Drucksache Nr. 1710/2021:
Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen Wolfsburg GmbH - Neuausrichtung
· Änderung des Gesellschaftsvertrages mit Gültigkeit zum 01.01.2022
· Abschluss einer Finanzierungsvereinbarung mit Gültigkeit zum 01.01.2022
· Abschluss einer Compliance-Richtlinie mit Gültigkeit zum 01.01.2022

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
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In den Verwaltungsausschuss
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1710/2021
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BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen Wolfsburg GmbH - Neuausrichtung
· Änderung des Gesellschaftsvertrages mit Gültigkeit zum 01.01.2022
· Abschluss einer Finanzierungsvereinbarung mit Gültigkeit zum 01.01.2022
· Abschluss einer Compliance-Richtlinie mit Gültigkeit zum 01.01.2022

Antrag,

1. der Änderung des Gesellschaftsvertrages gemäß Anlage 1 zuzustimmen und den/die Stimmführer*in der Landeshauptstadt Hannover in der Gesellschafterversammlung der Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen Wolfsburg GmbH anzuweisen die Vertragsänderung zu beschließen.
2. dem Abschluss der Finanzierungsvereinbarung gemäß Anlage 2 zuzustimmen und den/die Stimmführer*in der Landeshauptstadt Hannover in der Gesellschafterversammlung der Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen Wolfsburg GmbH anzuweisen die Vereinbarung zu beschließen.
3. dem Abschluss der Compliance-Richtlinie gemäß Anlage 3 zuzustimmen und den/die Stimmführer*in der Landeshauptstadt Hannover in der Gesellschafterversammlung der Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen Wolfsburg GmbH anzuweisen die Richtlinie zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte sind bei diesem Sachverhalt nicht relevant.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 15 - Investitionstätigkeit
Bezeichnung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 15 - Investitionstätigkeit
Produkt 11103
Grundsatzangelegenheiten/Politik und Verbände
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 210.000,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -210.000,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -210.000,00 €
Erläuterung:

Aktuell wird eine der beiden Geschäftsführungen durch die Landeshauptstadt Hannover gestellt und dafür das Gehalt (derzeit in Höhe von ca. 104.200 Euro jährlich) von der Landeshauptstadt Hannover übernommen. Zusätzlich wird ein jährlicher Gesellschafterbeitrag in Höhe von 70.000 Euro an die Metropolregion GmbH geleistet.

Entsprechend der geänderten Version des Gesellschaftsvertrags sowie der dazugehörigen Finanzierungsvereinbarung erfolgen zukünftig (ab 1.1.2022) keine Personalgestellungen der Gesellschafter mehr. Eine Erhöhung der Jahresbeiträge der Landeshauptstadt Hannover an die Metropolregion GmbH auf 210.000 Euro (140.000 Euro Gesellschafterbeitrag sowie 70.000 Euro Sonderbeitrag namensgebende Stadt) ist durch die zu schließende Finanzierungsvereinbarung vorgesehen. Im Ergebnis führt die Vertragsänderung für den städtischen Haushalt zu einem Mehraufwand von aktuell ca. 35.800 Euro pro Jahr.

Für das Jahr 2022 können die erforderlichen Mittel durch eine Verschiebung der betreffenden Personalaufwendungen aus dem Teilhaushalt 18 Personal und Organisation in den Teilhaushalt 15 sowie durch laufende Mittel aus dem Teilhaushalt 15 erbracht werden. Für die Finanzierung in den Folgejahren 2023 ff. werden die erforderlichen Mittel bei der Erstellung des Haushaltsentwurfs berücksichtigt.

Begründung des Antrages

Die Metropolregion GmbH ist eine Gesellschaft mit dem Zweck der Förderung der Entwicklung der Region und ihrer Teilräume zu einer metroregionalen Einheit. Dabei ist die Gesellschaft die zentrale und richtungsweisende Einheit zur Koordinierung und Steuerung der Zusammenarbeit zwischen den Gesellschaftern und ihren Mittgliedern aus Wirtschaft, Wissenschaft, weiteren Kommunen und dem Land Niedersachsen.

Die Gesellschafter sind sich einig, dass die Metropolregion GmbH zur Erreichung ihrer Ziele organisatorisch und finanziell neu aufgestellt werden muss. Auf Wunsch des Aufsichtsrats der Metropolregion Hannover Braunschweig Wolfsburg Göttingen GmbH hat sich vor sechs Monaten ein Arbeitskreis (Gesellschafterausschuss) konstituiert, der die Weiterentwicklung und in Teilen die Neupositionierung der Gesellschaft erarbeitet und abgestimmt hat.

Neben Entsandten aus den vier namensgebenden Städten haben auch Vertreter*innen aus dem „Verein der Kommunen“, dem „Verein Wissenschaft“, dem „Verein Wirtschaft“ in der Metropolregion sowie aus dem Niedersächsischen Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung an den Sitzungen des Gesellschafterausschusses teilgenommen.

Als Resultat der Gespräche zur Neuausrichtung wurde herausgearbeitet, dass es für die operative Umsetzung der Neuaufstellung der Metropolregion einer Konzeption bedarf, die mit mehrjähriger Perspektive die Ziele der GmbH, die neue Organisationstruktur, die Aufgaben, die darauf beruhende geplante personelle sowie finanzielle Ausstattung und das daraus resultierende finanzielle Engagement der Gesellschafter aufzeigt. Die Namensgebung der Gesellschaft soll im Zuge der Weiterentwicklung angepasst werden.

Bei der Erarbeitung des Gesellschaftsvertrages war der Mustergesellschaftsvertrag der Landeshauptstadt Hannover, Grundlage. Die dort enthaltenen Compliance Regelungen werden in einer Compliance Richtlinie bei der Gesellschaft eingeführt werden. Weiter werden Regelungen und Aufgaben des Aufsichtsrates in einer separaten Geschäftsordnung festgeschrieben.

Zu 1.

Die wesentlichen inhaltlichen Aspekte, zu denen eine konsensuale Weiterentwicklung und Formulierung in einem Entwurf für einen neuen Gesellschaftervertrag vereinbart werden konnte, betreffen:

· Neue Rollen und Aufgabenbeschreibung der Metropolregion GmbH zur Stärkung der GmbH als zentrale und richtungsweisende Einheit für die metropolregionale Zusammenarbeit zwischen den Gesellschaftern.
· Unterzeichnung einer Finanzierungsvereinbarung für mindestens 5 Jahre
· Verschlankung der Gesellschafterversammlung
· Abschaffung des Parlamentarischen Beirats
· Verständigung auf eine/n direktangestellten Geschäftsführer*in in der GmbH
· Öffnung der Stellvertretung im Aufsichtsrats-Vorsitz
· Einrichtung eines Gesellschafterausschusses als neues Gremium zur Beratung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates zur strategischen Ausrichtung und operativen Umsetzung des Arbeitsprogramms

Der genaue Wortlaut des Gesellschaftsvertrages mit Gültigkeit zum 01.01.2022 liegt in einer Synopse bei (Anlage 1).

Mit den erzielten Ergebnissen und Vereinbarungen wird die Metropolregion GmbH neue Gestaltungskraft und Wirkung im metropolitanen Verbund erhalten. Gerade in den Handlungsfeldern „Mobilität“, „Gesundheitswirtschaft“ sowie dem „Internationalen Standort-Marketing“ können dadurch in Zukunft bessere Ergebnisse für den gemeinsamen Lebens- und Wirtschaftsraum der Metropolregion erzielt werden.

Vor der für das dritte Quartal geplanten Verabschiedung der erarbeiteten Neuregelungen durch die zuständige Gesellschafterversammlung befassen sich in den Monaten Juni und Juli die zuständigen Gremien der einzelnen Gesellschafter mit der verhandelten Neufassung.

Die Namensgebung der Gesellschaft wird zwischen den Gesellschaftern aktuell noch abschließend und konsensual abgestimmt. Um den neuen Gesellschaftervertrag, wie beabsichtigt, im 3. Quartal 2021 verabschieden zu können, haben die Gesellschafter vereinbart, den Umlauf in den Gremien der Städte Hannover, Braunschweig, Göttingen und Wolfsburg planungskonform und auf Basis der aktuell erreichten Ergebnisse sicherzustellen.

Sollte eine überarbeitete Namensgebung der Gesellschaft erfolgen, ändert sich der Name Gesellschaft bei allen weiteren Nennungen im Vertragswerk (Gesellschaftervertrag, Finanzierungsvereinbarung und Compliance-Richtlinie) entsprechend.

Die Änderung des Gesellschaftsvertrages bedarf des Beschlusses der Gesellschafterversammlung.

Zu 2.

In dem Gesellschaftsvertrag ist festgeschrieben, dass die Gesellschafter einen jährlichen Beitrag leisten, durch die der finanzielle Grundbedarf der Gesellschaft finanziert wird. Die in der Vergangenheit erfolgte Personalgestellungen der Geschäftsführung sollen zukünftig durch die Zahlung eines monetären Betrages abgelöst werden.

Die zukünftige jährliche Finanzierung der Gesellschafter wird wie unten aufgeführt vorgeschlagen. Die Festschreibung soll in einer Finanzierungsvereinbarung erfolgen und ab dem 01.01.2022 Gültigkeit haben (Anlage 2).

Metropolregion GmbH








Gesellschafteranteil

Finanzierungsvereinbarung
(EURO p.a.)

Stamm-
kapital (EURO)
Anteil
Sonder-
beitrag
Gesellschafter-beitrag
Summe
Anteil
Landeshauptstadt Hannover
1.300
5,2%

70.000
140.000
210.000
23,8%
Stadt Braunschweig
1.300
5,2%

50.000
160.000
210.000
23,8%
Stadt Göttingen
1.300
5,2%

50.000
50.000
100.000
11,3%
Stadt Wolfsburg
1.300
5,2%
50.000
50.000
100.000
11,3%
namensgebende Städte
5.200
20,8%
220.000
400.000
620.000
70,2%
Verein Kommunen
6.400
25,6%

0
50.000
50.000
5,7%
Verein Wissenschaft
5.750
23,0%

0
36.600
36.600
4,1%
Verein Wirtschaft
5.750
23,0%

0
50.000
50.000*
5,7%
Land Niedersachsen
1.900
7,6%
0
101.000
101.000
11,4%
Gesamtsummen
25.000
100,0%
220.000
637.600
857.600
100,0%

* Der Verein Wirtschaft zahlt den Beitrag für 2-3 Jahre, danach ist die Höhe abhängig von der Leistung und Mitgliedsbeiträgen, mindestens jedoch weiterhin 30.000 EUR jährlich.

Die Region Hannover ist über den Verein Kommunen Gesellschafter der Metropolregion GmbH. Bisher wurde von der Region Hannover der Metropolregion GmbH Personal zur Verfügung gestellt. Die Region Hannover beabsichtigt stattdessen zukünftig der Gesellschaft einen jährlichen Beitrag von 25.000 EUR zur Verfügung zu stellen.

Das Land Niedersachsen stellt neben dem jährlichen Gesellschafterbeitrag von 101.000 EUR zusätzlich jährlich 210.000 EUR Fördermittel der Gesellschaft zur Verfügung.

Eine beihilferechtliche Prüfung zur geplanten Finanzierung durch die Gesellschafter ist durch einen externen Berater erfolgt. Als Ergebnis kann festgehalten werden, dass die Zahlungen der kommunalen Gesellschafter keine Beihilfen darstellen.

Bisher hat die Landeshauptstadt Hannover einen jährlichen Gesellschafterbeitrag in Höhe von 70.000 EURO geleistet. Weiter wurde bisher das Personal eines städtischen Angestellten für die Geschäftsführung der Gesellschaft gestellt. Zukünftig soll ein Gesellschafterbeitrag von jährlich 210.000 EUR geleistet werden. Die bisherige Personalgestellung entfällt.

Der Abschluss der Finanzierungsvereinbarung bedarf des Beschlusses der Gesellschafterversammlung.

Zu 3.

In Anlehnung an die von den städtischen Gremien beschlossenen Compliance-Regelungen (vgl. DS 2947/2020) wurden im Gesellschafterausschuss Regelungen erarbeitet, die nun mit der anliegenden Compliance-Richtlinie (Anlage 3) beschlossen werden sollen.

Die zu beschließenden Regelungen zur Compliance umfassen:
· Compliance-Grundsätze für den Aufsichtsrat und die Geschäftsleitung;
· Regelungen zu geschäftlichen Beziehungen des Aufsichtsrates und der Geschäftsleitung, für die sich ein Zustimmungserfordernis durch den Aufsichtsrat bzw. eine Anzeigepflicht und Beratung durch den Aufsichtsrat ergibt;
· Regelungen zu geschäftlichen Beziehungen von ehemaligen Aufsichtsratsmitgliedern sowie Beschäftigten, bei denen eine Compliance-Prüfung durch das Unternehmen erfolgen soll;
· Regelungen zur Gewährung von Spenden und Sponsoring, die von den Unternehmen zu beachten sind samt Zustimmungspflicht des Aufsichtsrates;
· Regelungen zur Auftragsvergabe, die von den Unternehmen zu beachten sind;
· Regelungen zur Einführung und Fortentwicklung eines Compliance-Management-Systems (CMS) durch die jeweilige Geschäftsleitung, welches bestimmten Mindestvoraussetzungen genügt.

Der genaue Wortlaut der ab dem 01.01.2022 geltenden Compliance-Richtlinie liegt in Anlage 3 bei.

Der Abschluss der Compliance-Richtlinie bedarf des Beschlusses der Gesellschafterversammlung.
20.20 
Hannover / 05.07.2021