Drucksache Nr. 1711/2017 N1:
„Märchenkoffer – Verein für Bildung, Kultur und Integration e.V.“ – Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 Achtes Sozialgesetzbuch (SGB VIII)

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Jugendhilfeausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Neufassung
1711/2017 N1
1
 
Neufassung aus datenschutzrechtlichen Gründen

„Märchenkoffer – Verein für Bildung, Kultur und Integration e.V.“ – Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 Achtes Sozialgesetzbuch (SGB VIII)

Antrag,

zu beschließen, den Verein „Märchenkoffer – Verein für Bildung, Kultur und Integration e.V.“ als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII anzuerkennen. Der Verein hat seinen Sitz in der Linsingenstraße 12, 30163 Hannover. Die Internet-Seite lautet: www.skachem.com/de/.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender Mainstreaming wird vom Verein sowohl beim Personaleinsatz als auch in der Entwicklung, Planung und Durchführung von Bildungsangeboten für Kinder und Jugendliche berücksichtigt.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Rechtslage - § 75 SGB VIII Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe

(1) Als Träger der freien Jugendhilfe können juristische Personen und Personenvereinigungen anerkannt werden, wenn sie

1. auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 tätig sind,


2. gemeinnützige Ziele verfolgen,
3. aufgrund der fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten lassen,
dass sie einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe
zu leisten imstande sind, und
4. die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bieten.

(2) Einen Anspruch auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe hat unter den Voraussetzungen des Absatzes 1, wer auf dem Gebiet der Jugendhilfe mindestens drei Jahre tätig gewesen ist.

Begründung des Antrages

Die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII wurde mit Datum vom 03.05.2017 beantragt.



Der Verein „Märchenkoffer – Verein für Bildung, Kultur und Integration e.V.“ besteht seit April 2016, ist aber bereits seit Juni 2012 tätig. Der Eintrag in das Vereinsregister erfolgte am 10.08.2016 (siehe Anlagen 1 und 2). Für das Jahr 2016 liegt eine Bescheinigung des Finanzamtes zur Gemeinnützigkeit vor (siehe Anlage 4). „Zweck des Vereins ist die Förderung der Jugendhilfe, die Förderung der Erziehung und der Bildung, insbesondere hinsichtlich der Integration von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund in die deutsche Gesellschaft.“ (siehe Anlage 1:Satzung, Seite 1 § 2 Absatz 1). „Interkulturelle pädagogische Arbeit, pädagogische Unterstützung bei der mehrsprachigen Erziehung, kreative und bildende Angebote, sowie Ferienprogramme“ (a.a.O.) sind die Arbeitsschwerpunkte des Vereins.

Bereits vor der Gründung des Vereins im Jahre 2016 wurde seit 2012 ein Kinder- und Jugendprogramm organisiert. Die Arbeit findet in angemieteten Räumen oder bei den Kooperationspartnern statt. Leider können aus Platzgründen nicht alle interessierten Kinder und Jugendlichen berücksichtigt werden. Ausflüge gehen in diverse Richtungen unter dem Motto "Niedersachsen erkunden". Es gibt Wanderungen (Harz, Deister) sowie Stadtreisen (Goslar, Hameln usw.). Damit werden Kindern und Jugendlichen spannende Alternativen zum normalen Wochenendprogramm gezeigt. In den Ferien werden Betreuungen für Kinder von 6 bis 12 Jahren von 10.00 bis 16.00 Uhr angeboten. Hierzu gehören Programme, die einen Schwerpunkt vorbereiten, z.B. das Erstellen einer Zeitung oder „Business-Camp“: im Format eines ökonomischen Spiels lernen Kinder den Umgang mit Geld kennen. Die Schwerpunkte werden immer gewechselt. Dadurch werden die Kinder zu einer aktiven Lebensweise motiviert, immer wieder Neues auszuprobieren und zu entdecken.








Diverse Gruppen (z.B. Mutter-Kind, Junge Forscher, Grundschulkindertreff) finden nachmittags statt. Es werden damit folgende Ziele erreicht:
- Konflikte zwischen Kulturen werden gelöst; multikulturelle Lebenseinstellungen werden
aufgebaut.
- Eine bilinguale Entwicklung wird gefördert.
- Die Integration von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund wird unterstützt,
wodurch die Kinder langfristig ermuntert werden, aktiv am gesellschaftlichen Leben
teilzunehmen.
- Soziale Kompetenzen werden gestärkt.
- Schulkompetenzen (Biologie, Mathe, Geschichte, Erdkunde) werden gefördert.
- Freizeitmaßnahmen (5 Tage die Woche), im Rahmen derer neue Fähigkeiten erworben
werden, werden durchgeführt; Neugier, Erkundungslust und Selbstausdruck werden unterstützt.

Der Verein arbeitet mit mehreren Organisationen (VCP Hannover, Tolstoj e.V., Rubikus e.V.) zusammen.

Stellungnahme der Verwaltung


Der Verein arbeitet bereits seit 2012 im Bereich der Jugendhilfe. Er verfügt über ein breites Angebot zu den Themen Kreativität, Bildung und interkulturelle Begleitung von Kindern, Jugendlichen und deren Eltern.

Durch die langjährige, inhaltlich gut aufgestellte und ständig weiterentwickelte Arbeit des „Märchenkoffer – Verein für Bildung, Kultur und Integration e.V.“ wird deutlich, dass die Voraussetzungen nach § 75 SGB VIII erfüllt sind und ein nicht unwesentlicher Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe geleistet wird.

Es wird daher empfohlen, dem „Märchenkoffer – Verein für Bildung, Kultur und Integration e.V.“ die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe zu gewähren.
51.5 
Hannover / 09.10.2017