Drucksache Nr. 1691/2020:
Gesamtstrategie Jugendbeteiligung in der Kinder- und Jugendarbeit

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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1691/2020
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Gesamtstrategie Jugendbeteiligung in der Kinder- und Jugendarbeit

Antrag,

die Gesamtstrategie Jugendbeteiligung für die Jahre 2021 und 2022 als besondere Umsetzung der Einwohner*innenbeteiligung in den Angeboten, Diensten und Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit in Hannover zu beschließen.

Die Gesamtstrategie beinhaltet die Handlungsfelder:


1. Aufbau von Jugendvertretungen in allen Einrichtungen der offenen Jugendarbeit in Hannover im Sinne eines Qualitätsstandards der Kinder- und Jugendarbeit in Hannover
2. Durchführung eines jährlichen Jugendforums mit den Jugendvertretungen von Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit, Vertreter*innen der Jugendverbände, Vertreter*innen frei organisierter Jugendszenen und jugendlicher Initiativen und der städtischen Schüler*innenvertretungen
3. Aufbau einer Fachstelle Jugendbeteiligung in der Fachplanung der Kinder- und Jugendarbeit
4. Betrieb eines Jugend(beteiligungs)büros als Anlaufstelle für engagierte Jugendliche zur Information und zur Unterstützung in ihrem Beteiligungswillen
5. Kooperation mit Beteiligungsstrukturen im Bereich der Ganztagsgrundschulen und der Hortbetreuung mit dem Ziel der Nachwuchsförderung
Die Jugendverwaltung wird mit der Umsetzung beauftragt, indem zur Verfügung stehende Haushaltsmittel wie im Abschnitt Kostentabelle beschrieben eingesetzt werden.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Gesamtstrategie richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene aller geschlechtlichen Orientierungen. Die zu den Prinzipien der Jugendarbeit gehörende geschlechtssensible Grundhaltung findet auch in der Umsetzung der Gesamtstrategie Anwendung.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit €0.00
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit €0.00
Veräußerung von Sachvermögen €0.00
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen €0.00
Sonstige Investitionstätigkeit €0.00
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden €0.00
Baumaßnahmen €0.00
Erwerb von bewegl. Sachvermögen €0.00
Erwerb von Finanzvermögensanlagen €0.00
Zuwendungen für Investitionstätigkeit €0.00
Sonstige Investitionstätigkeit €0.00
  
Saldo Investitionstätigkeit €0.00
€0.00

Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36201
Kinder- und Jugendarbeit
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen €0.00
Sonstige Transfererträge €0.00
Öffentlichrechtl. Entgelte €0.00
Privatrechtl. Entgelte €0.00
Kostenerstattungen €0.00
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) €0.00
Sonstige ordentl. Erträge €0.00
  
Außerordentliche Erträge €0.00
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen €0.00
Personalaufwendungen €84,642.00
Sach- und Dienstleistungen €148,850.00
Abschreibungen €0.00
Zinsen o.ä. (TH 99) €0.00
Transferaufwendungen €0.00
Sonstige ordentliche Aufwendungen €0.00
  
Saldo ordentliches Ergebnis (€233,492.00)
Außerordentliche Aufwendungen €0.00
Saldo außerordentliches Ergebnis €0.00
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen €0.00
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen €0.00
Saldo gesamt (€233,492.00)
Die Personalaufwendungen werden für die mit H-DS 0362/2019 eingerichtete Stelle in der Fachverwaltung verwandt. Sie sind in der verwaltungsinternen Aufstellung eines Stellenplans befristet für den Haushalt 2021/22 anerkannt.
Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen decken sich mit den in H-DS 0363/2019 für den Doppelhaushalt 2019/20 beschlossenen Haushaltsmitteln:

- für die Fortführung des Programms Jugendgerechte Kommune 93.850,-€
- für die Steigerung der Attraktivität des Hauses der Jugend für
Jugendliche und des Jugendbeteiligungsbüros 25.000,-€
- sowie die Mittel zur Demokratiestärkung im Rahmen des
Jugendbeteiligungsbüros 30.000,-€

in Summe 148.850,-€

Die eingesetzten Mittel für die Schüler*innenbefragung sowie deren Umsetzung werden in dieser Drucksache nicht berücksichtigt.

Begründung des Antrages

Die Landeshauptstadt Hannover bemüht sich seit Jahren intensiv darum, attraktive und jugendgerechte Strukturen und Angebote in der Kinder- und Jugendarbeit zu erhalten und zeitgerecht zu optimieren.

Mit dem Stadtjugendtag wurde 2015 im Rahmen des Bürger*innendialogs „Mein Hannover 2030“ ein großes Jugendbeteiligungsformat auf gesamtstädtischer Ebene gewagt.

Für die Jahre 2016 bis 2018 nahm sich die Landeshauptstadt als Referenzkommune im Bundesprogramm Jugendgerechte Kommune vor, bestehende Strukturen der (jugendpolitischen) Beteiligung zu analysieren und (neu) miteinander zu verbinden.

In diesem Zusammenhang wurden mehrere Jugendforen zu zentralen Themen durchgeführt. Aus den Foren entwickelte sich eine Kerngruppe, die während der Begleitungsphase durch das Bundesprogramm als Jugendvertretung fungierte.

Die vorgelegte Gesamtstrategie Jugendbeteiligung greift Erfahrungen und Erkenntnisse aus durchgeführten Beteiligungsprozessen im Rahmen des Stadtjugendtags 2015, dem Bundesprogramm „Jugendgerechte Kommune“ sowie der Entwicklung einer Struktur für ein Jugendbeteiligungsbüro im Sinne des politischen Auftrags aus H-DS 0363/2019 auf. Sie ist auf Basis bestehender Ressourcen und Strukturen umzusetzen.


Gesamtstrategie Jugendbeteiligung

Jugendvertreter*innen in den Einrichtungen werden als Qualitätsstandard der Kinder- und Jugendarbeit begriffen und in Qualitätsrichtlinien für Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit für Hannover verbindlich verankert.

In allen Einrichtungen der Jugendarbeit in Hannover werden Jugendvertretungen aufgebaut. Dazu halten die Träger*innen der Einrichtungen entsprechende Strukturen und Ressourcen (z. B. einen Jugendbeirat, eigenes Budget hierfür…) vor.

Für den Aufbau neuer bzw. die Evaluation bestehender Strukturen, die in den Einrichtungen je nach Standortbedingungen sehr unterschiedlich sein können, bieten das Sachgebiet Fachplanung in der Kinder- und Jugendarbeit und die Beteiligungswerkstätten der Träger der freien Jugendhilfe Beratung und Unterstützung an.

Der öffentliche Träger der Jugendhilfe bildet eine in der Fachplanung Kinder- und Jugendarbeit angesiedelte Fachstelle Jugendbeteiligung.



Die Fachstelle dient Stellen, die Jugendbeteiligungsprozesse umsetzen wollen, als Ansprechpartnerin und Beraterin. Sie erarbeitet Formate und Medien zur Information über gelingende Jugendbeteiligung und stellt diese der Öffentlichkeit zur Verfügung. Dabei arbeitet sie eng mit der Koordinierungsstelle Einwohner*innenbeteiligung zusammen.
Die Fachstelle ist gleichzeitig Anlaufstelle für Jugendinitiativen mit kommunalem Gestaltungsinteresse. Sie unterstützt Jugendliche in ihrer Selbstorganisation und vermittelt Möglichkeiten der Beteiligung und politischen Einflussnahme. Dafür entwickelt sie Qualifikationsformate und bietet diese als außerschulische Jugendbildung kostenfrei an.

Die Fachstelle Jugendbeteiligung arbeitet zur Erfüllung ihrer Aufgaben mit in Jugendbeteiligung erfahrenen Trägern der freien Jugendhilfe, insbesondere mit den etablierten Beteiligungsprojekten Linie 21 und Rollende Baustelle, zusammen.

Im Haus der Jugend wird ein Jugendbüro eingerichtet. Es ist Anlaufpunkt für jugendliche Beteiligungsinteressen. Die Fachstelle Jugendbeteiligung koordiniert das Jugendbüro. Das Jugendbüro bietet in den Räumen Beratungstermine und offene Sprechstunden zur Information an.


Die Räume des Jugendbüros können von selbstorganisierten Jugendgruppen und Jugendinitiativen im Sinne eines Co-Working-Space genutzt werden. Dazu wird das Jugendbüro mit den notwendigen analogen wie digitalen Ressourcen ausgerüstet, u. a. stellt das Jugendbüro einen nichtöffentlichen Server zum digitalen Austausch der Jugendinitiativen zur Verfügung.








Einmal jährlich lädt die Landeshauptstadt Hannover zu einem stadtweiten Jugendforum ein. Angesprochen werden organisierte und nicht organisierte Jugendstrukturen in Hannover, d.h.:
· Vertreter*innen der offenen Einrichtungen der Jugendarbeit
· Vertreter*innen der hannoverschen Jugendverbände
· Vertreter*innen anderer organisierter Jugendinitiativen
· Vertreter*innen freier Jugendszenen

Das Jugendforum dient dem Austausch und der (jugend-)politischen Positionierung der hannoverschen Jugend. Die Stadtjugendpflege berichtet im Jugendhilfeausschuss über Inhalte des Jugendforums und bringt abgestimmte Forderungen des Jugendforums in den Ausschuss ein.

Die in 2019 und 2020 zur Verfügung stehenden Ressourcen für die Fortführung der Jugendgerechten Kommune werden für die Gesamtstrategie Jugendbeteiligung für die Jahre 2021 und 2022 fortgeschrieben und in gleicher Höhe in den Haushalt eingestellt. Die Mittel werden bei eventuellen Haushaltssparmaßnahmen zu 100% freigegeben.


Fachliche Begründung

Für eine Gesamtstrategie Jugendbeteiligung im Arbeitsbereich der Kinder- und Jugendarbeit lassen sich (wenigstens) vier Ebenen zu unterscheiden.

Zunächst sind sämtliche Angebote im Rahmen der Kinder- und Jugendarbeit auf Basis von § 11 SGB VIII partizipativ zu planen und durchzuführen. Die Kinder- und Jugendarbeit ist sozusagen als Akt der Beteiligung zu verstehen. Das zeigt sich insbesondere in den selbstorganisierten Strukturen der Jugendverbände nach § 12 SGB VIII.

In den vom öffentlichen und von den freien Trägern betriebenen Einrichtungen der (offenen) Kinder- und Jugendarbei, wie Jugendtreffs oder Jugendzentren, sind auf Basis der §§ 5, 8 und 11 SGB VIII Beteiligungsstrukturen zu etablieren. Jugendliche sollen diese für sie vorgehaltenen Orte selbst mitgestalten und mitverwalten.

Die §§ 78 und 80 des SGB VIII formulieren den Anspruch der bedarfsgerechten Gestaltung von Angeboten der Jugendhilfe unter Beteiligung der Zielgruppe. Eine Beteiligung von Jugendlichen an der Jugendhilfeplanung wird aktuell nur mittelbar über die Träger der freien Jugendhilfe in der AG nach § 78 gewährleistet.

Schließlich sollen Kinder und Jugendliche im Sinne des § 36 NKomVG an allen sie betreffenden (jugend-)politischen Entscheidungen beteiligt sein. Die geschieht unter anderem über Maßnahmen der Einwohner*innenbeteiligung, konkrete Beteiligungsvorhaben im Rahmen von Baumaßnahmen bis hin zur institutionellen Beteiligung von Vertreter*innen des Stadtjugendrings im Jugendhilfeausschuss der Landeshauptstadt Hannover im Sinne des § 3 Nds. AG SGB VIII in Verbindung mit § 71 SGB VIII.


Zielgruppe einer Gesamtstrategie Jugendbeteiligung

Beteiligung als Aufgabe im SGB VIII wird in der Landeshauptstadt Hannover in den Kindertageseinrichtungen im Sinne des Niedersächsischen Orientierungsplans für Bildung und Erziehung umgesetzt. Für das Grundschulalter wird mit der Kinderkonferenz bereits ein etabliertes Beteiligungsinstrument für ältere Kinder vorgehalten. Als Kernzielgruppe für Jugendbeteiligung werden daher Jugendliche im Sinne des § 7 Abs. 1 SGB VIII fokussiert, also in der Altersstufe 14 bis 17 Jahre. Abhängig von den Altersstrukturen der Einrichtungen der offenen Jugendarbeit sowie der Jugendverbände können sich Abweichungen nach oben ergeben und auch junge Volljährige (18 bis 26 Jahre) zur Zielgruppe gerechnet werden.

Die Kinder- und Jugendarbeit nimmt Jugendliche in verschiedenen engeren und freieren Organisationsformen wahr.

Zum einen organisieren sich Jugendliche und junge Erwachsene in Organisationsstrukturen wie Jugendverbänden tradierter Prägung. Dies ist im Wesentlichen als jugendliche Selbstorganisation zu verstehen, auch wenn Erwachsene in den Strukturen oftmals im Hintergrund Kontinuität sichern. Die Landeshauptstadt unterstützt diese Strukturen durch eine eigenständige Förderrichtlinie.

Darüber hinaus vernetzen sich Jugendliche zu konkreten Themen und Interessen in selbstorganisierten Jugendinitiativen wie bspw. Fridays for Future oder die Foodsharer-Community. Diese Gruppen nutzen zum Teil städtisch vorgehaltene Infrastrukturen wie Räume im Haus der Jugend oder in den Jugendeinrichtungen der Landeshauptstadt. Während des Bundesprogramms „Jugendgerechte Kommune“ konnten Beteiligungs-Mikroprojekte auf Antrag von Jugendinitiativen finanziert werden. Aktuell nutzen diese Initiativen deshalb auch die Möglichkeiten des Beirats zur Förderungen für Jugendkulturen.

Jugendliche Zusammenschlüsse mit weniger formalen Organisationsstrukturen werden im öffentlichen Raum als Jugendszenen wahrgenommen. Die Landeshauptstadt hat hier eine Unterstützung über den durch Jugendliche selbst besetzten Beirat zur Förderung von Jugendkulturen geschaffen. Eine Begleitung der freien Jugendszenen wird in der Landeshauptstadt über Einrichtungen und Dienste der Jugendarbeit geleistet (themenzentrierte Jugendzentren und Straßensozialarbeit im Jugendschutz).

Nicht organisierte Jugendliche werden durch die Jugendarbeit vor allem in Einrichtungen der Jugendarbeit, zum Teil auch durch deren aufsuchende Tätigkeiten, erreicht. Sie finden auf Grund des fehlenden eigenen Organisationsinteresses nur wenig Gehör bei sie betreffenden Entscheidungsprozessen. Mit dem Aufbau von Jugendvertretungen in den Einrichtungen der Jugendarbeit sollen bestehende Beteiligungsstrukturen in den Einrichtungen institutionalisiert werden.

Die Gesamtstrategie Jugendbeteiligung in der Kinder- und Jugendarbeit soll versuchen, alle diese Erscheinungsformen anzusprechen. Die durchgeführten Jugendforen werden damit konsequent zu einem stadtweiten – alle Jugendlichen ansprechenden – Instrument weiterentwickelt. Sie verlassen damit ihren Experimentierstatus und sollen als beständig wiederkehrendes Instrument verankert werden. Dem stadtweiten Bezug wird der sozialräumlichen, stadtbezirksorientierten Organisation der Vorrang eingeräumt, da sich Jugendgruppen und Initiativen zu einem großen Teil ohne konkreten Stadtbezirksbezug organisieren.

Die Gesamtstrategie Jugendbeteiligung wird im Rahmen des SGB VIII umgesetzt. Daher werden einige Organisationsformen von Jugendlichen durch sie nicht berücksichtigt. Zu nennen sind unter anderem jugendliche Sportgruppen, Jugendvertretungen in Betrieben und Verwaltungen sowie die Jugendorganisationen der politischen Parteien. Alle drei Strukturen werden im Sinne des § 75 SGB VIII nach Umlaufbeschluss 16/2016 der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesjugend- und Familienbehörden (AGJF) nicht als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt und sind daher im engeren Sinne auch nicht als Strukturen einer Jugendarbeit in der Kinder- und Jugendhilfe anzusehen.


Allerdings haben jugendliche Sportgemeinschaften sowie betriebliche Jugendzusammenschlüsse über die Hannoversche Sportjugend bzw. die Jugendverbände der Gewerkschaften einen Zugang zu oben beschriebenen Strukturen. Die Jugendorganisationen der Parteien haben über ihre Mutterparteien direkten Zugang zur parlamentarischen Demokratie und damit per se hohe Beteiligungschancen im Prozess der politischen Entscheidungsfindung.

Ziele einer Gesamtstrategie Jugendbeteiligung

Aus bisherigen Jugendbeteiligungsprozessen lassen sich unter anderem folgende Erkenntnisse ziehen:

· Jugendliche wollen beteiligt werden, stehen aber etablierten Beteiligungsformaten kritisch gegenüber.
· Jugendliche wissen zum Teil nicht, dass sie sich überhaupt beteiligen dürfen bzw. trauen sich nicht, Meinung und Bedürfnis öffentlich zu äußern.
· Ein Fokus auf durch die zu beteiligenden Jugendlichen selbst gewählte Themen macht Jugendbeteiligungsprozesse (erheblich) einfacher.
· Angebote zur Selbstorganisation sind knapp. Dies gilt insbesondere für räumliche und infrastrukturelle Ressourcen.
· Jugendliche engagieren sich in der Regel auf Grund eines Partikularinteresses in kleineren Gruppen. Von der Jugendmeinung ist in Beteiligungsprozessen daher nicht auszugehen.
· Die Zielgruppe eines stadtweiten, in den politischen Diskurs eingebundenen Jugendbeteiligungsbüros deckt sich in weiten Teilen mit engagierten Jugendlichen in bestehenden Jugendinitiativen und Verbänden.
· Jugendliche sind Einwohner*innen dieser Stadt. In diesem Sinne benötigen sie keine gesonderte Jugendbeteiligung, sondern sind in Prozessen der Einwohner*innenbeteiligung mitzudenken und zu berücksichtigen

Die Gesamtstrategie Jugendbeteiligung fokussiert in den kommenden Jahren folgende Ziele:

· Jugendbeteiligung konzentriert sich auf Themen, die Jugendliche für relevant halten.
· Jugend beteiligen heißt Selbstorganisationsfähigkeiten zu stärken (Empowerment).
· Jugendbeteiligung wird in bestehenden Alltagsstrukturen umgesetzt.
· Jugendbeteiligung soll verschiedene Jugend- und Interessengruppen zusammenbringen und sie zur Auseinandersetzung miteinander anregen.
· Jugendbeteiligung braucht gestaltbaren Raum, ideell wie materiell.

Die Ziele der Gesamtstrategie werden im Jahr 2022 überprüft und für eine Fortführung der Gesamtstrategie Jugendbeteiligung über diesen Zeitraum hinaus angepasst und neu formuliert. Verantwortlich dafür ist die Fachplanung Kinder- und Jugendarbeit unter Beteiligung der Trägerberatungen nach § 78 SGB VIII.

Partner*innen in der Gesamtstrategie Jugendbeteiligung

Die Vielfalt der Jugend in Hannover spiegelt sich in der Vielfalt der Träger der Kinder- und Jugendarbeit in Hannover. Die Gesamtstrategie Jugendbeteiligung kann in ihrer Umsetzung nur unter Beteiligung der Trägerlandschaft gelingen.

Die koordinierende Fachverwaltung


· arbeitet in der Maßnahmenplanung daher eng mit den im Stadtjugendring verbundenen Jugendverbänden und Initiativen zusammen,
· stimmt die Maßnahmen in der Kinder- und Jugendarbeit über die AG nach § 78 SGB VIII Kinder- und Jugendarbeit mit den Trägern der freien Jugendhilfe ab - dazu ist eine Fach-AG Beteiligung gegründet worden, die der AG nach § 78 zuarbeitet,
· richtet die Arbeit der Einrichtungen und den Dienst in eigener Trägerschaft (Jugendeinrichtung, Straßensozialarbeit, Haus der Jugend) an der Gesamtstrategie Jugendbeteiligung aus,
· wirkt auf die Umsetzung der Gesamtstrategie Jugendbeteiligung in den von ihr beauftragten Einrichtungen und Diensten (Zuwendungsempfänger*innen) hin.

Dazu sichert sie sich in der Fachstelle Jugendbeteiligung durch Kooperation mit erfahrenen Trägern und Projekten ein Höchstmaß an fachlicher Expertise in der Kinder- und Jugendarbeit.

In der Jugendhilfeplanung des Bereichs Kinder- und Jugendarbeit wird die Gesamtstrategie Jugendbeteiligung bedarfsgerecht berücksichtigt.


Nachwuchsarbeit

Die auf Nachhaltigkeit angelegte Jugendbeteiligung an (jugend-)politischen Prozessen soll durch eine Koordination von Beteiligungsprozessen für Kinder unterstützt werden.
Die Fachstelle arbeitet dazu eng mit dem Bereich Kindertagesstätten (51.4) und dem Sachgebiet Ganztagsschulangebote (40.12) zusammen.

Ziele der Kooperation sind:


· Aufbau institutionalisierter Beteiligungsstrukturen in den Ganztagsangeboten durch die Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe an hannoverschen Grundschulen in enger Zusammenarbeit mit 40.12
· Aufbau altersgerechter Beteiligungsformate für Kinder im Hort- und Grundschulalter mit gesamtstädtischem Bezug in enger Zusammenarbeit mit 40.12 und 51.4
· Entwicklung von Übergangskonzepten in den verankerten Strukturen der Jugendbeteiligung
Finanzierung der Gesamtstrategie Jugendbeteiligung

In der Haushalts-DS 0363/2019 wird unter Punkt II. ein Ansatz von 197.000,- € jährlich ab dem Jahr 2020 beschlossen. Für die Haushaltsjahre 2021/2022 ist daher nach Abzug der zu erwartenden Personalkosten mit einem Sachmitteletat von 112.358,- € zu rechnen. Diese werden in folgende Positionen aufgeteilt:

Aufbau Förderung von Jugendvertretungen 20.000,- €


Fachstelle Jugendbeteiligung 22.358,- €
Jugendbüro 40.000,- €
Jugendforum 30.000,- €

Eine vollumfängliche Umsetzung der Gesamtstrategie Jugendbeteiligung setzt zur Verfügung stehende Mittel in Höhe des Vorjahresansatzes im Haushalt 2021/22 voraus. Ohne Folgefinanzierung ist lediglich der Aufbau von Jugendvertretungen in den Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit umzusetzen.


Die Gesamtstrategie Jugendbeteiligung vermag auf diese Weise einen wesentlichen Beitrag zur politischen Bildung und Demokratieerziehung hannoverscher Kinder und Jugendlicher zu leisten.

51.5 
Hannover / Aug 18, 2020