Drucksache Nr. 1687/2011:
Errichtung einer 2-Gruppen-Kindertagesstätte im Gebäude Im Großen Büchenfeld 3, Hannover-Ahlem

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
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1687/2011
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Errichtung einer 2-Gruppen-Kindertagesstätte im Gebäude Im Großen Büchenfeld 3, Hannover-Ahlem

Antrag,

zu beschließen,

der Planung für eine 2-Gruppen-Kindertagesstätte (max. 15 Krippenplätze und 25 Kindergartenplätze) gemäß den Standards zum Bau von Kindertagesstätten, hier ausgeführt durch die Gundlach GmbH, zuzustimmen

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Das Angebot der Kindertagesstätte richtet sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

In den Drucksachen 1388/2010 N1 und 1990/2011 hat die Verwaltung unmittelbaren Handlungsbedarf aufgezeigt und die Schaffung zusätzlicher 225 Kindergartenplätze bzw. 300 zusätzlicher Krippenplätze vorgeschlagen. Diese Plätze wurden vom Verwaltungsausschuss beschlossen.
Im Stadtbezirk Ahlem-Davenstedt-Badenstedt besteht Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren.
Darüber hinaus soll mit der Kindergartengruppe die Anschlussbetreuung sowie die Absicherung des Rechtsanspruches gewährleistet werden.

Die Gundlach GmbH ist an die Landeshauptstadt Hannover (LHH) mit dem Vorhaben herangetreten, freistehende Räumlichkeiten für eine Krippengruppe und eine Kindergartengruppe umzubauen und auf Mietbasis zur Verfügung zu stellen.

Entsprechend den Erfordernissen werden die notwendigen Um- und Einbauten unter Berücksichtigung der Barrierefreiheit vorgenommen. Die Planung erfolgt in enger Abstimmung mit den zu beteiligenden Fachbereichen und der Gundlach GmbH.
Der Einrichtung wird ein direkt zugeordneter Außenspielbereich zur Verfügung gestellt. Die gesetzlich geforderten Rahmenbedingungen sind hier erfüllt.

Die gesamte Abwicklung der Baumaßnahme wird über die Gundlach GmbH geregelt und als Mietobjekt an die LHH abgegeben.
Nach Beschluss der Drucksache wird eine Anmietung zu marktüblichen Konditionen geplant. Da davon ausgegangen wird, dass es sich bei der voraussichtlichen Miethöhe um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handelt wird, erfolgt ein Beschluß zu dieser Einrichtung bereits in diesem Stadium.
Der voraussichtliche Betriebsbeginn wird für die Mitte des nächsten Jahres angestrebt.

Anlässlich der Umbaupläne hat das Nds. Kultusministerium - Referat Tageseinrichtungen und Tagespflege - bereits die Erteilung einer Betriebserlaubnis in Aussicht gestellt.

Die Trägerschaft für die Einrichtung wird im Rahmen eines öffentlichen Ausschreibungsverfahrens erfolgen und in einer gesonderten Beschlussdrucksache den Gremien zur Entscheidung zeitgerecht vorgelegt werden.
51.41 
Hannover / 29.08.2011