Drucksache Nr. 1707/2021 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der Fraktion Die Hannoveraner zum geplanten Schülerwohnheim in der Gerberstraße (Calenberger Neustadt)
in der Ratssitzung am 15.07.2021, TOP 4.5.

Inhalt der Drucksache:

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1707/2021 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der Fraktion Die Hannoveraner zum geplanten Schülerwohnheim in der Gerberstraße (Calenberger Neustadt)
in der Ratssitzung am 15.07.2021, TOP 4.5.

Der umstrittene ultrakonservative Islamverein VIKZ mit Sitz in Köln plant, in Hannover ein "Schülerwohnheim" nur und ausschließlich für muslimische Jungen zu errichten.

Von Seiten der Stadt und auch aus der hannoverschen Kommunalpolitik, die sich sonst zu Recht gegen "jede Form der Diskriminierung" und für Gleichberechtigung von Männern und Frauen einsetzt, war bis zum Moment der Erstellung dieser Anfrage erstaunlich wenig bzw. gar nichts zu diesem Thema zu hören und zu lesen...

Die Umstände der geplanten Nutzung dieses Schülerwohnheims (selbst wenn man will, kann man hier nicht von einem „Schüler*Innen"-Wohnheim sprechen ...) - zum einen der sehr konservative Betreiber mitsamt den vermutlich zur Vermittlung anstehenden problematischen Inhalten und zum anderen die Tatsache, dass Mädchen und Nichtmuslime dort anscheinend nicht erwünscht sind - sollten allen, die sich selbst bei jeder Gelegenheit als „tolerant" und „demokratisch" bezeichnen, sehr zu denken geben!

Vor diesem sehr beunruhigenden Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1) Ist nach Meinung der Verwaltung ein Schülerwohnheim nur und ausschließlich für muslimische Jungen mit einer echten und ernstgemeinten Integrationspolitik zu vereinbaren? Oder konterkariert ein solches Vorhaben nicht eher die laut propagierte Integrationspolitik der Stadt, weil es die Keimzelle für Parallelgesellschaften ist?

2. Keine Mädchen, keine Christen oder sonstige nicht-muslimische Kinder in einem Schülerwohnheim: Wie wird das Gleichstellungs-/Antidiskriminierungsbüro der Stadt und wie werden Oberbürgermeister und die Stadtverwaltung insgesamt reagieren?

3. Warum unterrichtet die Verwaltung den Rat der Stadt eigentlich nicht rechtzeitig über solch ein Thema, das die Stadt bewegt, ohne dass die Ratsmitglieder sich davon erst aus der Zeitung informieren müssen?

Jens Böning


Fraktionsvorsitzender

Text der Antwort


Frage 1: Ist nach Meinung der Verwaltung ein Schülerwohnheim nur und ausschließlich für muslimische Jungen mit einer echten und erstgemeinten Integrationspolitik zu vereinbaren? Oder konterkariert ein solches Vorhaben nicht eher die laut propagierte Integrationspolitik der Stadt, weil es die Keimzelle für Parallelgesellschaften ist?

Die Verwaltung teilt nicht die Ansicht, dass Jungenwohnheime Keimzellen für Parallelgesellschaften darstellen. Das typische Wohnheimkonzept des VIKZ sieht vor, dass die Betreuten nur von Montag bis Freitag im Heim leben und während dieser Zeit die Regelschule besuchen. Am Wochenende sind sie bei ihren Eltern. Es findet kein Schulunterricht in der Einrichtung statt. Die Kinder und Jugendlichen besuchen wie alle anderen Kinder und Jugendlichen in Hannover ganz normal die Schule, wo sie Koedukation als Normalität erleben.
Im Sinne dieser Koedukation wäre es sicher begrüßenswert, wenn sich der Träger dazu durchringen könnte, nicht nur Jungen, sondern Mädchen und Jungen gemeinsam die geplante Bildungsförderung zukommen zu lassen. Allerdings weisen verschiedene Untersuchungen zum Bildungserfolg von Kindern aus Einwandererfamilien auf, dass die Defizite sich bei den Jungen häufen, während die Mädchen weit eher mit dem allgemeinen Durchschnitt mithalten können oder ihn sogar übertreffen. Der Förderbedarf ist bei den Jungen daher deutlicher.

Frage 2: Keine Mädchen, keine Christen oder sonstige nicht-muslimische Kinder in einem Schülerwohnheim: Wie wird das Gleichstellungs-/Antidiskriminierungsbüro der Stadt und wie werden der Oberbürgermeister und die Stadtverwaltung insgesamt reagieren?

Die Landeshauptstadt Hannover wird in der vorliegenden Angelegenheit allein über den Bauantrag befinden und dazu einen Bescheid erteilen. Über die inhaltliche, jugendpflegerische Seite des Antrags hat das Landesjugendamt zu entscheiden, das eine Betriebsgenehmigung für das Wohnheim erteilen muss.
Die Antidiskriminierungsstelle der Landeshauptstadt Hannover würde dann aktiv werden, wenn eine Diskriminierungsmeldung von einer tatsächlich betroffenen Person an sie herangetragen wird.

Frage 3: Warum unterrichtet die Verwaltung den Rat der Stadt eigentlich nicht rechtzeitig über solch ein Thema, das die Stadt bewegt, ohne dass die Ratsmitglieder sich davon erst aus der Zeitung informieren müssen?

Die Landeshauptstadt Hannover kann nicht erkennen, dass der unterwöchige Betrieb eines Schüler*innenwohnheims ein Thema ist, das die hannoversche Stadtgesellschaft bewegt. Immerhin betreibt der VIKZ seit 2010 ein Schülerinnenwohnheim in dieser Stadt, ohne dass dieses ein einziges Mal zum Anlass von öffentlichen Äußerungen – seien sie positiv, neutral oder negativ – geworden ist.