Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Außerplanmäßige Ausgabe gemäß § 89 NGO,
Rückzahlung von GVFG-Mitteln an das Land Niedersachsen
Antrag,
einer außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 258.487,52 € bei der u. g. HHM-Kontierung zuzustimmen.
Finanzielle Auswirkungen:
Vermögenshaushalt:
Haushaltsmanagementkontierung: 6300.953 - 981000
Bezeichnung: Gemeindestraßen/Aegidientorplatz; An das Land
Außerplanmäßige Mittelbereitstellung: 258.487,52 €
Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen in gleicher Höhe,
bei der Haushaltsmanagementkontierung 6600.950 – 360000
Bundesstraßen/Programm 2001; Zuweisung vom Bund
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Genderspezifische Aspekte sind nicht betroffen.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionen | in € | bei der Hsh-Stelle (im Budget Nr.)/ Wipl-Position | Verwaltungs- haushalt; auchInvestitions- folgekosten | in € p.a. | bei der Hsh-Stelle (im Budget Nr.)/ Wipl-Position |
---|
Einnahmen | Einnahmen |
---|
Finanzierungsanteile von Dritten | 0,00 € | | Betriebseinnahmen | 0,00 € | |
sonstige Einnahmen | 258.487,52 € | 6600.950-360000 | Finanzeinnahmen von Dritten | 0,00 € | |
Einnahmen insgesamt | 258.487,52 € | | Einnahmen insgesamt | 0,00 € | |
Ausgaben | Ausgaben |
---|
Erwerbsaufwand | 0,00 € | | Personalausgaben | 0,00 € | |
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung | 258.487,52 € | 6300.953-981000 | Sachausgaben | 0,00 € | |
Einrichtungsaufwand | 0,00 € | | Zuwendungen | 0,00 € | |
Investitionszuschuss an Dritte | 0,00 € | | Kalkulatorische Kosten | 0,00 € | |
Ausgaben insgesamt | 258.487,52 € | | Ausgaben insgesamt | 0,00 € | |
Finanzierungssaldo | 0,00 € | | Überschuss / Zuschuss | 0,00 € | |
Begründung des Antrages
Für das Bauvorhaben Aegidientorplatz, das in mehreren Bauabschnitten ab 1996 (erste Veranschlagung) durchgeführt wurde, hat das Land insgesamt eine Förderung nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) in Höhe von 7.537.500,00 DM bewilligt.
Nachdem jetzt der Schlussverwendungsnachweis vorliegt, steht fest, dass die Baumaßname mit zuwendungsfähigen Ausgaben in Höhe von 8.659.256,47 DM abschließt, woraus sich eine anteilige Zuwendung in Höhe von 6.494.442,35 DM ergibt.
Das Land Niedersachsen hat in 7 Raten Zuwendungsbeträge gezahlt, die insgesamt einen Betrag in Höhe von 7.000.000,00 DM ausmachen. Daraus resultiert eine Überzahlung in Höhe von 505.557,65 DM – entspricht 258.487,52 € -, die jetzt, nach dem Vorliegen des Schlussverwendungsnachweises, an das Land zurückzuzahlen ist.
Die außerplanmäßige Ausgabe ist unabweisbar, weil die Landeshauptstadt Hannover mit bekannt werden der Überzahlung verpflichtet ist, den Betrag an das Land Niedersachsen zurückzuzahlen.
66.1 66.11.40
Hannover / 19.06.2006