Antrag Nr. 1705/2025:
Zusatzantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 1434/2025: Antrag der SPD-Fraktion zur Erarbeitung eines Konzeptes zur Vermeidung von Einwegverpackungen und Verzicht auf die Einführung einer Verpackungssteuer

Informationen:

verwandte Drucksachen:

1705/2025 (Originalvorlage)
1434/2025 (Ursprungsvorlage)

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

CDU-Fraktion

Inhalt der Drucksache:

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Zusatzantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 1434/2025: Antrag der SPD-Fraktion zur Erarbeitung eines Konzeptes zur Vermeidung von Einwegverpackungen und Verzicht auf die Einführung einer Verpackungssteuer

Antrag

Der Antragstext wird wie folgt ergänzt:

(…)

3. Das unter Ziff. 1 zu erarbeitende Konzept wird frühzeitig und strukturiert unter Einbeziehung der Gastronomiebranche sowie weiterer relevanter Akteure erstellt. Hierzu sind insbesondere einzubinden:

  • DEHOGA Bezirksverband Hannover,
  • Bäcker-Innung Region Hannover,
  • Handwerkskammer Hannover (HWK),
  • Industrie- und Handelskammer Hannover (IHK),
  • Handelsverband Hannover für den Lebensmittel-Einzelhandel mit Außer-Haus-Angeboten,
  • Betreiber etablierter Mehrwegsysteme (z. B. RECUP/REBOWL, Vytal, FairCup),
  • aha – Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover,
  • größere Systemgastronomie- und Franchisebetriebe in der Stadt.

4. Mit dem Konzept werden keine zusätzlichen bürokratischen Erschwernisse für Betriebe und Verwaltung geschaffen. Bestehende bundesrechtliche Vorgaben (insb. Mehrwegangebotspflicht nach §§ 33/34 VerpackG) und die hierzu vorliegenden Vollzugshilfen werden berücksichtigt; Doppel-, Melde- und Dokumentationspflichten sind zu vermeiden.

Begründung


Die Gastronomie und der Lebensmitteleinzelhandel setzen bereits heute vielfältige Ansätze zur Abfallvermeidung um, u. a. durch Mehrweg-Pfandsysteme und App-basierte Lösungen. In Hannover sind neben dem kommunalen „Hannoccino“-Becher weitere Systeme im Einsatz; Beispiele wie Vytal werden lokal bereits genutzt. Eine enge Einbindung der betroffenen Akteure erhöht die Praxistauglichkeit und Akzeptanz, da die Branche die Konzepte später operativ umsetzt (Spül-, Logistik- und Rückgabestrukturen).

Zugleich gilt es, zusätzliche Bürokratie zu vermeiden. Die seit 01.01.2023 geltende Mehrwegangebotspflicht schafft bereits einen bundesrechtlichen Rahmen; zu deren einheitlichem Vollzug existiert ein Leitfaden der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA). Auf diesen Grundlagen sollte aufgebaut werden, anstatt neue Melde- oder Dokumentationspflichten zu schaffen.