Informationsdrucksache Nr. 1713/2017:
Mit Experimentiermitteln finanzierte Projekte und Einzelfälle im Jahr 2016

Inhalt der Drucksache:

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1713/2017
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Mit Experimentiermitteln finanzierte Projekte und Einzelfälle im Jahr 2016

Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen der Jahre 2005-2007 wurde die Verwaltung beauftragt, die Möglichkeit zu schaffen, aus dem Budget 'Hilfen zur Erziehung (HzE)' 1 Mio. Euro für einzelfallbezogene Maßnahmen und Projektarbeit zu reservieren ("Experimentier-Topf"). Den Anträgen lagen u. a. folgende Zielsetzungen zugrunde:
· "Damit sollen die vorhandenen Präventiveinrichtungen zur Verringerung der Kosten im Rahmen Hilfe zur Erziehung beitragen. Für die einzelnen Projekte sind im Vorfeld seitens der Fachverwaltung einzelfallbezogene Ziele zu erarbeiten und klar zu definieren. Der KSD ist für die Vergabe der Mittel aus diesem "Experimentiertopf" zuständig."
· "Mit dem "Experimentiertopf" wird die Verwaltung in die Lage versetzt, im Vorfeld einer erzieherischen Einzelhilfe einzelfallbezogene Maßnahmen zu ergreifen, die dem Ziel dienen, durch Prävention kostenrelevante Einzelfallhilfen zu verhindern oder quantitativ zu reduzieren."

Voraussetzung für die Finanzierung von Maßnahmen aus diesen flexibilisierten Mitteln ist die akut oder perspektivisch notwendige Einleitung von Hilfen zur Erziehung (HzE) für Einzelne oder die konkrete Möglichkeit, solche mit Hilfe geeigneter Projekte aus HzE-Maßnahmen "herauszulösen" und zu befähigen, zukünftig ohne oder mit niedrigschwelliger Unterstützung zurechtzukommen. Dies kann sowohl in der Einzelfallhilfe als auch in gruppenpädagogischen Angeboten erbracht werden.

Mit der Drucksache Nr. 1811 aus 2012 wurde das Verfahren ab dem 01.01.2013 in Hinsicht Systematik und Struktur qualitativ weiterentwickelt. Für die Antragstellung selbst ist eine Fall- oder Projektbeschreibung erforderlich. In der Beschreibung müssen die Ziele, alternative Varianten, die voraussichtliche Dauer, beteiligte Personen, eine Kostenkalkulation sowie die überschlägige Berechnung eines zu erwartenden "Einspareffektes" benannt werden.

Alle geförderten Projekte sind zu dokumentieren.

Mit jeweiligem Stand Dezember sind 2005-2015 für Einzelfall– und Gruppenprojekte in Informationsdrucksachen dokumentiert worden, die aus dem "Experimentiertopf" finanziert wurden bzw. werden. Im Vordergrund der bislang geförderten Einzel– und Gruppenmaßnahmen steht die Entwicklung und Umsetzung flexibler passgenauer Hilfen (Stichwort: Maßanzug),
· die im Rahmen der §§ 27 ff. SGB VIII bislang nicht finanziert werden konnten
oder
· deren Realisierung nicht zeitnah und bislang nur mit einem hohen internen Abstimmungsbedarf möglich war.

Die Chancen der passgenauen Unterstützungsmöglichkeiten durch die "Experimentier-Mittel" werden gut genutzt.

Ausgaben pro Kind mit Experimentiermitteln: ca. 1.627,- Euro

Prognose Ausgaben HzE pro Kind ohne Experimentiermittel: ca. 5.373,- Euro

Einsparpotential pro Kind: ca. 3.746,- Euro



Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Mit dem Projekt trägt die Stadt Hannover u. a. auch dazu bei, jungen Müttern und Vätern Hilfen bei der Erziehung von Säuglingen zu geben.
Es wird weiterhin in besonderer Weise dazu beigetragen, die Vereinbarkeit zwischen Familie, Ausbildung und Beruf zu ermöglichen.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen. Die Finanzierung erfolgt aus dem Produkt 36302 'Erzieherische Hilfen'.
Nachstehend sind die Gruppenprojekte aufgelistet, die 2016 aktiv waren.

51.2 
Hannover / 06.07.2017