Drucksache Nr. 1689/2024:
Ersatzneubau der Brücke über den Schiffgraben

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Eilenriedebeirat
In den Stadtbezirksrat Mitte
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
An den Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld (zur Kenntnis)
 
Nr.
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1689/2024
4 (nur online)
 

Ersatzneubau der Brücke über den Schiffgraben

Antrag,

der Mittelfreigabe von 500.000 € und dem Baubeginn zum Ersatzneubau der Straßenbrücke über den Schiffgraben, wie in der Begründung dargestellt, zuzustimmen.

- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß §94 Abs. 1 NKomVG
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 Abs. 2 NKomVG

Finanzielle Auswirkungen:

Investitionsmaßnahme: 54101138
Bezeichnung: Gemeindestraßen /
Straßenbrücke über den Schiffgraben

Die Finanzierung der Baumaßnahme wird in 2025 durch OE 66 und OE 67 sichergestellt. Die Region Hannover fördert die Baumaßnahme mit 150.000 €.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Aspekte und Belange wurden bei der geplanten Maßnahme beachtet.
Fragen der sozialen Sicherheit und einer barrierefreien Gestaltung wurden geprüft. Die Ergebnisse sind in die Planung eingeflossen.

Ergebnis der Klimawirkungsprüfung

Das Ergebnis der Klimawirkungsprüfung wird als neutral bewertet.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme 54101114
Gemeindestraßen; Straßenbrücke über den Schiffgraben
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit €150,000.00
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit €0.00
Veräußerung von Sachvermögen €0.00
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen €0.00
Sonstige Investitionstätigkeit €0.00
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden €0.00
Baumaßnahmen €500,000.00
Erwerb von bewegl. Sachvermögen €0.00
Erwerb von Finanzvermögensanlagen €0.00
Zuwendungen für Investitionstätigkeit €0.00
Sonstige Investitionstätigkeit €0.00
  
Saldo Investitionstätigkeit (€350,000.00)
€0.00

Teilergebnishaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Bezeichnung
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen €0.00
Sonstige Transfererträge €0.00
Öffentlichrechtl. Entgelte €0.00
Privatrechtl. Entgelte €0.00
Kostenerstattungen €0.00
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) €0.00
Sonstige ordentl. Erträge €0.00
  
Außerordentliche Erträge €0.00
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen €0.00
Personalaufwendungen €0.00
Sach- und Dienstleistungen €0.00
Abschreibungen €5,556.00
Zinsen o.ä. (TH 99) €5,250.00
Transferaufwendungen €0.00
Sonstige ordentliche Aufwendungen €0.00
  
Saldo ordentliches Ergebnis (€10,806.00)
Außerordentliche Aufwendungen €0.00
Saldo außerordentliches Ergebnis €0.00
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen €0.00
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen €0.00
Saldo gesamt (€10,806.00)

Begründung

Ausgangslage Bestand

Die im Jahr 1928 errichtete Straßenbrücke führt über den Schiffgraben und verbindet die Stadtteile Zoo und Groß Buchholz. An Wochenenden ist die Waldchaussee für den Kfz-Verkehr gesperrt. Die Verkehrsbelastung beträgt heute ca. 12.000 Kfz/Tag. Gemeinsam mit der Podbielskistraße und der Walderseestraße hat die Waldchaussee insbesondere im Berufsverkehr eine hohe Bedeutung.

Das Brückenbauwerk kreuzt heute den Schiffgraben in einem sehr spitzen Winkel und ist deshalb ca. 34 m breit. Zu einem späteren Zeitpunkt wurde auf der Südseite eine Radwegbrücke ergänzt (Anlage 1). Die Brücke ist heute lastbeschränkt, so dass nur Fahrzeuge bis 5 t zulässiges Gesamtgewicht die Brücke (und damit auch die Waldchaussee) befahren dürfen. Schon seit vielen Jahren wird sowohl von der Politik als auch von den Anwohnenden eine Busanbindung des Gehägeviertels gewünscht. Das Gehägeviertel ist heute sehr schlecht durch den ÖPNV erschlossen. Durch die Entwicklung des ehemaligen britischen Militärhospitals zu einem Wohngebiet mit zahlreichen Einrichtungen wie z. B. Cochlear Implantat Centrum, Alteneinrichtungen etc. ist die Notwendigkeit einer guten ÖPNV-Erschließung des Gehägeviertels noch einmal deutlich gewachsen. Eine Führung der SprintH-Linie 900 von Burgdorf zum ZOB über Gehägestraße und Waldchaussee bietet jetzt die Gelegenheit, diese notwendige ÖPNV-Erschließung zu realisieren. Dazu ist aber zwingend die Erneuerung der lastbeschränkten Brücke erforderlich.

Die Verwaltung wurde mit Beschluss der Drucksache 2528/2023 mit der Erneuerung der Brücke über den Schiffgraben zur Ermöglichung des Busverkehrs beauftragt.

Auch wenn nach dem Neubau der Brücke wieder Schwerverkehr möglich wäre, soll dieser weiterhin ausgeschlossen bleiben. Gleiches gilt für den Erhalt der Wochenendsperrung. Diese soll ebenfalls wie heute - bis auf den Busverkehr - erhalten bleiben. Der Bus soll an allen Tagen verkehren.

Erfordernis Ersatzneubau

Am Bauwerk (Anlage 2) wurden im Rahmen der turnusmäßigen Brückenprüfungen deutliche Betonschäden festgestellt (Anlage 3). Bei einer daraufhin beauftragten Nachrechnung wurden erhebliche statische Defizite am Tragwerk festgestellt. Die Tragfähigkeit der Brücke ist eingeschränkt. Anstatt der zu erreichenden Brückenklasse 30/30 konnte nur Brückenklasse 6/6 nachgewiesen werden. Der Straßenabschnitt der Waldchaussee zwischen Zoo und Steuerndieb ist zwar jetzt schon für Fahrzeuge auf 5 t zulässiges Gesamtgewicht beschränkt. Aufgrund der fortschreitenden Schäden ist die Erneuerung des Bauwerks unvermeidlich, um die Brücke für den Kfz-Verkehr nicht sperren zu müssen und zukünftig eine Buslinie (Linie 900) durch das Gehägeviertel über den Zoo zum ZOB führen zu können.

Ersatzneubau (vgl. Anlage 4)

Die Maßnahme wurde sowohl mit der Unteren Wasserbehörde als auch mit der Unteren Naturschutzbehörde der Region Hannover vorabgestimmt.

Der Neubau ersetzt die Straßen- und Radwegebrücke in einem Bauwerk. Durch eine Veränderung des Kreuzungswinkels mit Verlegung des Gewässerlaufes im Kreuzungsbereich ist ein verkürztes Bauwerk möglich, so dass neben einem Kostenvorteil auch der dauerhafte Eingriff in die Eilenriede verringert wird.

Als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme für die mit der Maßnahme verbundenen Eingriffe wird in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde der Region Hannover und dem Fachbereich Umwelt und Stadtgrün der Forstweg von der Nordseite des Bauwerks bis zur nächsten Kreuzung auf ca. 75 m Länge zurückgebaut. Auf diese Weise wird eine Fläche von rund 225 m² entsiegelt. Diese Fläche bietet Raum für die Ansamung neuer Bäume. Auf der Südseite müssen zwei Bäume, die unmittelbar am alten Radwegbrückenbauwerk stehen, gefällt werden. Auf der Nordseite werden im Bereich des neuen Grabenverlaufs ebenfalls einige Bäume entfernt oder fachgerecht beschnitten.

Lage

Der Ersatzneubau ist an gleicher Stelle geplant. Um die Bauwerksbreite zu optimieren wird der Radweg etwas in Richtung Fahrbahn verschoben und der Kreuzungswinkel verändert.

Konstruktion

Der Entwurf ist ein 1-feldriges Plattentragwerk in Stahlbetonbauweise mit einer Auflagerung auf Stahlspundwände vorgesehen. Wie im Bestand ist das Bauwerk überschüttet.

Abmessungen

Das Bauwerk hat folgende Abmessungen:

Lichte Weite zwischen den Widerlagern: 2,50 m

Stützweite: 3,30 m

Gesamte Breite (in Achse des Schiffgrabens gemessen): 17,05 m

Brückenbreite zwischen den Geländern: 16,65 m

Breite der Fahrbahn: 7,50 m

Breite des Gehweges Nordseite: 1,50 m

Breite des Geh- und Radweges Südseite: 3,00 m



Brückenausstattung

Der Geh- und Radweg erhält wie die Fahrbahn einen Belag aus Asphalt. Der nördliche Gehweg wird als Notgehweg mit einer Kappe mit Besenstrich in Stahlbeton ausgeführt. Beidseitig ist ein Füllstabgeländer mit Handlauf vorgesehen.

Planungs- und Bauzeiten

Die Verwaltung beabsichtigt nach Erhalt aller Genehmigungen folgende Schritte durchzuführen:


- die Veröffentlichung der Ausschreibung im Januar 2025

- Baumfällungen im Februar 2025

- die Vergabe der Bauleistung im März 2025

- die Werkplanung im April 2025

- den Baubeginn vor Ort ab Mitte April 2025

- das Bauende Ende 2025


Die gesamte Bauzeit beträgt ca. 8 Monate.

Bauablauf und Verkehrsführung während der Baumaßnahme

Während der gesamten Bauzeit ist die Waldchaussee zwischen Zoo und Steuerndieb gesperrt. Beschilderte Straßenumleitungen erfolgen vom Zoo über die Bernadotteallee, Podbielskistraße und die Hermann-Bahlsen-Allee.

Für Radfahrende wird eine Umleitung vom Zoo aus über den Fischereichenweg, den Königseichenweg zur Waldchaussee zum Steuerndieb eingerichtet.

Kosten

Die Gesamtkosten der Baumaßnahme belaufen sich auf ca. 500.000 €.

Die Baumaßnahme wird für die Ermöglichung der Überfahrt mit Linienbussen von der Region Hannover mit 150.000 € gefördert.

Für die Überführung des Radweges beteiligt sich der Fachbereich Umwelt und Stadtgrün mit 138.000 € an der Baumaßnahme. Die Unterhaltung der Radwegbrücke geht in die Zuständigkeit des Fachbereiches Tiefbau über.

66.3 
Hannover / Aug 26, 2024