Drucksache Nr. 1713/2019:
Einrichtung einer Krippengruppe des Elternvereins "Vahrenwalder Krabbelnest" in der Kronenstraße 30

Inhalt der Drucksache:

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1713/2019
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Einrichtung einer Krippengruppe des Elternvereins "Vahrenwalder Krabbelnest" in der Kronenstraße 30

Antrag,

zu beschließen
  • der Einrichtung einer weiteren Krippengruppe (max. 15 Kinder im Alter von 1- 3 Jahren, ganztags) in der Kronenstr.30, 30161 Hannover, in Trägerschaft des Elternvereins "Vahrenwalder Krabbelnest" zuzustimmen,
und
  • dem Träger ab dem 01.08.2019, frühestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis, eine laufende Förderung nach den Richtlinien über die Förderungsvoraussetzungen und Förderungsbeträge für Kindertagsstätten von gemeinnützig anerkannten, eingetragenen Vereinen sowie einen einmaligen Zuschuss für Ausstattungsgegenstände in Höhe von bis zu 5.000,00 €, zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Das Angebot der Kindertagesstätte richtet sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achtet die Leitung der Einrichtung auf eine ausgewogene Belegung der Gruppe.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme I 36501.001.2
Kinderbetreuung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 5.000,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit -5.000,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36501
Kindertagesbetreuung
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 150,00 €
Transferaufwendungen 21.500,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 385,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -22.035,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -22.035,00 €
Durch die Auflösung der Kindergartengruppe der Apostelkirchengemeinde zum 01.08.2019 werden jährliche Einsparungen von 83.745 € erzielt. Demgegenüber entstehen erhöhte jährliche Aufwendungen für die geplante neue Krippengruppe des Elternvereins "Vahrenwalder Krabbelnest".
Die Finanzierung im Teilergebnishaushalt erfolgt als Zuwendung an den Träger. Hierbei werden von den Betriebskosten die zu erzielenden Einnahmen aus den Elternbeiträgen und der Landesförderung abgezogen. Der einmalige investive Zuschuss in Höhe von 5.000,00 € wird nachrangig zu den Landesmitteln (RAT) gewährt und steht in Abhängigkeit zu den Gesamtkosten.

Begründung des Antrages

Die Kindertagesstätte der Apostelgemeinde in der Kronenstr. 30 stellt ihren Betrieb zum 01.08.2019 ein. Aufgrund der begrenzten Möglichkeiten der Immobilie und des Grundstückes sieht der Ev.- luth. Stadtkirchenverband keine Möglichkeit, die eingruppige Einrichtung (23 Kindergartenplätze) wirtschaftlich weiterzuführen. Die Räumlichkeiten möchte die Gemeinde allerdings gern weiterhin für eine Kinderbetreuung zur Verfügung stellen. Interesse an diesen Räumen hat der Elternverein "Vahrenwalder Krabbelnest", der seit vielen Jahren in der Uhlandstraße 9 im Stadtbezirk Nord eine Krippe betreibt, bekundet. Mit entsprechenden Umbaumaßnahmen möchte der Träger zum kommenden Kindergartenjahr dort eine Krippengruppe einrichten. Die Planung dafür wurden im Vorfeld mit dem Nds. Kultusministerium -Landesjugendamt- abgestimmt. Eine entsprechende Betriebserlaubnis wurde in Aussicht gestellt.

Die Schaffung von zusätzlichen Krippenplätzen orientiert sich am Bedarf und trägt dazu bei, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern.
51.42 
Hannover / 11.06.2019