Drucksache Nr. 1708/2016:
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII)
Netzwerk für die Versorgung schwerkranker Kinder und Jugendlicher e. V.

Inhalt der Drucksache:

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1708/2016
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Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII)
Netzwerk für die Versorgung schwerkranker Kinder und Jugendlicher e. V.

Antrag,

zu beschließen, den Verein "Netzwerk für die Versorgung schwerkranker Kinder und Jugendlicher e. V.“ als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 Sozialgesetzbuch (SGB VIII) anzuerkennen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Das Angebot des Vereins "Netzwerk für die Versorgung schwerkranker Kinder und Jugendlicher e. V." richtet sich gleichermaßen an alle gesellschaftlichen Gruppierungen.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Der Verein " Netzwerk für die Versorgung schwerkranker Kinder und Jugendlicher e. V." hat mit Datum vom 10.03.2016 die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII beantragt. Im Konzept sind die Ziele, Aufgaben, Organisationsformen und Erfahrungen auf dem Gebiet der Jugendhilfe ausführlich dargelegt.

Grundsätzlich ist eine Anerkennung möglich, wenn die Arbeit des Vereins zur Erfüllung von Aufgaben der Jugendhilfe beiträgt. Voraussetzungen hierfür sind, dass der betreffende Träger

1. auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 tätig ist,

2. gemeinnützige Ziele verfolgt,

3. aufgrund der fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten lässt, dass er einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten imstande sind, und

4. die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bietet.


Der Verein "Netzwerk für die Versorgung schwerkranker Kinder und Jugendlicher e. V." wurde 2008 gegründet und ist im Vereinsregister des Amtsgerichtes Hannover eingetragen (Anlage 1).

Laut Satzung ist – neben der Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege – Zweck des Vereins, die Förderung der Jugendhilfe, insbesondere von Kindern und Jugendlichen mit schweren und / oder chronischen Erkrankungen durch
· die Beratung und Hilfestellung bei der Bewältigung von Folgen einer schweren Erkrankung im Kindes- und Jugendalter,
· die Koordination, Vermittlung und Durchführung von spezialisierten Hilfs- und Beratungsangeboten für betroffene Familien,
· die Begleitung und Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, mit und nach schweren Erkrankungen, um Ihnen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen,
· die Ermittlung der persönlichen individuellen Lebensziele, um ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.


Die Satzung des "Netzwerk für die Versorgung schwerkranker Kinder und Jugendlicher e. V.“ ist in der Anlage beigefügt (Anlage 2).

Die Gemeinnützigkeit des Vereins ist im Sinne der Förderung der Jugendhilfe anerkannt. Der entsprechende Freistellungsbescheid des Finanzamtes Hannover liegt vor (Anlage 3).


Neben einer spezialisierten ambulanten pädiatrischen Palliativversorgung für Kinder und Jugendliche und einer onkologischen Fachberatung bietet der "Netzwerk für die Versorgung schwerkranker Kinder und Jugendlicher e. V.“ das Geschwisterkinder-Netzwerk zur Unterstützung von gesunden Geschwisterkindern von chronisch kranken oder behinderten Kindern an.

Hierbei handelt es sich um ein Präventionsangebot zur Stärkung der Geschwisterkinder und der ganzen Familie. Das Geschwisterkindernetzwerk bietet Beratungsvermittlung und Hilfestellung bei der Suche nach passender Unterstützung für die Geschwister an und baut Projekte zur Präventionsarbeit mit Geschwistern auf. Akteure und Anbieter in diesem Bereich werden vernetzt und Arbeitsinhalte im Bereich Geschwisterkinder sowohl quantitativ wie auch qualitativ weiterentwickelt.

Ziel der Arbeit im Geschwisterkinder-Netzwerk war und ist, durch Fachgespräche und Fachtagungen sowie einen intensiven Dialog mit Interessengemeinschaften und Anbietern im Bereich Geschwisterkinderarbeit aktuelle Themen aufzugreifen und weiter zu entwickeln sowie pädagogische Ansätze umzusetzen. Der Schwerpunkt der Arbeit im Geschwisterkinder Netzwerk liegt dabei bei der Beratung der Familien sowie der Umsetzung der Präventionsprojekte


Die Angebote für die Zielgruppe von Kindern und Jugendlichen von 3 bis 18 Jahren werden durch ein multiprofessionelles Team mit pädagogisch geschulten Mitarbeitenden durchgeführt, die langjährige Erfahrung in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen und deren Eltern besitzen.


Der Verein erfüllt somit die in § 75 SGB VIII geforderten Voraussetzungen.

Deshalb wird empfohlen, dem Verein "Netzwerk für die Versorgung schwerkranker Kinder und Jugendlicher e. V." die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe zu gewähren.

51.3 
Hannover / 15.08.2016