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Genderspezifische Aspekte und Belange wurden bei der Ursprungsplanung beachtet.
Das Ergebnis der Klimawirkungsprüfung wird als positiv bewertet.
Die Maßnahme setzt Anreize für eine klimafreundliche Mobilität und wirkt sich dadurch positiv auf das Klima aus.
Die finanziellen Auswirkungen sind derzeit nicht abschätzbar, da die Anzahl der Baumstandorte (Investitionskosten) und die Anzahl der entfallenden Parkmöglichkeiten, die eine Verringerung der Einnahmen durch Parkgebühren (Einnahmenverluste) zur Folge haben, nicht ermittelt werden kann.
Begründung
Zu Punkt 1:
In beiden Quartieren sind Ladezonen - nach dem Konzept der Logistikpunkte (Modellprojekt „Linden-Nord“) - auszuweisen. Eine entsprechende Beschilderung wird mit der Umsetzung der Beschilderung für das Bewohner*innenparken umgesetzt. Darüber hinaus sollen Flächen für anbieter*innenoffene, barrierefreie zugängliche Packstationen (z. B. One-Stop-Boxen) (Antrag Nr. 15-0863/2024) eingeplant werden, damit diese nach Prüfung durch die Stabsstelle Smart City im Straßenraum im Bereich von Stellplätzen eingerichtet werden können.
Stellungnahme
Punkt 1: Zusätzliche Ladezonen im Quartier Lange Laube
Es gibt im Zuge der Fahrradstraße „Lange Laube“ derzeit sechs durch VZ 230 ausgewiesene Ladebereiche. Diese sind aufgrund der dort vorhandenen Einzelhandels- und Dienstleistungseinrichtungen sowie Paketshops (Lange Laube Nr. 22 und Nr. 27) auch erforderlich und damit zweckentsprechend verortet. Darüber hinaus werden in diesem Quartier keine weiteren Standorte für erforderlich gehalten. In der Bergmann- und Hausmannstraße sind nach der Aufwertung der Fahrradstraße die wenigen verbliebenen Parkmöglichkeiten für die Bewohnenden unabdingbar. Durch die Einführung der Parkraumbewirtschaftung ist davon auszugehen, dass nicht jeder parkscheingeregelte Stellplatz belegt ist, so dass auch Stellplätze legal als „Ladebereich“ zur Verfügung stehen. Notfalls sind in der Escher-/Lützow-/Stift- und Otto-Brenner-Straße aber auch noch kurze Haltemöglichkeiten vor einer Vielzahl von Grundstückszufahrten möglich, so dass ein Halten in zweiter Reihe nicht notwendig ist.
Fazit: Dem Punkt soll nicht gefolgt werden.
Punkt 1: Ladezonen im Odeonviertel
Im Odeonviertel werden Logistikpunkte noch bei der Umsetzung des Konzeptes zum Bewohner*innenparken mitberücksichtigt.
Fazit: Dem Punkt soll gefolgt werden.
Punkt 1: Anbieteroffene barrierefrei zugängliche Packstationen
Anbieteroffene barrierefrei zugängliche Packstationen (z.B. One-Stop-Boxen) (Antrag Nr. 15-0863/2024) können erst nach Prüfung durch die Stabsstelle Smart City im Straßenraum im Bereich von Stellplätzen eingerichtet werden. Grundsätzlich ist die Haltung der Verwaltung zu deren Einrichtung im öffentlichen Straßenraum ablehnend und auch die Nebenanlagen sind in der Stiftstraße, Escherstraße, Lützowstraße, Hausmann- und Bergmannstraße dafür aufgrund der dafür erforderlichen Gehwegbreiten nicht geeignet. Es ist zudem dabei zu bedenken, dass diese erfahrungsgemäß standortbezogen zusätzlichen Kfz-Verkehr erzeugen, was für beide Quartiere nicht zielführend ist und im Bereich der Lange Laube zur Fehlnutzung einladen würde.
Fazit: Dem Punkt soll nicht gefolgt werden.
Begründung
Zu Punkt 2:
Für das Odeonsviertel werden Baumstandorte im Straßenraum mit eingeplant und entsprechende Orte dafür freigehalten (s. Antrag „Bäume für das Odeonviertel“)
Stellungnahme
Eine zusätzliche Begrünung im Odeonviertel entspricht den grundsätzlichen Zielen einer lebenswerten und klimaresilienten Stadt. In der weiteren Planung sind mögliche Baumstandorte zunächst zu prüfen, um angemessen eingeplant werden zu können.
Dies erfolgt am Sinnvollsten im Zusammenhang mit einer Überplanung des gesamten Straßenraums und einer Erneuerung bzw. Neuordnung der Leitungsinfrastruktur um zunächst Freiräume für Bäume zu schaffen.
Voraussetzung für „Bäume im Odeonviertel“ sind Leitungsabfragen und Prüfaufträge, um dafür geeignete Standorte ermitteln zu können, sowie die Bereitstellung finanzieller Mittel. Der Zeitaufwand dafür und für die damit verbundene Abstimmung mit der Planung Urban Q (Antrag 1890-2025 Bäume im Odeonsviertel) ist derzeit nicht abschätzbar. Ein Freihalten von Parkraum bei der Umsetzung der Bewohner*innenparkzone im Odeonviertel wäre deshalb nicht sinnvoll, da durch die Prüfung die freigehaltenen Standorte möglicherweise nicht geeignet wären und dafür andere Standorte in Betracht gezogen werden müssen oder sogar eine komplette Neuordnung der vorhandenen Leitungsinfrastruktur erforderlich wird.
Um eine Verzögerung bei der Umsetzung der Bewohner*innenparkzone im Odeonviertel zu vermeiden, sollte eine Prüfung und Umsetzung von Baumstandorten im Nachgang der Einrichtung der Bewohner*innenparkzone erfolgen, d.h. nach der Realisierung des Urban Q-Viertels im Zusammenhang mit einer dadurch ggf. erforderlich werdenden Neugestaltung und Aufwertung des öffentlichen Raums zwischen Brüderstraße und Kurt-Schumacher-Straße, auch wenn eine Anpassung im Bereich der Beschilderung und Markierung dann erforderlich wird.
Bei der Realisierung von Baumstandorten handelt es sich um bauliche Maßnahmen, die gesondert zu planen und auszuschreiben sind. Derzeit stehen dafür keine Personalkapazitäten zur Verfügung.
Fazit: Dem Punkt soll nicht gefolgt werden.