Drucksache Nr. 1685/2017:
Petition von Herrn Michael Meinsen zur Aufstellung mobiler Hochbeete auf öffentlichen Plätzen

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
1685/2017
0
 

Petition von Herrn Michael Meinsen zur Aufstellung mobiler Hochbeete auf öffentlichen Plätzen

Antrag,

zu beschließen, die Petition von Herrn Michael Meinsen, Emdenstr.2, 30167 Hannover, vom 13.01.2017, zurückzuweisen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Beide Geschlechter sind gleichermaßen betroffen.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Rechtsgrundlagen, Zuständigkeiten
Nach § 34 Satz 1 NKomVG hat jede Person das Recht, sich in Angelegenheiten der Landeshauptstadt Hannover mit Anregungen („Petitionen“) an den Rat zu wenden. Nach Satz 3 dieser Regelung kann der Rat die Prüfung von Anregungen dem Verwaltungsausschuss übertragen. Einzelheiten regelt die Hauptsatzung. Der Rat hat von dieser Übertragungsmöglichkeit in § 15 Abs. 6 der Hauptsatzung Gebrauch gemacht und die Erledigung von Anregungen dem Verwaltungsausschuss übertragen, sofern für die Angelegenheit nicht ausschließlich der Rat gemäß § 58 Abs. 1 und 2 NKomVG zuständig ist.

Mit der oben genannten Petition wird angeregt, durch die Aufstellung mobiler Hochbeete das Stadtbild zu verschönern und dadurch die Lebensqualität der Menschen zu verbessern. Diese Idee soll auf öffentlichen Plätzen, wie auch in abgelegenen, verschatteten und ungenutzten Nischen verwirklicht werden.

In der Landeshauptstadt Hannover gibt es bereits seit rund 15 Jahren Probeläufe der unterschiedlichsten Art in der Umsetzung mit bepflanzten Kübeln auf öffentlichen Plätzen. Hieraus resultierend kann der Fachbereich Umwelt und Stadtgrün auf einen umfangreichen Erfahrungsschatz bzgl. dieser Thematik zurückgreifen.
Mobile Hochbeete sind in der praxisorientierten Handhabung und Pflege gleichzusetzen mit Kübeln. Der Unterschied zwischen Kübeln und mobilen Hochbeeten liegt in der spontanen Beweglichkeit der Hochbeete durch anmontierte Rollen.
Gegen eine (zusätzliche) Aufstellung von Kübeln bzw. von mobilen Hochbeeten sprechen die im Folgenden dargestellten, aus dem bisher gesammelten Erfahrungsschatz zusammengeführten Argumente:

1. Mobilität
Hochbeete sind im Rahmen der Verkehrssicherung in ihrer Mobilität nicht höher zu bewerten als feststehende Kübel, da der öffentliche Raum der Stadt Hannover im laufenden Straßenverkehr und/ oder in Fußgängerbereichen eine komplikationsfreie Bestückung mit Hochbeeten oder Kübeln sowie deren Umsetzen nicht zulässt.
Durch die zu beachtende Verkehrssicherheit müssen Hochbeete ebenso wie Kübel für den Transport an den Zielort auf Paletten verladen und mit Radladern oder ähnlich schwerem Gerät bewegt werden.
Die an den Hochbeeten befestigten Rollen erschweren eine standsichere Aufstellung, was zu Problemen hinsichtlich der Verkehrssicherheit führt. Durch die vorhandene Vielzahl von Treppenanlagen und unebene Pflasterungen im Innenstadtbereich ist die angedachte spontane Mobilität und der Transport der Beete zum Zielort zusätzlich erheblich behindert.
Dadurch, dass Beete und Kübel jeweils zum Schutz der Bepflanzung in geeignete Winterquartiere transportiert werden müssen, bieten auch hier die Hochbeete keinen Vorteil gegenüber den bewährten Kübeln.
Das Aufstellen mobiler Hochbeete auf viel frequentierten Plätzen in der Stadt würde durch dort stattfindende Veranstaltungen u. a. ein häufiges Umsetzen der Beete durch geschulte Arbeitskräfte und schweres Gerät erfordern. Da pro Beet ca. 5 Arbeitskräfte zum Transport benötigt werden, würde dies bei mobilen Hochbeeten eine erhebliche Kostensteigerung für Personal und Transportmaterialien mit sich bringen.
Zudem birgt das Rangieren mit Radladern und schwerem Gerät im Innenstadtbereich immer potentielle Gefährdungen (für Passanten etc.), welche durch das häufige Umsetzen mobiler Beete zusätzlich gesteigert würde.

2. Pflegeaufwand
Im Rahmen der Petition wird vorgeschlagen, die mobilen Hochbeete mehrmals im Jahr mit einer unterschiedlichen und jeweils zur Jahreszeit passenden Bepflanzung zu bestücken bzw. gegen Beete mit frischer Bepflanzung auszutauschen. Dies erfordert eine tägliche, arbeitsintensive Kontrolle und Pflege der Bepflanzung.
Bedingt durch die Haushaltskonsolidierung wird das Personal der derzeit 8 Pflegebetriebe des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün vorrangig im Rahmen von Verkehrssicherungspflichten eingesetzt.
Ein zusätzlicher Pflegeaufwand, wie er durch den Einsatz mobiler Hochbeete mit saisonaler Bepflanzung entstünde, ist daher personell nicht umsetzbar. Darüber hinaus müssten Kosten für die Wechselbepflanzung und jährliche Erneuerungen / Reparaturen der Kübel im Haushalt angesetzt werden.

3. Vandalismus und Missnutzung
Durch den in allen Stadtteilen ansteigenden Vandalismus wird u. a. ein Anketten sogar der robusten und ortsfesten Pflanzenkübel notwendig. Sogar stabilste Varianten mobiler Hochbeete wurden in der Vergangenheit beschädigt oder demontiert. Die Bepflanzungen wurden beschädigt oder entwendet, vermüllt oder als Aschenbecher zweckentfremdet.

Fazit
Mobile Hochbeete weisen aus den oben aufgeführten Gründen in Pflege, Kosten und Aufwand erhebliche Nachteile auf. Durch den Fachbereich Umwelt und Stadtgrün werden daher ausschließlich stabile, mit einem Strauch bepflanzte Großkübel an dafür geeigneten Plätzen aufgestellt.
67.30 
Hannover / 16.06.2017