Drucksache Nr. 1707/2018:
Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1780 "Köbelinger Markt"
mit örtlicher Bauvorschrift
Satzungsbeschluss

Informationen:

Beratungsverlauf:

  • 16.08.2018: Verwaltungsausschuss: Vertagt
  • 23.08.2018: Verwaltungsausschuss: 8 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 3 Enthaltungen
  • 30.08.2018: Ratsversammlung: Mehrheitlich gegen 13 Stimmen bei 2 Enthaltungen beschlossen

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Mitte
  • Stadtentwicklungs- und Bauausschuss

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtbezirksrat Mitte (zur Kenntnis)
An den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
1707/2018
3
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1780 "Köbelinger Markt"
mit örtlicher Bauvorschrift
Satzungsbeschluss

Antrag,

den Bebauungsplan Nr. 1780 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 10 Abs. 1 NKomVG als Satzung zu beschließen und der Begründung zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Gender-Aspekte wurden geprüft. Ziel des Bebauungsplanes ist es, die planungs-
rechtlichen Voraussetzungen für die Umnutzung des städtischen Verwaltungsstandortes am Köbelinger Markt zu schaffen, um hier den Bereich neu zu ordnen und einen attraktiven Wohnstandort mit entsprechenden gemischten Nutzungen zu entwickeln. Dies wirkt sich auf Männer und Frauen gleichermaßen aus.

Kostentabelle

Es ist vorgesehen, die städtischen Grundstücke, auf denen mit diesem Bebauungsplan Baurechte geschaffen werden, zu veräußern. Für die Landeshauptstadt Hannover ist daher mit entsprechenden Einnahmen zu rechnen.

Dem gegenüber entstehen der Stadt Kosten, insbesondere im Zusammenhang mit dem Abriss und der Verlagerung des städtischen Behördengebäudes sowie der Veränderung bzw. Anpassung des umliegenden öffentlichen Raumes. Hierzu gehören auch Kosten zu evtl. Leitungs- und Kanalarbeiten. Abrisskosten sowie Entsorgungskosten für die Altlasten werden vom Investor getragen und führen zu einer Minderung des Verkaufserlöses. Konkrete Aussagen hierzu werden zu gegebener Zeit in eigenständigen Drucksachen formuliert.

Begründung des Antrages

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 1780 hat vom 11. Mai 2018 bis zum 11. Juni 2018 öffentlich ausgelegen. Während dieser Zeit sind keine Stellungnahmen eingegangen.

Die Begründung des Entwurfes wurde aufgrund der Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB sowie der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB geprüft. Sie wurde daraufhin zum Satzungsbeschluss aktualisiert und redaktionell überarbeitet. Dabei wurde sie insbesondere in den Abschnitten 2.4 Bauland und 3.4 Naturschutz geändert.

Die naturschutzfachliche Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün ist als Anlage 3 beigefügt.

Der Beschluss ist notwendig, um das Bebauungsplanverfahren abzuschließen.
61.11 
Hannover / 03.08.2018