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BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandtKlimaschutzaktionsprogramm 2008 bis 2020
Antrag,
Der Rat möge beschließen,
dass die im beiliegenden Klimaschutzaktionsprogramm 2008 bis 2020 für die Landeshauptstadt Hannover (Kapitel II.1, Fachprogramm Landeshauptstadt Hannover, Maßnahmen im eigenen Zuständigkeitsbereich des Rates, (Anlage 1)) und dazu gehörend die 31 im Materialband dargestellten Maßnahmen (Anlage 2) vorbehaltlich der im Einzelfall gesicherten Finanzierung umgesetzt werden.
Die übrigen Teile des Klimaschutz-Aktionsprogramms, insbesondere die Fachprogramme der Stadtwerke, von Industrie und Gewerbe, usw., werden nachrichtlich zur Kenntnis genommen, da sie nicht im eigenständigen Zuständigkeitsbereich des Rates liegen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Für investive Maßnahmen sind geschlechtsspezifische Aspekte ohne Belang. Bei kommunikativen Maßnahmen wie Öffentlichkeitsarbeit und Kampagnen werden so weit möglich Gender-Aspekte berücksichtigt insbesondere bei individuellen Energieberatungen.
Kostentabelle
Die finanziellen Auswirkungen der Maßnahmen im eigenen Zuständigkeitsbereich des Rates sind in Kapitel II.1.4 des Fachprogramms Landeshauptstadt Hannover (Seite 26) detailliert tabellarisch dargestellt. Dazu ergänzend folgende Informationen:
- Wenn in der Tabelle Maßnahmen als „betriebswirtschaftlich wirtschaftlich“ ausgewiesen sind, dann gehen die Wirtschaftlichkeitsberechnungen in der Regel von 5 % Zinsen und einer Abschreibung entsprechend der Einsatzzeit der Produkte, bzw. von 30 Jahren bei Gebäudesanierungen, bzw. 50 Jahren bei Gebäudeneubau, aus. Die Energiekostensteigerungen werden entsprechend dem Mittel der letzten 10 Jahre mit jährlich 5 % angenommen. Ob die Wirtschaftlichkeit erreicht wird, wird im Rahmen der jeweiligen Projektplanungen verwaltungsintern detailliert geprüft und darüber werden ggf. Baufreigabe-Drucksachen zum Beschluss vorgelegt. Bei neuen Heizenergie-Versorgungen werden Fernwärmeanschlüsse bzw. BHKW entsprechend der Beschlusslage des Rates auch dann realisiert, wenn die laufenden Kosten max. 10 % höher als „konventionelle“ Heizungsanlagen sind. Im Gebäudebereich werden Sanierungsmaßnahmen in der Regel 30 % besser als zurzeit von der Energieeinsparverordnung vorgeschrieben und Neubaumaßnahmen in der Regel in sog. „Passivhaus-Bauweise“ ausgeführt.
- Die in der Mittelfristigen Finanzplanung enthaltenen Maßnahmen stehen grundsätzlich unter Finanzierungsvorbehalt und werden nicht automatisch im Vermögenshaushalt aufgenommen. Die jeweilige Haushaltslage, die jährliche Prioritätensetzung des Rates und die restriktive Kreditgenehmigung der Kommunalaufsicht entscheiden darüber, welche Maßnahme tatsächlich im Haushalt finanziert werden kann.
Begründung des Antrages
Der Klimaschutz ist eine zentrale gesellschaftliche Herausforderung. Mit den klimapolitischen Eckpunkten von Meseberg hat die Bundesregierung 2007 ein ehrgeiziges Maßnahmenprogramm auf den gesetzgeberischen Weg gebracht, mit dem gegenüber 1990 eine bis zu 40-prozentige CO2-Reduzierung bis zum Jahr 2020 erreicht werden soll. Für die konkrete Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen ist jedoch auch die kommunale Ebene gefordert. Mit Vorlage dieses Klimaschutzaktionsprogramms stellen sich daher die relevanten lokalen Akteure Hannovers der Herausforderung in einer Klima-Allianz Hannover 2020.
67.1
Hannover / 19.06.2008