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BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandtVorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1803
- Wohnbebauung Große Pfahlstraße -
Satzungsbeschluss
Antrag,
- den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1803 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 10 Abs. 1 NKomVG als Satzung zu beschließen und der überarbeiteten Begründung zuzustimmen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die Gender-Aspekte wurden geprüft. Unterschiedliche Auswirkungen der Planung auf Frauen und Männer sind nicht erkennbar.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen. Siehe auch in der Anlage 2 Begründung unter Punkt 13 Kostenangaben.
Begründung des Antrages
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1803 hat vom 02. Juni bis zum 01. Juli 2016 öffentlich ausgelegen. Während dieser Zeit sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurde vom 01. März bis zum 04. April 2016 durchgeführt.
Die naturschutzfachliche Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün ist als Anlage 3 beigefügt.
Die Beschlüsse sind notwendig, um das Bebauungsplanverfahren abzuschließen.
61.11
Hannover / 11.08.2016