Informationsdrucksache Nr. 1712/2020:
Zwischenbericht der Stadtentwässerung I. Halbjahresbericht 2020

Inhalt der Drucksache:

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1712/2020
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Zwischenbericht der Stadtentwässerung I. Halbjahresbericht 2020

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Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Aussagen zur Geschlechtsdifferenzierung gemäß Beschluss des Rates vom 03.07.2003 (DS Nr. 1278/2003) sind im Falle dieser Drucksache nicht relevant und werden daher auch nicht näher ausgeführt.

Kostentabelle

Der Bericht stellt die wirtschaftliche Lage der Stadtentwässerung dar.

Begründung
Die Berichterstattung der Betriebe der Landeshauptstadt Hannover wird einheitlich anhand eines von der Verwaltung entwickelten Musters vollzogen.
Dieser Halbjahresbericht erfüllt die in § 3 Abs. 2 der Eigenbetriebsverordnung vorgesehene halbjährliche Berichterstattung und unterscheidet die Instrumente Erfolgsplan (Anlage 1) und Vermögensplan (Anlage 2).


Darstellung der Ertragslage

Erfolgsplan / Gewinn- und Verlustrechnung im Überblick


Der 1. Halbjahresbericht 2020 prognostiziert einen Jahresgewinn in Höhe von
9,82 Mio.€. Das voraussichtliche Jahresergebnis unterschreitet damit das geplante Ergebnis um 0,92 Mio. € / 8,5%.
Die vereinbarte Eigenkapitalverzinsung kann aus dem prognostizierten Jahresgewinn ausgezahlt werden.


Die wesentlichen Veränderungen gegenüber dem Plan sind in der nachfolgenden Tabelle zusammengestellt:
Veränderung gegenüber dem Plan
Ergebnis-
verschlechterung
Ergebnis-
verbesserung
Zuführung Gebührenausgleich Schmutzwasser
1,0 Mio. €

Geringere Auflösung Gebührenausgleich Regenwasser
1,5 Mio. €

Auflösung Beiträge und Zuschüsse

0,1 Mio. €
Rückgang Erlöse aus Abscheiderreinigung
0,3 Mio. €

Anstieg Erlöse aus Straßenoberflächenentwässerung

1,4 Mio. €
Erhöhung des Aufwandes für Abschreibung
0,6 Mio. €

Rückgang des sonstigen betrieblichen Aufwandes

0,4 Mio. €
Verbesserung des Finanzergebnisses

0,5 Mio. €


Insgesamt: Ergebnisverschlechterung
1,0 Mio. €


Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung im Einzelnen (vgl. Anlage 1)

Zu 1.A.1.1.1 Erlöse aus Schmutzwassergebühren

Die im 1. Halbjahr 2020 gebuchten Erlöse aus Schmutzwassergebühren liegen in der geplanten Größenordnung.



Zu 1.A.1.1.2 SW Gebührenausgleichsverpflichtung

Die SEH erwartet, dass die Erlöse aus den auf einen Dreijahreszeitraum ausgelegten SW-Gebühren – ähnlich wie in 2019 – zu einer jahresbezogenen Überdeckung führen werden. Diese ist im handelsrechtlichen Jahresabschluss einer erlösmindernden Gebührenausgleichsverpflichtung zuzuführen. Nach dem 1. Halbjahr 2020 wird diese Zuführung betragsmäßig mit 1,0 Mio. € abgeschätzt (Vorjahr 3,4 Mio. €).

Zu 1.A.1.4 u. 1.A.2.3 Auflösung von empfangenen Zuschüssen

Die Auflösung der empfangenen Zuschüsse war zurückhaltend kalkuliert worden. Die Planwerte werden für die Gebührenbereiche Schmutzwasser und Regenwasser um
87 T€ bzw. 38 T€ übertroffen.



Zu 1.A.2.1.1 Erlöse aus Regenwassergebühr

Die gebührenrelevante Fläche befindet sich nach dem 2. Quartal 2020 mit 29,63 km² sehr geringfügig (0,4%) unter dem Planansatz (29,75 km²).


Die gebuchten Erlöse des 1. Halbjahres liegen noch im Erwartungshorizont. Die Entwicklung wird weiter beobachtet; die Jahresprognose bleibt zunächst unverändert.

Zu 1.A.2.1.2 RW Gebührenausgleichsverpflichtung

Bei Aufstellung des Wirtschaftsplanes, war die Auflösung der bestehenden Gebührenausgleichverpflichtung mit 2,0 Mio. € geplant. Da die Ausgleichsverpflichtung aber im Jahresabschluss 2019 stärker als geplant in Anspruch genommen wurde, stehen für 2020 nur noch 0,5 Mio. € zur Verfügung. Die Jahresprognose wird auf diesen Betrag reduziert.

Zu 1.A.3. Erlöse aus Abscheiderreinigung

Die Erlöse aus Abscheiderreinigung liegen nach dem 1. Halbjahr um 125 T€ / 17% unter dem Planansatz. Die Corona-Krise führte zu Schließungen und Umsatzeinbrüchen bei Restaurationsbetrieben und bei anderen Gewerbebetrieben, die Abscheide-Einrichtungen einsetzen müssen. In der Folge reduzieren sich der Reinigungsbedarf für Abscheideanlagen und die entsprechenden Umsatzerlöse bei der SEH. Wegen der weiter geltenden Einschränkungen rechnet die SEH damit, dass die Umsätze im 2. Halbjahr weiter rückläufig sein werden und senkt die Jahresprognose um 250 T€/ 17% auf 1,2 Mio. €.



Zu 1.B.2. Erlöse aus Straßenoberflächenentwässerung

Der Planwert für die Erlöse aus Straßenoberflächenentwässerung (13,3 Mio. €) setzt sich zusammen aus der Zielvereinbarung für den Stadtanteil (8,4 Mio. €) und dem Planansatz für die Unterhaltung der Straßenabläufe (4,9 Mio. €).


In der vorläufigen Betriebsabrechnung für 2019 zeigte sich der erhebliche Einfluss der Baupreise auf die kalkulatorischen Abschreibungen, denen der Wiederbeschaffungszeitwert der Anlagen zu Grunde liegt. Die Entwicklung des Baupreisindex‘ des statistischen Bundesamtes macht deutlich, dass sich der Kostenanstieg in 2020 fortsetzen wird. Da die kalkulatorische Abschreibung mit fast 40% ein wesentlicher Bestandteil der der Straßenoberflächenentwässerung zuzurechnenden Kosten ist, wird die Prognose in Anlehnung an den Vorjahreswert angepasst.
Die Jahresprognose wird auf 9,4 Mio. € für den Stadtanteil und auf 5,3 Mio. € für die Unterhaltung der Straßenabläufe und damit insgesamt auf 14,7 Mio. € angehoben.

Zu 6. Abschreibungen

Die Prognose für den Aufwand für Abschreibung wird um 0,6 Mio. € / 2,1% auf 29,8 Mio. € erhöht. Hintergrund: Mit andauernder Investitionstätigkeit bei steigenden Baupreisen ist der Abschreibungsaufwand bereits im Jahresabschluss 2019 auf 29,3 Mio. € angestiegen. Die Wirtschaftsplanung für den Doppelhaushalt 2019/2020 erfolgte noch auf Basis der Entwicklungen des Geschäftsjahres 2017.



Zu 7.b. Übrige sonstige betriebliche Aufwendungen

Der übrige sonstige betriebliche Aufwand liegt zum Ende des 1. Halbjahres unter dem Plan. Der Minderaufwand geht jeweils zur Hälfte auf im Zusammenhang mit der Corona-Krise abgesagte Aus- und Fortbildungsmaßnahmen und nicht in Anspruch genommene Beratungsleistungen zurück. Da nicht davon ausgegangen werden kann, dass die Termine im 2. Halbjahr nachgeholt werden, wird die Jahresprognose um
400 T€ / 4,8% gesenkt.



Zu 9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen

Die Aktualisierung des Zins- und Tilgungsplanes lässt erkennen, dass der Zinsaufwand geringer ausfallen wird, als bei Aufstellung des Wirtschaftsplanes kalkuliert worden war. Neben der Umschuldung von Altkrediten wirkt sich aus, dass die für 2018 und 2019 geplanten Kredite nicht in vollem Umfang benötigt wurden. Die Jahresprognose für Zinsaufwand kann um 0,5 Mio. € / 13% gesenkt werden.








Darstellung der Vermögenslage


Erläuterungen zum Vermögensplan (Anlage 2)

Ausgaben des Vermögensplanes

Die Ausgaben der Vorhaben 1 bis 4 des Vermögensplanes bewegen sich zum Ende des
1. Halbjahres 2020 grundsätzlich innerhalb des Plans. Eine kleine Planüberschreitung im Einzelvorhaben 2.03 Erweiterung Blockheizkraftwerk wird im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit durch nicht vollständig in Anspruch genommene Planansätze im Vorhaben 2.05 Erneuerung Abwasserreinigungsanlagen ausgeglichen.

Im Bereich Abwasserableitung wurden bis zum 30.06.2020 Kanalbaumaßnahmen in Höhe von 4,6 Mio. € ausgeführt und abgerechnet. Neben den bereits abgerechneten Maßnahmen bestehen offene Aufträge auf Namen und für Rechnung der Stadtentwässerung über
19,0 Mio. €.

Für die Erweiterung und Erneuerung von Anlagen zur Abwasserreinigung wurden im
1. Halbjahr 8,7 Mio. € verausgabt. Darüber hinaus bestehen offene Bestellungen in Höhe von 30,7 Mio. €.


Einnahmen des Vermögensplanes

Für Investitionen stehen in 2020 planmäßig insgesamt 132,3 Mio. € zur Verfügung (ohne Finanzbedarf) - davon 76,5 Mio. € aus dem W-Plan-Ansatz 2020. 55,8 Mio. € wurden als Reste aus Vorjahren übertragen, um bereits begonnene Baumaßnahmen weiterzuführen.

Die Finanzierung der übertragenen Reste aus Vorjahren ist durch noch nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigungen für 2019 und durch Mittel aus der Investitionsrücklage gewährleistet.

Die Finanzierung der Investitionen erfolgt grundsätzlich über Abschreibungen, Beiträge und Kostenersatz; erst wenn diese Einnahmen nicht ausreichen, werden Investitionsrücklagen oder Kredite in Anspruch genommen. Zum 30.06.2020 wurden 2,6 Mio. € aus der Investitionsrücklage beansprucht.

68.0 
Hannover / 24.08.2020