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Aufstockung von Betreuungszeiten in der Kindertagesstätte Katrin-Sello-Weg
Antrag,
zu beschließen,
1. die Betreuungszeiten in einer Kindergartengruppe (25 Plätze) der Einrichtung Katrin-Sello-Weg, Katrin-Sello-Weg 93, in Trägerschaft der Gemeinnützigen Gesellschaft für paritätische Sozialarbeit von halbtags ohne Essen auf eine ¾-Betreuung voraussichtlich ab 01.10.2011 auszuweiten und
2. auf Basis des Betriebskostenersatzes die laufende Beihilfe zu gewähren.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Das Angebot der Kindertagesstätte richtet sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36501 | laufende Zuwendungen BKE |
| Angaben pro Jahr |
| Ordentliche Erträge | Ordentliche Aufwendungen |
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| | Sonstige ordentliche Aufwendungen |
€24,183.20 |
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| Saldo ordentliches Ergebnis |
-€24,183.20 |
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Begründung des Antrages
Die Einrichtung besteht aus zwei Gruppen, die beide eine Halbtagsbetreuung anbieten. In den letzten Jahren werden die Halbtagsangebote immer weniger nachgefragt. Die Inanspruchnahme einer Halbtagsbetreuung wird lediglich als Einstieg in eine Kinderbetreuung gesehen. Sobald sich die Möglichkeit ergibt, wird von den Eltern der Wunsch nach einer längeren Betreuung angefragt und wahrgenommen. Die Halbtagsgruppen unterliegen daher einer verstärkten Fluktuation.
Die bestehenden Betreuungszeiten in den Halbtagsgruppen reichen zudem vielen Eltern nicht mehr aus. Besonders berufstätige Elternteile, die einer Halbtagstätigkeit nachgehen, benötigen meist längere Betreuungszeiten. Der Träger hat auch aus diesem Grund eine Ausweitung der angebotenen Betreuungszeit für die betreffende Gruppe beantragt.
Die entsprechenden Voraussetzungen für die Erweiterung der Betreuungszeit incl. einer Essenversorgung werden durch eine Umrüstung der Küche vermieterseits vorgehalten.
Durch die Umsetzung der Maßnahmen wird Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert und einem bedarfsgerechten Angebot nachgekommen.
Die Mehrkosten für die Ausweitung des Betreuungsangebotes stehen im Kindertagestätten-Budget zur Verfügung.
51.41
Hannover / Aug 29, 2011