Drucksache Nr. 1689/2020 N1:
Neue Benutzungsbedingungen der Stadtbibliothek
Neufassung aufgrund von redaktionellen Änderungen in den Anlagen

Inhalt der Drucksache:

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1689/2020 N1
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Neue Benutzungsbedingungen der Stadtbibliothek
Neufassung aufgrund von redaktionellen Änderungen in den Anlagen

Antrag,

den Benutzungsbedingungen in der vorliegenden Fassung inklusive des Anhangs und der Hausordnung zuzustimmen

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Eine unmittelbare geschlechterspezifische Betroffenheit ist nicht ersichtlich

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Mit Drucksache 1010/2011 wurden die Benutzungsbedingungen der Stadtbibliothek Hannover im Hinblick auf die Einführung der RFID-gestützten Selbstverbuchung und –rückgabe überarbeitet. Mit Drucksache 0425/2015 erfolgte eine Überarbeitung der Anlage mit den Entgelten.

Pro Jahr werden die Einrichtungen der Stadtbibliothek über 1,5 Millionen Mal besucht und mehr als 70.000 Menschen verfügen über eine gültige Bibliothekskarte. Infolge geänderter datenschutzrechtlicher Bestimmungen und Erfahrungen aus dem täglichen Dienstbetrieb müssen die Benutzungsbedingungen erneut aktualisiert werden.

Wesentliche Änderungen betreffen:


· § 4 Abs. 4 wird neu eingeführt, um die zuvor nur im Entgeltanhang stehende Regelung zu Institutionen klarer ausführen zu können.

· § 6 Abs. 4: Die Schadensersatzregelungen wurden präzisiert.


· § 9 Datenschutz: Hier wurden die Rechtgrundlage aktualisiert, die Löschfrist der personenbezogenen Daten klarer formuliert und die Teile des § 10 integriert.

· § 10: Selbstverbuchung: Der Paragraph wurde gestrichen und die wesentlichen Aussagen unter § 9 Abs. 5 und § 9 Abs. 6 aufgenommen.


· § 11 Billigkeitsmaßnahmen: Der Paragraph ist verzichtbar und wurde daher gestrichen.

· § 11 (neu, zuvor § 13) Ausschluss von der Benutzung: In § 11 Abs. 2 wird jetzt auf das Infektionsschutzgesetz verwiesen.

· Aktualisierung der Medienbezeichnungen: Bestimmte Medienarten, wie z.B. CD-Roms, spielen aktuell nur noch eine untergeordnete Rolle im Bibliotheksbetrieb und wurden daher gestrichen zugunsten der Nennung neuer Medienarten, wie z. B. Tonies.
Darüber hinaus fand sowohl in den Benutzungsbedingungen als auch in der Anlage zu den Entgelten eine Vereinheitlichung der Begrifflichkeiten statt. In den alten Benutzungsbedingungen werden die Bibliothekskund*innen überwiegend Benutzer*innen genannt. Neu wird jetzt einheitlich von Kund*innen gesprochen. Auch werden die Begriffe Bibliothekskarte (alt: Kundenkarte, Leseausweis) und Säumnisentgelt (alt: Säumnisgeld) verbindlich.

Der Hausordnung wurden ein allgemeiner Satz zum Verhalten in Bibliotheksräumen als Präambel vorangestellt und das Thema „Essen und Trinken“ konkretisiert, um besser auf Störungen des Betriebsablaufs reagieren zu können.

41.7 
Hannover / 27.08.2020