Anfrage Nr. 1697/2010:
Anfrage der SPD-Fraktion zum E-Goverment/Bürgerportalgesetz

Inhalt der Drucksache:

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Anfrage der SPD-Fraktion zum E-Goverment/Bürgerportalgesetz


2010 soll laut Ankündigung der Bundesregierung das Jahr der Verabschiedung eines Bürgerportalgesetzes sein. In diesem Gesetz sollen Anforderungen an rechtsverbindliche E-Mails definiert werden. Damit wäre es erstmals möglich, Behördenvorgänge per E-Mail durchzuführen, Bescheide zuzustellen, Bußgeldbescheide zuzustellen, Widersprüche einzulegen, etc. Außerdem regelt es den rechtssicheren Austausch von elektronischen Daten zwischen Behörden.

Bürger können durch Registrierung bei einem zugelassenen Provider ein E-Mail-Konto für die behördliche Kommunikation beantragen. Die Behörden selber - wie die Landeshauptstadt Hannover - kommunizieren über den Protokollstandard OSCI ("Online Services Computer Interface"), der vom BSI ("Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik") zertifiziert wurde.

Ein erster Schritt ist der "E-Postbrief", der von der Deutschen Post entwickelt wurde. Über diesen E-Postbrief ist sichergestellt, dass Empfänger, die über eine anerkannte E-Mail-Adresse verfügen, Behördenvorgänge elektronisch erhalten, andere per Briefpost. Kosten entstehen nur bei brieflicher Zustellung, woraus eine Kostenersparnis für die Landeshauptstadt resultieren kann.

Die letzte Information zum Thema E-Government, die Drucksache 1969/2009, enthält noch keine Aussagen zu diesem Themenbereich.

Zu diesem Sachverhalt stellen wir folgende Fragen:

1) Ist der Einsatz der genannten Techniken in der Landeshauptstadt Hannover denkbar oder geplant und wenn ja, wann?

2) Teilt die Landeshauptstadt Hannover die Einschätzung, dass mit dem E-Postbrief Kosten für die rechtssichere Zustellung von Dokumenten eingespart werden können?

3) Wird die Landeshauptstadt Hannover ihre E-Government-Strategie bezüglich der neuen Technik überarbeiten?


Christine Kastning
Fraktionsvorsitzende