Drucksache Nr. 1700/2014 E1:

Haushaltssatzung 2015
1. Ergänzung zum Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes 2015 nach den Beratungen in den Fachausschüssen bis einschließlich 27.11.2014

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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1. Ergänzung
1700/2014 E1
8
 
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Haushaltssatzung 2015
1. Ergänzung zum Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes 2015 nach den Beratungen in den Fachausschüssen bis einschließlich 27.11.2014

Antrag,

1) die im anliegenden Veränderungsverzeichnis für den Ergebnishaushalt (Anlage 1) und den im Finanzhaushalt (Anlagen 2 und 2a ) aufgeführten Veränderungen des Verwaltungsentwurfs des Haushaltsplanes 2015 einschließlich geänderter Verpflichtungsermächtigungen (Anlage 3) und den nachgereichten Wirtschaftsplan der Städtischen Alten und Pflegezentren (Anlage 4) zu beschließen,
2) die nachgereichten Wirtschaftspläne der Zusatzversorgungskasse der Stadt Hannover (Anlage 5), der Gesellschaft für Bauen und Wohnen Hannover mbH (Anlage 6), der hannoverimpuls GmbH (Anlage 7) und der Hafen Hannover GmbH (Anlage 8) zur Kenntnis zu nehmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Aussagen zur Geschlechterdifferenzierung gemäß Beschluss des Rates vom 03.07.2003 können im Falle dieser Drucksache nicht getroffen werden.

Kostentabelle


Zu den finanziellen Auswirkungen wird auf den Inhalt der Anlagen zur Drucksache verwiesen.

Begründung des Antrages




Mit der 1. Ergänzung zum Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes 2015 werden alle verwaltungsseitigen Veränderungen seit der Einbringung des Haushaltsplanes 2015 am 11.09.2014 dokumentiert und zur Beschlussfassung vorgelegt. Darüber hinaus ist die 1. Ergänzung eine Dokumentation zu den Fachausschussbeschlüssen, die bis zum 27.11.2014 den Verwaltungsentwurf beraten haben.
Berücksichtigt sind weiter die Veränderungen aufgrund der Drucksache 2351/2011- HSK VIII- , die ebenfalls für 2015 zu Ansatzveränderungen führen.

Anlage 1 - Ergebnishaushalt

Die Spalte II dieser Anlage dokumentiert die von der Verwaltung vorgenommenen Veränderungen seit Einbringung des Verwaltungsentwurfs.

Eine wesentliche Veränderung ergibt sich durch den steigenden Mittelbedarf aufgrund der zunehmenden Flüchtlingszahlen. Im TH 61 ergibt sich hierdurch eine Verschlechterung in Höhe von rd. 3 Mio. €. Der Anstieg der Aufwendungen um rd. 10,4 Mio. € resultiert im wesentlichen aus den Mehrbedarfen für die Flüchtlingsunterbringung sowie dem entsprechend benötigten Personalmehrbedarf. Die Erstattung im TH 61 wird als Aufwand im TH 59 ausgewiesen. So kommt es hier zu einem Anstieg des Aufwands um 9,7 Mio. € - sowohl für die Flüchtlingsunterbringung als auch für die soziale Betreuung von Flüchtlingen. Im TH 59 wird die Erstattung des Landes in Höhe von rd. 371.000 €. veranschlagt. Darüber hinaus wurden für den Mittelfristzeitraum die Zuschussbedarfe in den TH 59 und 61 erhöht.


Aufgrund der steigenden Zahl der Flüchtlinge steigt im FB 51 die Zahl der Inobhutnahmen. Im TH 51 wurde daher im Produkt 36302 (Hilfen zur Erziehung) Aufwand und Ertrag um jeweils insgesamt 1 Mio. € erhöht.

In fast allen Teilhaushalten wurden die Grundbesitzabgaben aufgrund des 12,4 % igen Anstiegs der Straßenreinigungsgebühren um insgesamt 253.000 € erhöht. Nachträglich erfasst wurde im TH 42 B, Produkt 26101, Darstellende Kunst, die Zuwendung für das Projekt Theaterformen in Höhe von 320.000 €.



Haushaltsneutral wurden die Ansätze im TH 32 vom bisherigen Produkt 12205, Ordnungsrechtsaufgaben, zum neu eingerichteten Produkt Fahrzeugerlaubnis und Fahrzeugzulassung umgeschichtet.

Sämtliche Nutzungsentgelte als Bestandteil der internen Leistungsbeziehungen wurden über alle TH neu aufgeteilt. Da es sich hier um eine neutrale Umschichtung innerhalb der Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen handelt, wird auf eine umfangreiche Darstellung im Veränderungsdienst verzichtet.

Die verwaltungsseitigen Änderungen enden insgesamt mit einer Erhöhung der Aufwendungen um rd. 22,4 Mio. € bei einer gleichzeitigen Erhöhung der Erträge um rd. 8,5 Mio. €. Der Fehlbetrag des Verwaltungsentwurfs erhöht sich damit um rd. 13,9 Mio. €.

In der Spalte III sind die Beschlüsse der Fachausschüsse mit Änderungswirkung bis einschließlich 27.11.2014 enthalten. Diese Beschlüsse führen zu einer negativen Veränderung des Ergebnishaushalts in Höhe von rd. 0,8 Mio. €.


In dieser Spalte sind auch die Beschlussfassungen zur Drucksache HSK IX enthalten, soweit diese den Haushalt 2015 betreffen.

Die Spalte IV dokumentiert ausschließlich die von der Verwaltung erfassten Maßnahmen zur Umsetzung HSK IX (DS 1916/2014) in Höhe von rd. 3 Mio. €. Die Kleinbetragsausweisung bei allen Teilhaushalten ergibt sich durch eine verwaltungsweite Umsetzung der HSK IX-Maßnahmen Ziffer 8 und 14. Die im Rahmen der Fachausschussberatungen veränderten Ertragsreduzierungen von 100.000 € und Aufwandserhöhungen von 185.000 € zu HSK IX werden in der Spalte III mit berücksichtigt.

Durch die Spalten II bis IV erhöht sich der Fehlbetrag von 87,9 Mio. € auf 99,7 Mio. €


Anlage 2 - Finanzhaushalt 2015 / Investitionsprogramm 2014 – 2019

Das Veränderungsverzeichnis für den Finanzhaushalt 2015 und das Investitionsprogramm 2014 – 2019 ist in der Anlage 2 beigefügt.

Für das Jahr 2015 ergeben sich Verschlechterungen bei den Investitionen ohne den TH 99 (Teil A) in Höhe von insgesamt rd. 1,3 Mio. €, hierin sind Beschlussfassungen der Fachausschüsse sowie verwaltungsseitige Änderungen enthalten.

Sämtliche Investitionsvorhaben des TH 19, Gebäudemanagements wurden haushaltsneutral umgeschichtet und neu aufgeteilt. Die neuen Ansätze für die Investitionsmaßnahmen ergeben sich aus der beigefügten Anlage 2a.

Im Teilhaushalt 99 (Teil C) werden zudem die Veränderungen bei der Einzahlung aus der Aufnahme von Krediten und inneren Darlehen sowie bei der Auszahlung bei der Gewährung von Ausleihungen dokumentiert. Die Kreditaufnahme wurde für die Nettoregiebetriebe, die nicht rechtsfähigen Einrichtungen und die Eigenbetriebe angepasst. In gleicher Summe verändert sich auch der Betrag in der Auszahlung bei den Ausleihungen. Zudem wurde die Kreditaufnahme für den Kernhaushalt in Höhe des Mehrbedarfes an Investitionen in Höhe von rd. 1,3 Mio. € erhöht.

Nach dem derzeitigen Beratungsstand und unter Berücksichtigung der Veränderungen im Ergebnishaushalt ergibt sich für den Finanzhaushalt insgesamt eine Verschlechterung von insgesamt rund 11,9 Mio. €. Daraus resultiert ein aktueller Fehlbedarf im Finanzhaushalt von rund 73,9 Mio. €.

Anlage 3 - Verpflichtungsermächtigungen



In der Anlage 3 sind Veränderungen der Verpflichtungsermächtigungen sowohl durch Verwaltungsentscheidungen als auch durch Fachausschussbeschlüsse dargestellt.

Anlagen 4 bis 7 - Wirtschaftspläne



Städtische Alten- und Pflegezentren – Anlage 4

Der Wirtschaftsplan der städtischen Alten- und Pflegezentren wurde am 17.11.2014 vom Sozialausschuss beschlossen.

Zusatzversorgungskasse der Stadt Hannover – Anlage 5

Der Wirtschaftsplan der Zusatzversorgungskasse der Stadt Hannover wurde am 24.9.2014 vom Verwaltungsrat beschlossen.

Gesellschaft für Bauen und Wohnen Hannover mbH (GBH) – Anlage 6

Der Wirtschaftsplan der Gesellschaft für Bauen und Wohnen Hannover mbH (GBH) wurde am 10.10.2014 vom Aufsichtsrat beschlossen.

hannoverimpuls GmbH - Anlage 7

Der Wirtschaftsplan der hannoverimpuls GmbH wurde am 16.10.2014 vom Aufsichtsrat beschlossen. Die Beschlussfassung durch die Gesellschafterversammlung liegt noch nicht vor.

Hafen Hannover GmbH - Anlage 8

Der Wirtschaftsplan der Hafen Hannover GmbH wurde am 29.09.2014 vom Aufsichtsrat beschlossen und von der Gesellschafterversammlung der Hafen Hannover GmbH genehmigt.
20.11 
Hannover / 01.12.2014