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Aufhebung einer Straßenbenennung im Stadtteil Vinnhorst
Antrag,
folgende Aufhebung eines Straßennamens im Bereich des Bebauungsplans Nr. 951 zu beschließen:
Der Name Luttermannweg wird aufgehoben.
Übersichtskarte siehe Anlage
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Gender-Aspekte sind von der Aufhebung des Straßennamens nicht betroffen.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionen | in € | bei HMK (Deckungsring)/ Wipl-Position | Verwaltungs- haushalt; auchInvestitions- folgekosten | in € p.a. | bei HMK (Deckungsring)/ Wipl-Position |
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Einnahmen | Einnahmen |
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Finanzierungsanteile von Dritten | | | Betriebseinnahmen | | |
sonstige Einnahmen | | | Finanzeinnahmen von Dritten | | |
Einnahmen insgesamt | 0,00 € | | Einnahmen insgesamt | 0,00 € | |
Ausgaben | Ausgaben |
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Erwerbsaufwand | | | Personalausgaben | 2.175,00 € | |
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung | | | Sachausgaben | 625,00 € | |
Einrichtungsaufwand | | | Zuwendungen | | |
Investitionszuschuss an Dritte | | | Kalkulatorische Kosten | | |
Ausgaben insgesamt | 0,00 € | | Ausgaben insgesamt | 2.800,00 € | |
Finanzierungssaldo | 0,00 € | | Überschuss / Zuschuss | -2.800,00 € | |
Die Kosten für Straßenbenennungen sind als Durchschnittswerte zu betrachten.
Begründung des Antrages
Gemäß des Bebauungsplans Nr. 951 wurden der Luttermannweg sowie weitere Straßennamen mit Ratsbeschluss vom 11.12.1997 benannt. Entgegen der ursprünglichen Planung wurde die Wegeverbindung Luttermannweg nicht realisiert. Entsprechend der
1. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 951 wird der Bereich in einer anderen Form erschlossen.
Somit ist die Wegeverbindung in der Örtlichkeit nicht vorhanden. Um Irritationen durch den noch vorhandenen Straßennamen auszuschließen, wird die Aufhebung des Namens erforderlich.
61.21
Hannover / 26.08.2010