Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Gemeinsamer Änderungsantrag von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei, SPD-Fraktion und CDU-Fraktion zur Prüfung auf Einrichtung eines Ausbildungswohnheimes
Antrag
1. Die Verwaltung setzt sich gemeinsam mit der für die beruflichen Schulen zuständigen Region und den unterschiedlichen Kammern (IHK, HWK, Landwirtschaftskammer, Kammern der freien Berufe) dafür ein, gemeinsam positive Veränderungen für Auszubildende auf dem Wohnungsmarkt zu ermöglichen.
2. Der Oberbürgermeister setzt sich gegenüber der Bundesregierung und der Landesregierung dafür ein, dass das Bund-Länder Programm „Junges Wohnen“ fortgesetzt wird.
3. Die Verwaltung prüft, ob die Einrichtung eines Ausbildungswohnheims zielorientiert und wesentlich aus Mitteln des Bundes und des Landes Niedersachsen, also aus sogenannten Drittmitteln finanziert werden kann.
4. Das Ergebnis der Prüfung wird unter anderem im Sozialausschuss und im Ausschuss für Jugendhilfe vorgestellt.
5. Die Verwaltung nimmt Gespräche mit hanova Wohnen und der Zusatzvorsorgekasse der Stadt Hannover auf und spricht sich dafür aus, die Gruppe der Auszubildenden und Studierenden stärker in den Fokus zu rücken.
Begründung
Sich in Ausbildung befindende Jugendliche und junge Erwachse können häufig nicht die finanziellen Mittel aufbringen, um in eine eigene Wohnung oder eine Wohngemeinschaft zu ziehen: 2022 lebten 67 Prozent der Auszubildenden bundesweit noch im Elternhaus. Eine u.a. mit Kochmöglichkeiten ausgestattete Wohnung oder ein möbliertes Zimmer in einer Wohngemeinschaft für eine Warmmiete von maximal 400 Euro, was rund 38 Prozent der durchschnittlichen Bruttoausbildungsvergütung entspricht, in einem der 13 Stadtbezirke der LHH zu finden, ist nahezu aussichtlos. Gleichzeitig lässt es u.a. die Entfernung zum Ausbildungsbetrieb oder die familiäre Situation im Elternhaus nicht zu, dass einige der 128.000 Auszubildenden in Niedersachsen im Sinne eines erfolgreichen Ausbildungsabschlusses im Elternhaus wohnen bleiben.