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Aussagen zur Geschlechterdifferenzierung gemäß Beschluss des Rates vom 03.07.2003 können im Falle dieser Drucksache nicht getroffen werden.
Die 2. Veränderung zum Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes 2015 enthält verwaltungsinterne Änderungen und die Beschlussfassungen des Ausschusses für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung vom 03.12.2014.
Die Veränderungen der Ein,- und Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit ergeben sich zwangsläufig durch die in Anlage 1 vorgenommen Änderungen.
Anlage 1 - Ergebnishaushalt
Die Spalte II dieser Anlage dokumentiert inhaltliche Veränderungen durch die Verwaltung seit Einbringung des Verwaltungsentwurfs.
Wesentliche Veränderungen ergeben sich aus der erhöhten Schlüsselzuweisung des Landes um 22,3 Mio. € bei gleichzeitiger Erhöhung der Regionsumlage um 8,1 Mio. €.
Die Spalte IV dieser Anlage dokumentiert im TH 99 u.a.die Entscheidung des Ausschusses für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung vom 03.12.2014 im Rahmen von HSK IX die Vergnügungssteuer um 600 T€ zu erhöhen.
Durch vorgenannte Veränderungen der Verwaltung und des Ausschusses für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung vom 03.12.2014 beläuft sich der Fehlbedarf des Verwaltungsentwurfs im Ergebnishaushalt 2015 durch den 2. Veränderungsdienst auf 86,7 Mio. €. Gegenüber dem Verwaltungsentwurf tritt eine Verbesserung des Ergebnisses um 1,3 Mio. € ein.
Anlage 2 - Finanzhaushalt
Anlage 2 dokumentiert innerhalb der verwaltungsinternen Veränderungen eine Umschichtung vom Ergebnis- in den Finanzhaushalt.
Nach dem derzeitigen Beratungsstand und unter Berücksichtigung der Veränderungen im Ergebnishaushalt ergibt sich für den Finanzhaushalt insgesamt eine Verbesserung von insgesamt rund
1,1 Mio. €. Daraus resultiert ein aktueller Fehlbedarf im Finanzhaushalt von rund
60,9 Mio. €.
Anlage 3 - Wirtschaftsplan
Der Wirtschaftsplan der union-boden gmbh wurde am 21.11.2014 im Aufsichtsrat beschlossen.