Drucksache Nr. 1686/2011:
Förderung der zweigruppigen Kindertagesstätte "Purzelzwerge" in Trägerschaft des Vereins Kinderlebens(t)räume e. V.

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
In den Jugendhilfeausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
1686/2011
0
 

Förderung der zweigruppigen Kindertagesstätte "Purzelzwerge" in Trägerschaft des Vereins Kinderlebens(t)räume e. V.

Antrag,

zu beschließen,
  • den Verein Kinderlebens(t)räume e. V. als Träger der Kindertagesstätte "Purzelzwerge" mit zwei Gruppen und insgesamt max. 40 Ganztagsplätzen (15 Krippenplätze für Kinder zwischen 1 -3 Jahren und 25 Kindergartenplätze für Kinder ab 3 Jahren bis zur Einschulung in Ganztagsbetreuung) in Badenstedt, Salinenstraße 1, zu fördern und
  • ab Erteilung der Betriebserlaubnis, voraussichtlich zum 01.02.2012, die laufenden Beihilfen für die vorgenannten Gruppen auf der Grundlage der Richtlinien über die Fördervoraussetzungen und Förderbeträge für Kindertagesstätten in Trägerschaft von gemeinnützig anerkannten Vereinen zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Das Angebot der Kindertagesstätte richtet sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme I.36501.001.2
Ausgaben über 1000 € sonstige Maßnahmen Kinderbetreuung
EinzahlungenAuszahlungen
   
Zuwendungen für Investitionstätigkeit €10,000.00
   
Saldo Investitionstätigkeit -€10,000.00

Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36501
laufende Zuwendung Kinderläden/Vereine
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
   
   
Transferaufwendungen €196,832.29
   
Saldo ordentliches Ergebnis -€196,832.29
   
  
Bei dem Aufwendungsbetrag in Höhe von 5.000 € pro Gruppe handelt es sich um eine einmalige Zuwendung zur Beschaffung von Ausstattungsgegenständen.
Die Finanzierung im Kindertagesstättenbereich erfolgt als Beihilfegewährung an den Träger. Hierbei werden von den Betriebskostenausgaben die zu erzielenden Einnahmen aus Elternbeiträgen und Landesfördermitteln abgezogen, sodass es sich um einen Nettobetrag handelt. Die Landesförderung in Höhe von 43% der Personalkosten wurde bei der Ermittlung des Zuwendungsbetrages berücksichtigt.

Begründung des Antrages

In Hannover betreibt der anerkannte Verein Kinderlebens(t)räume e. V. seit 2007 erfolgreich drei Kindertagesstätten in den Stadtbezirken Döhren/Wülfel, Vahrenwald und Misburg. Der Träger und erhält eine finanzielle Förderung auf Grundlage der Richtlinien für Elternvereine.

Der Träger plant nun den Betrieb einer weiteren zweigruppigen Kindertagesstätte mit 15 Krippenplätzen und 25 Kindergartenplätzen im Stadtteil Badenstedt. Für dieses Vorhaben werden in der Salinenstraße 1 geeignete Räumlichkeit angemietet, die kindgerecht umgebaut werden. Eine Außenspielfläche, die eine Betreuung für max. 40 Kinder zulässt, steht der Kindertagesstätte ebenfalls zur Verfügung.

Aufgrund des Bedarfs an Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren sowie im Kindergartenbereich stellt die geplante Maßnahme eine wichtige Ergänzung des bestehenden Kindertagesstättenangebots im Stadtbezirk dar. Der Träger strebt den 01.02.2012 als Betriebsbeginn der Einrichtung an.
Mit den zusätzlichen Krippenplätzen soll das städtische Ausbauprogramm zum Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz erfüllt sowie der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz abgesichert werden.

Alle Plätze sollen dazu beitragen, Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern und das vorhandene Betreuungsangebot auszubauen. Der Beginn der notwendigen Umbaumaßnahme ist für Herbst 2011 vorgesehen und wird seitens des Vereins mit Hilfe öffentlicher Zuschüsse, Spenden und Eigenleistung vorgenommen.

Der Stadt entstehen, außer einem einmaligen Zuschuss für Einrichtungsmittel in Höhe von max. 10.000 €, keine Investitionskosten.
Die Aufwendungen für die laufenden Kosten in Höhe von 196.832,29 € jährlich stehen unter dem Produkt 36501 "Kindertagesbetreuung" zur Verfügung.

Anlässlich der Umbaupläne hat das Nds. Kultusministerium - Referat Tageseinrichtungen und Tagespflege - bereits die Erteilung einer Betriebserlaubnis in Aussicht gestellt.
51.41 
Hannover / Aug 29, 2011