Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Wiederwahl des Jugend- und Sozialdezernenten
Antrag,
zu beschließen,
gemäß § 81 Abs. 3 Niedersächsische Gemeindeordnung (NGO)
a) von der Ausschreibung der Stelle des Jugend- und Sozialdezernenten abzusehen
und
b) den bisherigen Stelleninhaber, Herrn Stadtrat Thomas Walter, geboren am
03. April 1955, für eine Amtszeit von 8 Jahren wieder zu wählen.
Begründung:
Die Amtszeit von Herrn Stadtrat Walter läuft am 14. Februar 2008 ab.
Nach § 81 Abs. 3 NGO kann der Rat beschließen, von der grundsätzlich vorgeschriebenen Ausschreibung der Stelle abzusehen, wenn er beabsichtigt, die bisherige Stelleninhaberin oder den bisherigen Stelleninhaber wieder zu wählen.
Die Amtszeit beträgt nach der derzeit gültigen Fassung der NGO 8 Jahre.
18.21
Hannover / 18.06.2007
Kostentabelle
Begründung des Antrages