Drucksache Nr. 1707/2015:
Winnicott-Institut – Beratung von Kindern und Jugendlichen
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 KJHG

Informationen:

Beratungsverlauf:

  • 04.09.2015: Kommission für Kinder- und Jugendhilfeplanung: Die Anerkennung wurde einstimmig empfohlen
  • 28.09.2015: Jugendhilfeausschuss: 11 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen
  • 08.10.2015: Verwaltungsausschuss: 10 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

Inhalt der Drucksache:

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1707/2015
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Winnicott-Institut – Beratung von Kindern und Jugendlichen
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 KJHG

Antrag,

zu beschließen, den Arbeitsbereich des Vereins Winnicott-Institut zur Förderung der Psychoanalyse bei Kindern und Jugendlichen e.V. – Beratung von Kindern und Jugendlichen Beratung von Eltern in Fragen der Partnerschaft, Trennung oder Scheidung sowie Familien-Mediation mit Kindern
als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 KJHG anzuerkennen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Kinder und Jugendliche beiderlei Geschlechts sowie deren Eltern erhalten in der Beratungsstelle Unterstützungsangebote.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Das Winnicott-Institut – Beratung von Kindern und Jugendlichen hat am 15.12.2014 beantragt, als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 KJHG anerkannt zu werden.
Eine Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe ist möglich, wenn die Arbeit des Vereins zur Erfüllung von Aufgaben der Jugendhilfe beiträgt.
(1) Als Träger der freien Jugendhilfe können juristische Personen und Personenvereinigungen
anerkannt werden, wenn sie
1. auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 KJHG tätig ist,
2. aufgrund der fachlichen Voraussetzungen erwarten lässt, dass er einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten imstande ist und
3. die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bietet.

(2) Einen Anspruch auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe hat unter den
Voraussetzungen des Absatzes 1, wer auf dem Gebiet der Jugendhilfe mindestens
drei Jahre tätig gewesen ist.
(3) Die Kirchen und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts sowie die auf
Bundesebene zusammengeschlossenen Verbände der freien Wohlfahrtspflege sind
anerkannte Träger der freien Jugendhilfe.

Das Winnicott-Institut wurde im Jahr 1951 auf Initiative von reformpädagogischen Kräften durch das Niedersächsische Kultusministerium gegründet. Seit 1996 betreibt das Winnicott-Institut das o.g. Beratungsangebot mit ständig ansteigender Nachfrage. Die Beratung von Hochkonfliktfamilien in den letzten 5 Jahren hat sich auf Grund veränderter Grundlagen im Gesetz über das Verfahren in Familiensachen (FamFG) stark vermehrt. Die Beratungsstelle des Winnicott-Instituts hat daraufhin die Beratungsstrukturen und den Aktivitäten der Beratungsstelle verändert. Eine vermehrte Teilnahme an Fallbesprechungen im Erziehungshilfesystem, Gespräche mit AnwältInnen und Familienrichtern, Interventionsrunden und Fachplenen werden seither zusätzlich wahrgenommen.

Die Belastung durch familiäre Konflikte ist der Hauptgrund der anfragenden Eltern. Dazu gehören Partnerkonflikte, Trennung und Scheidung, Umgangs- und Sorgerechtsstreitigkeiten, sowie Eltern-, Stiefeltern-, Kind-Konflikte und auch migrationsbedingte Konfliktlagen. Daraus resultieren Entwicklungsauffälligkeiten und seelische Probleme der Kinder und Jugendlichen. Diese werden im Wesentlichen als Anmeldegründe benannt. Eingeschränkte Erziehungskompetenz, Auffälligkeiten im Sozialverhalten, schulische Probleme bei den Kindern und berufliche Sorgen bei den Eltern und Fragen zur Gefährdung des Kindeswohls stellen ergänzend Begründungen und Hilfeanfragen dar.

Der überwiegende Teil der Beratungen richtet sich an die Eltern, der zweite große Anteil an das gesamte Familiensystem, also incl. den Kindern und Jugendlichen. Insbesondere die Stärkung der Erziehungskompetenz stellt einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung des in §1 SGB VIII formulierten Rechtes auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit dar. Präventionsarbeit leistet die Beratungsstelle bei dem hohen Anteil von Eltern, die in Fragen der Partnerschaft aufsuchen, und der mit Hilfe von Familienberatung und Familien-Mediation mit Kindern versorgt wird. Eltern werden unterstützt und gefördert sich mit Beziehungsfragen und Entwicklungsfragen ihrer Kinder und deren gegenseitigen Auswirkungen auseinanderzusetzen.

Folgende Ziele werden mit der Beratungsarbeit verfolgt:
- Stabilisieren des Familiensystems im Interesse der Kinder.
- Reorganisieren des Familiensystems über die Unterstützung einvernehmlicher Konzepte
- Entwicklung von Handlungsalternativen
- Gemeinsame Wahrnehmung der elterlichen Verantwortung
- Einvernehmliche Umgangskontakte für die Kinder
- Erhalt der gewachsenen Beziehungen zwischen Eltern, Großeltern, anderen wichtigen Personen und den Kindern




Der Personalstamm der Beratungsstelle besteht aus Fachpersonal mit unterschiedlichen Qualifikationen, die für die Beratungsarbeit wesentlich sind. Im Einzelnen sind dies:
- Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen
- Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen im Studium am Winnicott-Institut
- Systemische Familienberater
- Familien–Mediatoren, auch in der Arbeit mit Kindern
- Zusatzqualifikationen in Paar- und Familientherapie, Gruppenpsychotherapie, Gesprächspsychotherapie, Psychodrama, Aufstellungsarbeit ergänzen die fachliche Grundausbildung der Mitarbeitenden der Beratungsstelle.
Die unterschiedlichen Qualifikationen der Mitarbeitenden stellen eine Voraussetzung der in §28 SGB VIII formulierten Erziehungsberatung (… Dabei sollen Fachkräfte verschiedener Fachrichtungen zusammenwirken, die mit unterschiedlichen methodischen Ansätzen vertraut sind) dar und lassen erwarten, dass die Beratungsstelle einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe, hier in den Feldern der allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie (§16 SGB VIII), der Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung (§17 SGB VIII) sowie in der Erziehungsberatung (§28 SGB VIII) leistet.
Das Winnicott-Institut verfügt sowohl in der Beratungsarbeit als auch in den anderen Arbeitsfeldern (Forschung, Aus- und Fortbildung, Psychotherapeutische Ambulanz für Kinder und Jugendliche) über einen hervorragenden Ruf und bietet nicht zuletzt, als seit 1998 staatlich anerkannte Ausbildungsstätte im Rahmen des Psychotherapeutengesetzes, die Gewähr einer nach den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit zu bieten.

Stellungnahme der Verwaltung
Die durch die Beratungsstelle des Winnicott-Instituts wahrgenommen Aufgaben fördern das Anliegen der Jugendhilfe von Förderung der Erziehung in der Familie, nach geschlechtsspezifischer Entwicklung und geschlechtsdifferenzierender Angebotsstrukturen, sowie nach einer Entwicklung zu eigenverantwortlicher und gemeinschaftsfähiger Persönlichkeit. Durch die langjährige, inhaltlich sehr gut ausgeführte und entwickelte Tätigkeit des Winnicott-Instituts wurde deutlich, dass die Voraussetzungen eines freien Trägers der Jugendhilfe in jeglicher Hinsicht erfüllt sind.

Es wird daher empfohlen, dem Arbeitsbereich des Vereins Winnicott-Institut zur Förderung der Psychoanalyse bei Kindern und Jugendlichen – Beratung von Kindern und Jugendlichen, Beratung von Eltern in Fragen der Partnerschaft, Trennung oder Scheidung, sowie Familien-Mediation mit Kindern die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe zu gewähren.
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Hannover / 16.07.2015