Drucksache Nr. 1709/2023:
Richtlinie der pauschalierten Betriebskostenförderung (pBKF) für Kinderläden, Kleine Kindertagesstätten und sonstigen freien Trägern in angemieteten Räumlichkeiten

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
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In den Verwaltungsausschuss
An die Stadtbezirksräte 01 - 13 (zur Kenntnis)
 
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1709/2023
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Richtlinie der pauschalierten Betriebskostenförderung (pBKF) für Kinderläden, Kleine Kindertagesstätten und sonstigen freien Trägern in angemieteten Räumlichkeiten

Antrag,

die in der Anlage 1 beigefügten Änderungen der bisherigen Richtlinie über Förderungsvoraussetzungen und Förderungsbeträge für Kleine Kindertagesstätten (KKT) und Kindertagesstätten in Trägerschaft von eingetragenen gemeinnützig anerkannten, eingetragenen Vereinen (KT) mit dem neuen Titel: Richtlinie der pauschalierten Betriebskostenförderung (pBKF), mit Wirkung zum 01.01.2023 zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender Aspekte sind durch die Novellierung der Richtlinie nicht berührt und werden daher allumfänglich berücksichtigt.

Ergebnis der Klimawirkungsprüfung

Das Ergebnis der Klimawirkungsprüfung wird als neutral bewertet.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme 36501
Kindertagesbetreuung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit €0.00
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit €0.00
Veräußerung von Sachvermögen €0.00
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen €0.00
Sonstige Investitionstätigkeit €0.00
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden €0.00
Baumaßnahmen €0.00
Erwerb von bewegl. Sachvermögen €0.00
Erwerb von Finanzvermögensanlagen €0.00
Zuwendungen für Investitionstätigkeit €0.00
Sonstige Investitionstätigkeit €0.00
  
Saldo Investitionstätigkeit €0.00
€0.00

Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36501
Kindertagesbetreuung
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen €0.00
Sonstige Transfererträge €0.00
Öffentlichrechtl. Entgelte €0.00
Privatrechtl. Entgelte €0.00
Kostenerstattungen €0.00
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) €0.00
Sonstige ordentl. Erträge €0.00
  
Außerordentliche Erträge €0.00
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen €0.00
Personalaufwendungen €0.00
Sach- und Dienstleistungen €0.00
Abschreibungen €0.00
Zinsen o.ä. (TH 99) €0.00
Transferaufwendungen €2,000,000.00
Sonstige ordentliche Aufwendungen €0.00
  
Saldo ordentliches Ergebnis (€2,000,000.00)
Außerordentliche Aufwendungen €0.00
Saldo außerordentliches Ergebnis €0.00
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen €0.00
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen €0.00
Saldo gesamt (€2,000,000.00)
Die Aufwendungen in Höhe von 2.000.000 € stehen für die Haushaltsjahre 2023/2024 im wesentlichen Produkt 36501 Kindertagesbetreuung zur Verfügung.

Begründung des Antrages

Die wesentlichen Änderungen dieser Richtlinie sind wie folgt:

Die Anpassung der bisherigen Förderung pro Platz / Monat (sog. Sockelbetragsförderung) in eine Förderung als Gruppenpauschale. Durch zunehmend sich verändernde Einrichtungs- und/oder Gruppenstrukturen der einzelnen Träger, war die Abbildung einer Sockelbetragsförderung oft nur noch bedingt möglich. Durch die Schaffung einer Gruppenpauschale ergeben sich für Träger, welche z.B. aus räumlichen Kapazitäten heraus keine volle Gruppe betreuen können, die gleiche finanzielle Sicherheit wie bei einer Gruppe -, welche gem. der Verordnung zur Durchführung des Niedersächsischen Gesetzes über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (DVO-NKiTaG) vorgesehen ist.

Bisher erfolgte die Förderung auf Grundlage des TVöD für den Bereich der Vereinigungen der kommunalen Arbeitgeberverbände (TVöD VKA). Der grundlegende Tarif der novellierten Richtlinie ist nunmehr der TVöD Sozial- und Erziehungsdienst (TVöD SuE), so dass eine entsprechende Überleitung erfolgt ist, die eine detailliertere Option für die Eingruppierung bestimmter Merkmale zulässig macht (z.B. für Mitarbeiter*innen mit besonders schwierigen Tätigkeiten, Fachberatung, Leitung etc.) und generell zielgruppenorientierter agieren lässt.

Des Weiteren erfolgt erstmals eine Unterscheidung der Einrichtungen in die Kategorien A und B. Dies ist bedingt durch den enormen Zuwachs an Trägern, welche, aufgrund der Mietsituation in der Einrichtung, unter die Förderung dieser Richtlinie fallen, aber keine Elterninitiativen im klassischen Sinne dieser Richtlinie sind. So werden alle Elterninitiativen (sog. Kila) und Kleinen Kindertagesstätten (KKT) der Kategorie A und Träger mit mehreren Einrichtungen oder Einrichtungen in div. Finanzierungsformen der Kategorie B zugeordnet.
Einrichtungen in Kategorie B erhalten zukünftig eine andere Refinanzierung der Verwaltungspauschale aufgrund ihrer deutlich höheren Ausgaben in diesem Bereich als z.B. ein eingruppiger Kinderladen ohne Verwaltungsüberbau. Andererseits wird zukünftig das Ehrenamt der Kategorie A in Elterninitiativen und Kleinen Kindertagesstätten mit einer Ehrenamtspauschale entsprechend den Möglichkeiten des Einkommenssteuergesetzes gewürdigt.

Die Refinanzierung der Personalkosten erfolgt für alle Träger identisch.

Zudem wurden die Refinanzierung einer Fachberatung entsprechend der vorgesehenen Eingruppierung des TVöD SuE, die tarifliche Eingruppierung von Küchen- und Reinigungskräften in den TVöD VKA (bisher auf Basis Mindestlohn) sowie der Entfall des Abzuges der Personal- und Sachkosten bei Einzelintegration und Integrationsgruppen mit in die Richtlinie aufgenommen.

Im Rahmen der Novellierung fanden diverse Gespräche mit der Kinderladen Initiative Hannover e.V. sowie einigen selbständig auserwählten Trägervertreter*Innen statt, so dass insgesamt ein Konsens herbeigeführt wurde.
51.41 
Hannover / Aug 25, 2023