Drucksache Nr. 1693/2008:
Errichtung einer 2. Hortgruppe am Standort der Grundschule Alemannstraße in Trägerschaft der Arbeiterwohlfahrt Region Hannover e.V. (AWO)

Inhalt der Drucksache:

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1693/2008
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Errichtung einer 2. Hortgruppe am Standort der Grundschule Alemannstraße in Trägerschaft der Arbeiterwohlfahrt Region Hannover e.V. (AWO)

Antrag,

zu beschließen
  • die bereits bestehende Hortgruppe in der Grundschule Alemannstraße in Trägerschaft der AWO um eine weitere Hortgruppe mit 20 Plätzen und einer Betreuungzeit bis 17:00 Uhr in der Schulzeit sowie einer ganztägigen Ferienbetreuung zu erweitern und
  • für diese Gruppe ab dem 01.08.2008 laufende Beihilfen auf Basis der Fördergrundsätze des Betriebskostenersatzes (BKE) zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionenin €bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
Verwaltungs-
haushalt;
auchInvestitions-
folgekosten
in € p.a.bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
EinnahmenEinnahmen
Finanzierungsanteile von DrittenBetriebseinnahmen
sonstige EinnahmenFinanzeinnahmen von Dritten
Einnahmen insgesamt0,00 € Einnahmen insgesamt0,00 € 
AusgabenAusgaben
ErwerbsaufwandPersonalausgaben
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung25.000,00 €Sachausgaben
Einrichtungsaufwand10.000,00 €4641.901/935400Zuwendungen77.400,00 €*4641.000/678000
Investitionszuschuss an DritteKalkulatorische Kosten2.425,00 €Einzelplan 9
Ausgaben insgesamt35.000,00 € Ausgaben insgesamt79.825,00 € 
Finanzierungssaldo-35.000,00 € Überschuss / Zuschuss-79.825,00 € 
*Die Finanzierung im Kindertagesstättenbereich erfolgt als Beihilfegewährung an den Träger. Hierbei werden von den Betriebsausgaben die zu erzielenden Einnahmen aus Elternbeiträgen und Landesfördermitteln abgezogen, so dass es sich um einen Nettobetrag handelt.

Begründung des Antrages


Die Kita Johannes-Lau-Hof betreut neben einer Kindergartengruppe auch die Hortgruppe in der Grundschule Alemannstraße als Außenstelle.
Die große Nachfrage nach Hortplätzen und die Möglichkeit, in der Grundschule zusätzliche Räumlichkeiten für eine zweite Gruppe nutzen zu können, sind Grundlage für die Planung eines weiteren Hortangebotes.
Die gute Zusammenarbeit und die damit in engem Zusammenhang stehenden Kooperationen zwischen Schule und Hort, bieten somit eine gute Ausgangssituation, eine Erweiterung der Schulkindbetreuung vorzunehmen.
Die Maßnahme wird von Seiten der Schule sehr unterstützt.

Durch die Hinzunahme einer weiteren Gruppe werden in geringem Umfang bauliche Maßnahmen erforderlich. Diese beziehen sich vorrangig auf Renovierungs- und kleinere Umbauarbeiten. So können bestehende WC-Anlagen ebenso mitgenutzt werden wie auch ein Klassenraum, der am Nachmittag für Schulaufgaben benötigt wird. Da sich die zusätzlichen Raumkapazitäten in unmittelbarer Nähe zu dem bereits bestehenden Hort befinden, ergibt sich daraus eine autonome abgeschossene Einheit.
Im Zuge der in den nächsten Jahren anstehenden Gesamtsanierung der Grundschule werden bestimmte bauliche Veränderungen für die Hortgruppen mit einfließen können.

Die Aufwendungen für die laufende Förderung von 77.400,00 € stehen im Kindertagesstättenbudget zur Verfügung. Darüber hinaus werden dem Träger einmalig 10.000,00 € für Einrichtungsmittel gewährt.
Die Kosten für die Renovierungs- und Umbauarbeiten in Höhe von 25.000,00 € stehen im Wirtschaftsplan des Gebäudemanagements zur Verfügung.

Die Umsetzung der zusätzlichen Gruppe soll zum 01.08.2008 erfolgen.
Das Nds. Kultusministerium wurde über die Planungen informiert und hat eine Betriebserlaubnis in Aussicht gestellt.

51.4 
Hannover / 19.06.2008