Antrag Nr. 1694/2010:

Dringlichkeitsantrag der CDU zu einer Resolution für eine angemessene Wortwahl bei Drucksachen, die Gender-Aspekte berühren - Frauenförderung im Sport und Bewegungsangebot für Mädchen (Ds-Nr. 1223/2010)

Informationen:

verwandte Drucksachen:

1694/2010 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

  • 26.08.2010: Ratsversammlung: Dem Antrag wurde mit 23 Stimmen dafür die Dringlichkeit nicht zuerkannt (mind. 44 Stimmen). Der Antrag wird in der Ratssitzung am 23.09.2010 behandelt.
  • 23.09.2010: Ratsversammlung: Eingebracht und überwiesen: Sportausschuss, Gleichstellungsausschuss, Verwaltungsausschuss
  • 04.10.2010: Gleichstellungsausschuss: 3 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
  • 08.11.2010: Sportausschuss: Punkt 1 der DS: 4 Ja : 7 Nein Punkt 2 der DS: 4 Ja, 6 Nein, 1 Nichtbeteiligung an der Abstimmung
  • 18.11.2010: Verwaltungsausschuss: getrennte Abstimmung: Punkt 1: 3 / 8 / 0 Punkt 2: 4 / 7 / 0

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".


Dringlichkeitsantrag der CDU zu einer Resolution für eine angemessene Wortwahl bei Drucksachen, die Gender-Aspekte berühren - Frauenförderung im Sport und Bewegungsangebot für Mädchen (Ds-Nr. 1223/2010)

Antrag


Der Rat der Landeshauptstadt Hannover beschließt folgende Resolution:

„Der Rat der Stadt Hannover fordert die Verwaltung auf:
1. die o.g. Drucksache zurückzuziehen und eine neue Informationsdrucksache vorzulegen,
2. zukünftig deutlich mehr Sorgfalt bei der Wortwahl in Drucksachen zu verwenden, die in hohem Maße Gender-Aspekte berühren. Ebenso ist darauf zu achten, dass Schlussfolgerungen eindeutig belegt werden“

Begründung:


Die Drucksache nimmt Bezug auf eine Erhebung der Universität Osnabrück aus dem Jahr 2009 und leitet hieraus Verallgemeinerungen ab, die teilweise suggestiv, teilweise völlig falsch sind.
So werden beispielweise aufgrund von bestimmten, durch Frauen und Mädchen, priorisierten Sportarten, unlogische und nicht belegbare Rückschlüsse auf die Beliebtheit der Sportangebote in dieser Zielgruppe gezogen. An einer weiteren Stelle wird unterstellt, dass „Weiblichkeit mit Schönheit und erotischer Attraktivität assoziiert wird“. Eine nicht bewiesene Mutmaßung, die auch noch als Begründung für die Wahl von bestimmten Sportangeboten herangezogen wird.

Darüber hinaus werden Kanu- und Radfahren als „frauenuntypische Sportarten“ definiert. Auch dieses ist eine unangemessene Verallgemeinerung. Ließe man sich auf eine derartige Klassifikation ein, würde man dann wenigstens zu Recht erwarten, an irgendeiner Stelle der Drucksache eine Definition von „frauentypischen Sportarten“ anzutreffen.

Da in der Drucksache der „Körper als Ort der Selbstinszenierung“ bezeichnet und behauptet wird, dass bei der Sportausübung „Fitness und Kommunikation“ für Mädchen und Frauen eine größere Rolle spielen als „Wettkamp und Sieg“, fragt man sich sicherlich zu Recht, in welchem Jahrhundert oder welcher Welt die Autoren dieser Drucksache leben.

Wenn die Deutsche Frauenfußball Nationalelf sowohl Europa- als auch den Weltmeisterinnen sind, Frauen bei den olympischen Spielen 2012 erstmals boxen dürfen und Frauen auch im Kanusport beachtliche Erfolge erzielen, ist es mehr als anachronistisch von „frauenuntypischen“ Sportarten zu reden.

Wenn des weiteren in der Drucksache unterstellt wird, dass Frauen „ein atmosphärisch ansprechendes Umfeld, sowie zentral und sicher gelegene Sportstätten“ der Nutzung von Sportvereinen vorziehen, müssen sich die Verfasser der DS 1223/2010 – insbesondere vor dem Hintergrund der eben angeführten Fakten – die Frage gefallen lassen, ob sie diese Frauen und Mädchen nicht völlig unangemessen der Lächerlichkeit preisgeben.

Auch ist es mehr als zweifelhaft, Gelder auszuschütten, um sogenannte „frauenuntypische Sportarten“ zu fördern, jedoch keine Gelder zur Verfügung zu stellen, um mehr Jungen und Männer z.B. Aerobic-/Gymnastikangebote oder Tanzen näher zu bringen. In diesem Fall würde man sicherlich zu Recht von einer Diskriminierung des männlichen Geschlechts sprechen.

Letztlich ist festzuhalten, dass die vorgelegte Drucksache weniger Frauenförderung zum Ziel hat, sondern Frauen auf unangemessene und chauvinistische Art und Weise diskriminiert. Gleichzeitig sollte die „Zweckdienlichkeit“ der in diese Maßnahmen fließenden Mittel dringend überprüft und evaluiert werden.


Jens Seidel
Vorsitzender