Drucksache Nr. 1686/2018:
Verbindung der Inliner-Route Eilenriede Süd – Eilenriede Nord

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Sportausschuss
  • Stadtbezirksrat Mitte

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Eilenriedebeirat
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Sportausschuss (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Mitte (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
1686/2018
4
 

Verbindung der Inliner-Route Eilenriede Süd – Eilenriede Nord

Antrag,


1. Der Asphaltierung eines wassergebundenen Waldweges in der nördlichen Eilenriede zwischen Zoo und Pferdeturmkreuzung als Verbindung der Inliner-Route Eilenriede Süd-Eilenriede Nord zuzustimmen
2. sowie den Rückbau eines Waldweges und einer Fußgängerbrücke sowie eine Wegestilllegung als Ersatzmaßnahme zu beschließen

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Aussagen in Bezug auf Geschlechterdifferenzierung gemäß Beschluss des Rates vom 3.7.2003
(siehe DS 1278/2003) sind im Falle dieser Drucksache nicht relevant.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 67 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme I.55102.901/
Investitionsmaßnahme  I.55501.500
Ausgleichs -/ Ersatzmaßnahmen
SEP Inlinerroute Eilenriede
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 144.000,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit -144.000,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 67 - Investitionstätigkeit
Produkt 55501
Land -/ Forstwirtschaft
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 8.000,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 2.160,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -10.160,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -10.160,00 €



Für den Ausbau bzw. Asphaltierung der Wegeverbindung zwischen Stadtparkweg Richtung Waldchaussee sind aufgrund einer Kostenschätzung 80.000€ veranschlagt.

Für den geplanten Wegerückbau fallen zusätzliche Kosten an. Die Höhe der Kosten hängen maßgeblich mit der Schadstoffbelastung des Bodens zusammen, welcher nach vorliegendem Gutachten als stark belastet eingestuft wird. Zusätzliche Kosten sind mit dem Brückenrückbau verbunden. Diese beiden Ersatzmaßnahmen werden durch Mittel aus dem Budget „Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen“ finanziert.

Position
Kosten (brutto)
Wegeausbau
80.000 €
Wegerückbau je nach Bodenbelastung
34.000 €
Brückenrückbau
30.000 €
Gesamtkosten
144.000 €

Begründungstext

Mit dem Änderungsantrag gemäß § 34 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover zur Drucksache 1685/2016 wurde mehrheitlich beschlossen insgesamt 80.000 € für die Verbindung der beiden Inliner-Routen von der Eilenriede Süd an die Eilenriede Nord zwischen Messeschnellweg und Eilenriedestation, ausgehend vom Stadtparkweg Richtung Waldchaussee, bereitzustellen.

Diese Maßnahme soll noch 2018 von der Verwaltung umgesetzt werden.
Konkret geht es um einen ca. 550 m langen Weg in wassergebundener Bauweise, welcher mit einer Asphaltdecke überzogen wird, um ihn für Inlineskater befahrbar zu machen. Die genaue Lage des Weges ist in Anlage 1 ersichtlich.

Als Ersatzmaßnahmen zum Ausgleich des Eingriffs soll ein nördlich angrenzender 140 Meter langer Waldweg (Anlage 2) sowie eine Fußgängerbrücke mit Anschlusswegen (Anlage 3 und 4) in der vorderen Eilenriede zurückgebaut werden.

Der nördlich angrenzende Waldweg mit wassergebundener Decke (Anlage 2) soll aufgrund einer erkannten Übererschließung zurückgebaut werden. Der Rückbau des Waldweges dient gleichzeitig als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme für die mit der Asphaltierung der Inliner-Strecke einhergehenden Versiegelung. In Anlage 2 ist der für den Wegerückbau vorgesehene Waldweg dargestellt. Da dieser Weg auf seiner gesamten Länge parallel zu einem anderen Weg verläuft, kommt es beim Rückbau nicht zu Beeinträchtigungen für Waldbesucher. Der Wegerückbau stellt gleichzeitig eine Altlastensanierung dar. Laut Bodengutachten handelt es sich bei dem Wegebaumaterial um belasteten Boden der Deponieklasse 1. Der Wegerückbau stellt damit eine deutliche Verbesserung des Naturhaushaltes dar. Der Bereich des entfernten Weges wird anschließend nicht mit Erdmaterial verfüllt, sodass durch die entstehende Senke ein Biotop als weiterer Ausgleich geschaffen wird.

Um einen angemessenen Ausgleich für eine Versiegelung von insgesamt 550 Metern Waldweg zu schaffen, ist zusätzlich der Rückbau einer Fußgängerbrücke in der vorderen Eilenriede geplant. Auch in diesem Fall handelt es sich um den Rückbau einer Übererschließung. Die betroffene Brücke befindet sich ca. 35 Meter neben einer weiteren Brücke, welche für Erholungssuchende genutzt werden kann (s. Anlage 3 & 4). Durch den Rückbau der Brücke können Teile der sonst übererschlossenen vorderen Eilenriede beruhigt werden, da auf diese Weise die 40 m Anschlusswege stillgelegt werden. Dies wirkt sich positiv auf die natürliche Entwicklung des Waldes aus und stellt somit eine naturschutzrelevante Maßnahme dar. Auch in diesem Fall bleibt die Erholungsfunktion unbeeinträchtigt, da weiterhin alle Teile der vorderen Eilenriede gut zu erreichen sind.

Für die Maßnahme ist das Benehmen mit der Unteren Naturschutzbehörde hergestellt.
67.7 
Hannover / 02.08.2018