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Umstrukturierung in der Kleinen Kindertagesstätte (KKT) Kinderladen Knirpse
Antrag,
zu beschließen,
- die KKT Kinderladen Knirpse, Kapellenstr. 10 a, 30625 Hannover, in Trägerschaft des Vereins Kinderladen Knirpse e.V. von einer altersübergreifenden Gruppe mit Einzelintegration (10 Plätze in Ganztagsbetreuung) in eine reine Krippengruppe (10 Plätze in Ganztagsbetreuung) umzustrukturieren und
- dem Träger ab dem 01.08.2018, frühestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis, eine laufende Förderung nach den Richtlinien über Förderungsvoraussetzungen und Förderungsbeträge für Kindertagesstätten in Trägerschaft von gemeinnützig anerkannten Vereinen und Kleinen Kindertagesstätten zu gewähren.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die Angebote der Kindertagesstätte richtet sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achtet die Leitung der Einrichtung auf eine ausgewogene Belegung der Gruppe. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Einzahlungen | Auszahlungen |
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Zuwendungen für Investitionstätigkeit |
0,00 € |
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit |
0,00 € |
Veräußerung von Sachvermögen |
0,00 € |
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen |
0,00 € |
Sonstige Investitionstätigkeit |
0,00 € |
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| Erwerb von Grundstücken und Gebäuden |
0,00 € |
Baumaßnahmen |
0,00 € |
Erwerb von bewegl. Sachvermögen |
0,00 € |
Erwerb von Finanzvermögensanlagen |
0,00 € |
Zuwendungen für Investitionstätigkeit |
0,00 € |
Sonstige Investitionstätigkeit |
0,00 € |
| | Saldo Investitionstätigkeit |
0,00 € |
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0,00 € |
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Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Angaben pro Jahr |
Ordentliche Erträge | Ordentliche Aufwendungen |
---|
Zuwendungen und allg. Umlagen |
0,00 € |
Sonstige Transfererträge |
0,00 € |
Öffentlichrechtl. Entgelte |
0,00 € |
Privatrechtl. Entgelte |
0,00 € |
Kostenerstattungen |
0,00 € |
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) |
0,00 € |
Sonstige ordentl. Erträge |
0,00 € |
| | Außerordentliche Erträge |
0,00 € |
| | Erträge aus internen Leistungsbeziehungen |
0,00 € |
| Personalaufwendungen |
0,00 € |
Sach- und Dienstleistungen |
0,00 € |
Abschreibungen |
0,00 € |
Zinsen o.ä. (TH 99) |
0,00 € |
Transferaufwendungen |
28.200,00 € |
Sonstige ordentliche Aufwendungen |
0,00 € |
| | Saldo ordentliches Ergebnis |
-28.200,00 € |
Außerordentliche Aufwendungen |
0,00 € |
Saldo außerordentliches Ergebnis |
0,00 € |
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen |
0,00 € |
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen |
0,00 € |
Saldo gesamt |
-28.200,00 € |
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Die Finanzierung im Kindertagesstättenbereich erfolgt als Beihilfegewährung an den Träger. Hierbei werden von den Betriebskostenausgaben die zu erzielenden Einnahmen aus Elternbeiträgen und Landesfördermitteln abgezogen, so dass es sich um einen Nettobetrag handelt.
Begründung des Antrages
Die Kleine Kindertagesstätte in Hannover-Kleefeld betreut seit Jahren 10 Kinder ab 1,5 Jahren bis zum Schuleintritt.
Schon seit geraumer Zeit beobachtet der Träger, dass das Angebot einer altersübergreifenden Gruppe für Eltern mit Kindern im Kindergartenalter (3 Jahre bis zum Schuleintritt) nicht mehr attraktiv ist. Sie entscheiden sich zunehmend für ein Angebot anderer Einrichtungen, damit ihr Kind mit gleichaltrigen oder älteren Kindern altersgemäß gefördert wird.
Zudem sind auf Grund des Aufnahmealters ab 1,5 Jahren schon viele Krippenkinder von anderen Kindertagesstätten aufgenommen worden, deren Betreuung bereits mit Beginn des Rechtsanspruchs ab Vollendung des 1. Lebensjahres einsetzt.
Da das einzige Kindergartenkind, welches zudem den Einzelintegrationsplatz inne hat, die KKT nunmehr kurzfristig zum 01.08.2018 verlässt, kann die schon seit längerem geplante Umstrukturierung umgesetzt werden. Ab Beginn des neuen Kitajahres sollen die 10 Plätze in Ganztagbetreuung ausschließlich für Kinder im Krippenalter ( 0-3 Jahren, vorrangig ab Vollendung des 1. Lebensjahres) vorgehalten werden. Das Angebot beinhaltet auch in dieser Altersgruppe einen Einzelintegrationsplatz.
Durch die Umstrukturierung in ein bedarfsgerechteres Betreuungsangebot wird den Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert.
Das Nds. Kultusministerium - Landesjugendamt - hat die Änderung der Betriebserlaubnis in Aussicht gestellt.
51.42
Hannover / 02.08.2018