Drucksache Nr. 1707/2024 N1:
Hannoverfonds Neufassung Förderrichtlinie

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Ausschuss für Haushalt Finanzen Rechnungsprüfung Feuerwehr und öffentliche Ordnung
  • Ausschuss für Integration Europa und Internationale Kooperation (Internationaler Ausschuss)
  • Sozialausschuss
  • Stadtbezirksräte 01 - 13
  • Kommission für Kinder- und Jugendhilfeplanung

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Jugendhilfeausschuss
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Ausschuss für Haushalt, Finanzen, Rechnungsprüfung, Feuerwehr und öffentliche Ordnung (zur Kenntnis)
An den Ausschuss für Integration, Europa und Internationale Kooperation (Internationaler Ausschuss) (zur Kenntnis)
An den Sozialausschuss (zur Kenntnis)
An die Stadtbezirksräte 01 - 13 (zur Kenntnis)
An die Kommission für Kinder- und Jugendhilfeplanung (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Neufassung
1707/2024 N1
2 (nur online)
 
Eine Neufassung wurde aufgrund eines politischen Änderungswunsches erforderlich.

Hannoverfonds Neufassung Förderrichtlinie

Antrag,

dem Vorschlag der in der Anlage 1 beigefügten Neufassung der Förderrichtlinie für den Hannoverfonds für Kinder und Jugendliche zu folgen und diese zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Projektförderungen des Hannoverfonds für Kinder und Jugendliche berücksichtigen die genderspezifischen Merkmale der Zielgruppe. Ziel ist es, dass Kinder, Jugendliche und Heranwachsende aller Geschlechter gleichermaßen von den Projekten profitieren.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Ziel des Hannoverfonds' ist es, die Folgen prekärer sozioökonomischer Lebenslagen von Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gezielt abzumildern und ihre Chancen auf eine selbstbestimmte gesellschaftliche Teilhabe zu erhöhen.

Nach intensiven Beratungen in der Verwaltung und in der Expert*innenkommission, die per Beschluss als beratendes Gremium für den Hannoverfonds eingerichtet wurde, wurde die Förderrichtlinie überarbeitet. Die Förderrichtlinie erweitert nun den Kreis der Antragsberechtigten auf alle gemeinnützigen Träger der Kinder- und Jugendhilfe sowie auf natürliche Personen, sofern die Fördervoraussetzungen des beantragten Projektes gemäß der Förderrichtlinie erfüllt sind. In der Anlage 2 findet sich eine Synopse, in der die Änderungen nachvollziehbar dargestellt sind.

Um eine schnellere und effektivere Bearbeitung von Projektanträgen zu realisieren, ist vorgesehen, dass Projektanträge unter 10.000 Euro künftig vollständig von der Geschäftsstelle des Hannoverfonds geprüft und bewilligt bzw. abgelehnt werden. Die Gremien werden hierüber regelmäßig im Rahmen des Berichtswesens informiert. Projektanträge ab 10.000 bis 30.000 Euro werden wie bisher von der Geschäftsstelle geprüft und mit einer Empfehlung dem Jugendhilfeausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt.

Es ist zudem vorgesehen, ein FAQ (ergänzt auch in Leichter Sprache) für die Antragstellung des Hannoverfonds' zu erstellen.
51.F 
Hannover / Oct 18, 2024