden zurückgeführt, sofern nicht tatsächliche Gründe, wie z.B. die Passlosigkeit, fehlende Flugverbindungen oder die Weigerung des Herkunftslandes zur Rücknahme einer Aufenthaltsbeendigung entgegenstehen.
Frage 3: Wie viele Wohnungen, Unterbringungsplätze oder sonstige Unterkünfte würden im Falle einer Rückführung der ausreisepflichtigen Migranten voraussichtlich frei werden und in welchem Umfang könnten diese anschließend dem Wohnungsmarkt oder anderen städtischen Bedarfen zur Verfügung gestellt werden?
Antwort: In den kommenden fünf Jahren will die Landeshauptstadt Hannover (LHH) die Unterbringung von obdachlosen und geflüchteten Menschen grundlegend weiterentwickeln (vgl. hierzu Drucksache 0628/2025 Strategie zur Unterkunftsversorgung für wohnungslose und geflüchtete Personen im Kontext des Prozesses Obdach 2030). Ziel ist es, die Zahl der Plätze in wohnungsähnlichen Unterkünften auf rund 5.000 auszubauen und zugleich die Kapazitäten in Gemeinschaftsunterkünften auf etwa 2.000 Plätze zu reduzieren.
Mit dieser strategischen Neuausrichtung stellt sich die Landeshauptstadt Hannover auf die aktuellen und künftigen Herausforderungen in der Unterbringung von obdachlosen und geflüchteten Menschen ein. Durch eine veränderte Schwerpunktsetzung sollen die Betroffenen von einer höheren Wohn- und Aufenthaltsqualität profitieren, während gleichzeitig der Betrieb weniger geeigneter und kostenintensiver Unterkünfte reduziert werden kann.
Leitgedanke der neuen Unterbringungsstrategie ist die Überzeugung, dass der Zugang zu angemessenem Wohnraum ein zentraler Schlüssel für gesellschaftliche Teilhabe, Integration und ein selbstbestimmtes Leben ist.