Antrag Nr. 1691/2024:
Änderungsantrag des Stadtjugendrings Hannover e. V. (Angelika Liebrecht) zu Drucks. Nr. 1262/2024: Antrag des Schul- und Bildungsausschusses zur "Einrichtung eines städtischen Beratungs- und Unterstützungszentrums von Geburt an - PRÄVENTION STÄRKEN: Vorbeugen ist besser als Heilen!" aus dem Antrag der Vertreter*innen der Eltern im ASchuBi (Drucks. Nr. 0812/2024)

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag des Stadtjugendrings Hannover e. V. (Angelika Liebrecht) zu Drucks. Nr. 1262/2024: Antrag des Schul- und Bildungsausschusses zur "Einrichtung eines städtischen Beratungs- und Unterstützungszentrums von Geburt an - PRÄVENTION STÄRKEN: Vorbeugen ist besser als Heilen!" aus dem Antrag der Vertreter*innen der Eltern im ASchuBi (Drucks. Nr. 0812/2024)

Antrag, zu beschließen:

Der Jugendhilfeausschuss des Rates der Landeshauptstadt Hannover möge beschließen, die Drucksache Nr. 1262/2024 wie folgt zu ändern:

1. Der Titel des Antrags wird geändert in:

Antrag des Schul- und Bildungsausschusses zur "Einrichtung eines städtischen Beratungs- und Unterstützungszentrums von Geburt an - PRÄVENTION STÄRKEN: Vorbeugen ist besser als Heilen!" aus dem Antrag der Vertreter*innen der Eltern im ASchuBi (Drucks. Nr. 0812/2024)

2. Der Antragstext wird geändert in:

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob die Entwicklung und Einrichtung eines von Geburt an wirkenden, unabhängigen, institutionell vernetzten, interdisziplinären Beratungs- und Unterstützungszentrums - im Sinne eines Familienzentrums - für die Landeshauptstadt Hannover eine sinnvolle Präventionsoption ist. Dabei sind Synergieeffekte mit dezentralen und bereits vorhandenen Unterstützungsstrukturen zu prüfen und in den Prozess einzubeziehen. Das Subsidiaritätsprinzip ist im Rahmen der Entwicklung eines Beratungs- und Unterstützungszentrums zu berücksichtigen.

Ziel dabei ist, Erziehungsberechtigte, Kinder und Jugendliche sowie Mitarbeiter/innen aller Bildungseinrichtungen bedarfsgerecht individuell zu beraten und zu unterstützen, wobei auf eine entwicklungsorientiert strukturierte Ausrichtung zu achten ist, um a) eine frühkindliche, b) eine schulische und c) eine berufseinstiegsorientierte Wirkung zu entfalten.

Begründung

Zu 1:

Die Entwicklung und Einrichtung neuer Beratungs- und Unterstützungsangebote, muss sich im Sinne des Subsidiaritätsprinzips (§ 4 Abs. 2 SGB VIII) ausrichten. Im Hinblick auf die Schaffung einer Angebots- und Trägerpluralität in der LHH, ist die Einbeziehung von und Auseinandersetzung mit den freien Trägern daher unerlässlich.



Zu 2:

Die Einrichtung eines „Beratungs- und Unterstützungszentrums von Geburt an", wird als eine sinnvolle Maßnahme erachtet, um Erziehungsberechtigte, Kinder, Jugendliche und Fachkräfte zu unterstützen und zu beraten. Präventivangebote werden, vor allem in einem so sensiblen Bereich, ausdrücklich begrüßt.

Die Einbeziehung von dezentralen und bereits bestehenden Angeboten ist jedoch zu beachten, um Synergieeffekte zu ermöglichen, um so Menschen in ihren individuellen Lebenswelten zu erreichen. Eine Zentralisierung des Angebots ohne entsprechende Vernetzung birgt das Risiko einzelne Zielgruppen zu verlieren und/oder erst gar nicht zu erreichen.


Angelika Liebrecht
Jugendarbeitsvertreterin