Drucksache Nr. 1693/2006:
Außerplanmäßige Ausgabe gemäß § 89 NGO,
Rückzahlung von GVFG-Mitteln an das Land Niedersachsen

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
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1693/2006
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Außerplanmäßige Ausgabe gemäß § 89 NGO,
Rückzahlung von GVFG-Mitteln an das Land Niedersachsen

Antrag,

einer außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 258.487,52 € bei der u. g. HHM-Kontierung zuzustimmen.

Finanzielle Auswirkungen:

Vermögenshaushalt:
Haushaltsmanagementkontierung: 6300.953 - 981000
Bezeichnung: Gemeindestraßen/Aegidientorplatz; An das Land

Außerplanmäßige Mittelbereitstellung: 258.487,52 €

Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen in gleicher Höhe,
bei der Haushaltsmanagementkontierung 6600.950 – 360000
Bundesstraßen/Programm 2001; Zuweisung vom Bund

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Aspekte sind nicht betroffen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionenin €bei der Hsh-Stelle
(im Budget Nr.)/
Wipl-Position
Verwaltungs-
haushalt;
auchInvestitions-
folgekosten
in € p.a.bei der Hsh-Stelle
(im Budget Nr.)/
Wipl-Position
EinnahmenEinnahmen
Finanzierungsanteile von Dritten0,00 €Betriebseinnahmen0,00 €
sonstige Einnahmen258.487,52 €6600.950-360000Finanzeinnahmen von Dritten0,00 €
Einnahmen insgesamt258.487,52 € Einnahmen insgesamt0,00 € 
AusgabenAusgaben
Erwerbsaufwand0,00 €Personalausgaben0,00 €
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung258.487,52 €6300.953-981000Sachausgaben0,00 €
Einrichtungsaufwand0,00 €Zuwendungen0,00 €
Investitionszuschuss an Dritte0,00 €Kalkulatorische Kosten0,00 €
Ausgaben insgesamt258.487,52 € Ausgaben insgesamt0,00 € 
Finanzierungssaldo0,00 € Überschuss / Zuschuss0,00 € 

Begründung des Antrages

Für das Bauvorhaben Aegidientorplatz, das in mehreren Bauabschnitten ab 1996 (erste Veranschlagung) durchgeführt wurde, hat das Land insgesamt eine Förderung nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) in Höhe von 7.537.500,00 DM bewilligt.

Nachdem jetzt der Schlussverwendungsnachweis vorliegt, steht fest, dass die Baumaßname mit zuwendungsfähigen Ausgaben in Höhe von 8.659.256,47 DM abschließt, woraus sich eine anteilige Zuwendung in Höhe von 6.494.442,35 DM ergibt.

Das Land Niedersachsen hat in 7 Raten Zuwendungsbeträge gezahlt, die insgesamt einen Betrag in Höhe von 7.000.000,00 DM ausmachen. Daraus resultiert eine Überzahlung in Höhe von 505.557,65 DM – entspricht 258.487,52 € -, die jetzt, nach dem Vorliegen des Schlussverwendungsnachweises, an das Land zurückzuzahlen ist.

Die außerplanmäßige Ausgabe ist unabweisbar, weil die Landeshauptstadt Hannover mit bekannt werden der Überzahlung verpflichtet ist, den Betrag an das Land Niedersachsen zurückzuzahlen.
66.1 66.11.40
Hannover / 19.06.2006