Informationsdrucksache Nr. 1717/2013:
Gutachten für ein Gewerbeflächenkonzept für das Gewergegebiet Lister Damm / Am Listholze

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverInformationsdrucksache-ZeichenInformationsdrucksache
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten
An den Stadtbezirksrat Vahrenwald-List (zur Kenntnis)
An den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen (zur Kenntnis)
An den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss (zur Kenntnis)
 
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1717/2013
1
 

Gutachten für ein Gewerbeflächenkonzept für das Gewergegebiet Lister Damm / Am Listholze

Die Verwaltung hat in Anlehnung an die Empfehlungen für eine langfristig nachhaltige Gewerbeflächenpolitik aus dem Gutachten „Integriertes Gewerbeflächenkonzept (GFK) für die Landeshauptstadt Hannover“ weiterführend Handlungsansätze in den Leitlinien für die Gewerbeflächenentwicklung 2012 bis 2020 abgeleitet (DS 1445/2012). Zur Erhöhung der Attraktivität von Flächenpotentialen in klassischen Gewerbegebieten wurde in den Leitlinien ein Modellprojekt im Bereich Lister Damm / Am Listholze festgelegt.
Das Modellprojekt soll aufzeigen, wie künftige Flächenbedarfe verstärkt durch Innenentwicklung gedeckt werden können, beispielsweise durch Standortprofilierung, Gewerbegebietsmanagement, Nachverdichtung untergenutzter Flächen, Flächenzusammenlegung und / oder Flächentausch.

Daher hat der Fachbereich Wirtschaft, Bereich Wirtschaftsförderung der Landeshauptstadt Hannover (LHH), ARCADIS 2012 mit einem „Gutachten für ein Gewerbeflächenkonzept für das Gewerbegebiet Lister Damm / Am Listholze“ beauftragt. Das Gutachten gibt Empfehlungen, wie Gewerbeflächen im Bestand aktiviert und entwickelt werden können. Es wurde unter breiter Partizipation von Verwaltung, Unternehmen, Verbänden und Kammern erstellt. Die Gutachtenphase ist abgeschlossen. Die wesentlichen Kernaussagen des Gutachtens wurden in einem Management Summary festgehalten (siehe Anlage).

Die im Gutachten insgesamt herausgearbeiteten Handlungsansätze zur Aktivierung der endogenen Potenziale im Gewerbegebiet Lister Damm / Am Listholze sind vielfältig. Die Verwaltung stimmt die weiteren Handlungsschritte mit Unternehmen und innerhalb der Verwaltung bis spätestens Dezember 2013 ab und nimmt eine Priorisierung vor. Eine entsprechende Beschlussdrucksache für das dann umzusetzende Konzept, einschließlich der finanziellen Auswirkungen, ist noch für 2013 geplant.


Als weiteren Vorbereitungsschritt für ein Konzept wird die Verwaltung bereits jetzt das Gewerbegebiet Lister Damm / Am Listholze für ein Fördermittelprogramm von der Region Hannover anmelden und einen weiteren Antrag für ein Förderprogramm beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) vorbereiten. Die LHH folgt damit der Empfehlung der Gutachter, zur Standortprofilierung verschiedene Maßnahmen unter dem Leitbild integriertes und nachhaltiges Gewerbegebiet zusammenzuführen. Die erfolgreiche Antragsstellung dient der Vorbereitung und Umsetzung erster Maßnahmen und wird wesentlich über den Umfang der umsetzbaren Maßnahmen mitentscheiden.

Die Region fördert innerhalb des Regionsgebietes regionalbedeutsame Projekte zur Erreichung der Klimaneutralität im Jahr 2050. Förderfähig ist u. a. die Entwicklung klimaeffizienter Gewerbegebiete. Die LHH bewirbt sich um Fördermittel für die Einrichtung eines Investitionskostenzuschussprogramms für Unternehmen zur Förderung klimaeffizienter Maßnahmen im Einklang mit der Zielsetzung des Masterplans 2050 für eine "klimaneutrale Region Hannover“ bis 2050. Damit könnten Unternehmen im Bereich Lister Damm / Am Listholze konkret finanziell unterstützt werden. Außerdem sollen Mittel der Region eingeworben werden, die die Landeshauptstadt in die Lage versetzen, die Vorbereitung eines größeren Förderantrages für das Fördermittelprogramm des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) extern zu vergeben. Die Antragsfrist bei der Region läuft am 31.08.2013 ab.

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hat die BMU-Kommunalrichtlinie zur Förderung von Klimaschutz-Teilkonzepten und Klimaschutz-Manager/innen für Industrie- und Gewerbegebiete herausgegeben. Ein Antrag der LHH ist für das Jahr 2014 geplant. Die Zielsetzung der Klimaschutz-Teilkonzepte ist die Entwicklung von im Wesentlichen überbetrieblichen Maßnahmen und zielt damit vornehmlich auf die von Industrie und Gewerbe genutzten Flächen eines Standortes ab. Durch Synergieeffekte z.B. im Rahmen von Kooperationen sollen die Kosten, Energie- und Ressourcennutzung reduziert werden und somit ein nachhaltiges Wirtschaften der Unternehmen forcieren.
Nach einer erfolgreichen Erstellung eines Klimaschutz-Teilkonzeptes und einer Maßnahmenplanung ist die Organisation der überbetrieblichen Projekte durch eine Klimaschutzmanagerin / einen Klimaschutzmanager im Rahmen der Förderung bis zu 4 Jahren möglich.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Benachteiligungen von Altersgruppen, geschlechtsspezifische Benachteiligungen oder anderweitige gruppenbezogene Benachteiligungen sind nicht zu erkennen.

Kostentabelle

Die unten erläuterte geplante Antragsstellung für 2013 bei der Region Hannover erfolgt kostenneutral.

23.3 
Hannover / 15.08.2013