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Änderungsantrag des Stadtjugendrings Hannover e. V. (Angelika Liebrecht) zu Drucks. Nr. 1563/2024: Entwicklung einer Qualitätsrichtlinie für die offene Kinder- und Jugendarbeit in der Landeshauptstadt Hannover
Antrag,
zu beschließen:
Der Jugendhilfeausschuss des Rates der Landeshauptstadt Hannover möge beschließen, die Drucksache Nr. 1563/2024 wie folgt zu ändern:
Ersatzlose Streichung der Altersgruppen in Abschnitt 1. a., b. und c..
Die Richtlinie soll konkret beinhalten:
1. die Festlegung von drei Einrichtungstypen:
a. sozialräumliche Einrichtungen für Kinder von 6 bis 13 Jahren,
b. sozialräumliche Einrichtungen für Jugendliche von 14 bis 21 Jahren mit einem zusätzlichen Schwerpunkt auf Jugendsozialarbeit (§ 13 SGB VIII),
c. stadtweite Einrichtungen für Jugendliche von 14 21 Jahren,
Begründung
Aus Fachlicher Sicht sollte die Benennung und Festlegung spezifischer Altersgruppen der einzelnen Einrichtungstypen im Erstellungsprozess der Richtlinie in der AG nach § 78 SGB VIII Kinder- und Jugendarbeit und ggf. deren Facharbeitsgruppen (zum Beispiel Facharbeitsgruppe Qualität), unter Berücksichtigung der Expertise der einzelne Träger, diskutiert und abgestimmt werden.
Angelika Liebrecht
Jugendarbeitsvertreterin