Drucksache Nr. 1685/2016 E1:
1. Ergänzung zum Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes 2017/2018 nach den Beratungen in den Fachausschüssen bis einschließlich 20.02.2017.

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
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1. Ergänzung
1685/2016 E1
8
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

1. Ergänzung zum Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes 2017/2018 nach den Beratungen in den Fachausschüssen bis einschließlich 20.02.2017.

Antrag,

1) die im anliegenden Veränderungsverzeichnis für den Ergebnishaushalt (Anlage 1) und den Finanzhaushalt (Anlagen 2) aufgeführten Veränderungen des Verwaltungsentwurfs des Haushaltsplanes 2017/2018 einschließlich geänderter Verpflichtungsermächtigungen (Anlage 3) und der beschlossenen Änderung von Zielen und Kennzahlen im wesentlichen Produkt 35102 Bürgerschaftliches Engagement und soziale Stadtentwicklung (Anlage 4) zu beschließen,

2) die nachgereichten Wirtschaftspläne der union-boden gmbh (Anlage 5), der Gesellschaft für Bauen und Wohnen Hannover mbH (Anlage 6), der Versorgungs- und Verkehrs- gesellschaft Hannover mbH (Anlage 7), der hannoverimpuls GmbH (Anlage 8) zur Kenntnis zu nehmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Aussagen zur Geschlechterdifferenzierung gemäß Beschluss des Rates vom 03.07.2003 können im Falle dieser Drucksache nicht getroffen werden.

Kostentabelle

Zu den finanziellen Auswirkungen wird auf den Inhalt der Anlagen zur Drucksache verwiesen.

Begründung des Antrages
Vorbemerkung

Aufgrund der Änderung der Organisationsziffer des Fachbereichs Schule von 42 auf 40 wird


im Veränderungsdienst der Fachbereich Schule mit der neuen Organisationsziffer 40 dargestellt.

Begründung des Antrages

Die 1. Ergänzung zum Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes 2017/2018 berücksichtigt alle haushaltswirksamen Veränderungen durch die Fachausschussbeschlüsse bis zum 20.02.2017 und die haushaltswirksamen Veränderungen der Verwaltung seit der Einbringung des Haushaltsplanes 2017/2018 am 17.11.2016.
Haushaltsneutrale Verteilungen von Pensionsrückstellungen, Versorgungsbezügen und Beihilfen sowie die Umlagen der internen Leistungsbeziehungen (insbesondere der Nutzungsentgelte) und fachbereichsinternen Dienstleistungen werden erst im Rahmen der Fertigstellung des Haushalts umgesetzt. Auf eine umfangreiche Darstellung im Veränderungsdienst wird daher verzichtet.

Anlage 1 - Ergebnishaushalt

Die Spalte II dieser Anlage dokumentiert die Verwaltungsänderungen, das sind:

Wesentliche Aufwandserhöhung für 2017

8,5 Mio. Euro im TH 99 für die Anpassung der Regionsumlage auf Grund der aktuellen Planungen der Region Hannover.

Wesentliche Veränderungen der Aufwendungen für 2017 und 2018:

Rd. 0,5 Mio. Euro entfallen auf die Erhöhung der Fraktionskostenzuschüsse im TH 18 nach der Kommunalwahl 2016. Weitere 8 Mio. Euro ergeben sich aus der Erhöhung des Sachaufwands im TH 51 für die Umsetzung des Unterhaltsvorschussgesetzes. 80 % dieser Aufwendungen werden vom Land erstattet. Darüber hinaus entfallen 3 Mio. Euro auf die Erhöhung der Zuwendung an den Stadtkirchenverband im TH 51, da das Erziehungspersonal in kirchlichen Kindertagesstätten ab 1.01.2017 nach TVöD-VKA vergütet wird.

Weitere Aufwandserhöhungen 2018

5,2 Mio. Euro Erhöhung des Personalaufwands insbesondere zur Umsetzung des neuen Unterhaltsvorschussgesetzes, des Investitionsmemorandums 500plus sowie für die tariflich vereinbarte neue Entgeltordnung.


Erträge 2017 und 2018:

0,65 Mio. Euro entfallen auf die höhere Erstattungen im TH 43 vom Bund und Land für flüchtlingsbedingten Aufwand. Weitere 5,7 Mio. Euro in 2017 und 6 Mio. Euro in 2018 resultieren im TH 51 aus Kostenerstattungen vom Land für das neue Unterhaltsvorschuss- gesetz sowie 1 Mio. Euro höhere Landesförderung für die Qualifizierung von Tagespflegekräften.



Für aktivierungsfähigen Eigenleistungen ergeben sich im TH 61 3,6 Mio. Euro in 2017, für 2018 1,4 Mio. Euro , im TH 66 jeweils rd. 2,5 Mio. Euro
Ab dem Haushaltsjahr 2017 wird die Planung aktivierungsfähiger Eigenleistungen aufgrund der gesetzlichen Vorgabe (§ 15 Abs. 4 GemHKVO) weiter umgesetzt. Für die Jahre 2017 und 2018 wurden deshalb auch Planansätze für die TH 61 und 66 im Rahmen pauschaler Annahmen über die Höhe der durchschnittlichen eigenen Leistungen ermittelt. Für den TH 67 wurden die entsprechenden Ansätze bereits im Verwaltungsentwurf zum Haushalt 2017/2018 berücksichtigt. Gemäß § 59 Nr. 3 GemHKVO sind aktivierungsfähige Eigenleistungen als der monetäre Wert der von der Gemeinde selbst hergestellten Vermögensgegenstände für die eigene Aufgabenerledigung definiert. Sie sind im Ergebnishaushalt als Ertrag zu planen. Dieser Ertrag soll die für eine interne Leistung anfallenden Personalaufwendungen ausgleichen. In gleicher Höhe sind aktivierungsfähige Eigenleistungen im Investitionshaushalt auf einem nicht zahlungswirksamen Konto zu planen. Der dadurch erhöhte Gesamtbetrag einer Maßnahme ist abschreibungsrelevant.

Wesentliche haushaltsneutrale Veränderungen

Aufgrund neuer Vorgaben des Landesamtes für Statistik (LSN) zur Asylbewerberleistungsstatistik sind grundsätzlich die Personalaufwendungen für das Integrationsmanagement nicht über das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG) zu buchen. Um diesen Vorgaben zu entsprechen, erfolgt zukünftig keine Verrechnung mehr. Daher werden die Aufwendungen im TH 59, Produkt 31301, Grund- und Sonderleistungen Asyl, und die entsprechenden Erträge im TH 50, Produkt 11137, Migration und Integration, jeweils um 2,5 Mio. Euro haushaltsneutral reduziert. Hierdurch ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt, da die Erstattungen des Landes ohnehin nur im Rahmen pauschaler Beträge erfolgt.



Die Spalte III dieser Anlage dokumentiert die Änderungen durch die Fachausschüsse bis einschließlich 20.02.2017.
Sowohl im Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten als auch im Kulturausschuss wurde jeweils ein Antrag für die Anmietung von Räumen für das Kulturzentrum Kleefeld mit einer Ansatzerhöhung von 130.000 Euro beschlossen. Beide Anträge wurden erfasst. Aufgrund technischer Rahmenbedingungen wird diese Doppelerfassung im Rahmen des zweiten Veränderungsdienstes zum Haushalt 2017/2018 im TH 19 korrigiert.

Die verwaltungsseitigen Änderungen für das Haushaltsjahr 2017 enden insgesamt mit einer Erhöhung der Aufwendungen um rd. 18,3 Mio. € bei einer gleichzeitigen Erhöhung der Erträge um rd. 11,7 Mio. €. Der Fehlbetrag des Verwaltungsentwurfs erhöht sich damit um rd. 6,6 Mio. €.
In der Spalte III sind die Beschlüsse der Fachausschüsse mit Änderungswirkung bis einschließlich 20.02.2017 enthalten. Diese Beschlüsse führen zu einer negativen Veränderung des Ergebnishaushalts in Höhe von rd. 1,7 Mio. €.
Durch die Spalten II und III erhöht sich der Fehlbetrag 2017 um 8,3 Mio. € von 39,8 Mio. € auf 48,1 Mio. €.

Die verwaltungsseitigen Änderungen für das Haushaltsjahr 2018 enden insgesamt mit einer Erhöhung der Aufwendungen um rd. 19,5 Mio. € bei einer gleichzeitigen Erhöhung der Erträge um rd. 9,4 Mio. €. Der Fehlbetrag des Verwaltungsentwurfs erhöht sich damit um rd. 10,1 Mio. €.

In der Spalte III sind die Beschlüsse der Fachausschüsse mit Änderungswirkung bis einschließlich 20.02.2017 enthalten. Diese Beschlüsse führen zu einer negativen Veränderung des Ergebnishaushalts in Höhe von rd. 2,2 Mio. €.


Durch die Spalten II und III erhöht sich der Fehlbetrag 2018 um 12,3 Mio. € von 40,8 Mio. € auf 53,1 Mio. €.

Anlage 2 - Finanzhaushalt 2017/2018 / Investitionsprogramm 2017 – 2021

Verwaltungsseitig wurden haushaltsneutrale Auszahlungsveränderungen vorgenommen. Darüber hinaus wurden - entsprechend der in den TH 61 und 66 erfassten Erträge für aktivierungsfähige Eigenleistungen - in gleicher Höhe in diesen Teilhaushalten die investiven Auszahlungen veranschlagt. Diese Auszahlungen sind nicht zahlungsrelevant und werden daher bei der Ermittlung des Kreditfinanzierungsbedarfs nicht berücksichtigt.



Anlage 3 - Verpflichtungsermächtigungen

In der Anlage 3 sind verwaltungsseitig vorgenommene Veränderungen der Verpflichtungsermächtigungen dargestellt.

Anlage 4 – verändertes wesentliches Produkt

In der Anlage 4 ist die Beschreibung des wesentlichen Produkts 35102 Bürgerschaftliches Engagement und soziale Stadtentwicklung enthalten. Verwaltungsseitig wurde das dritte Ziel mit seinen Kennzahlen durch ein neues Ziel ersetzt.

Anlagen 5 bis 8 - Wirtschaftspläne

union-boden gmbh – Anlage 5

Der Wirtschaftsplan der union-boden gmbh wurde am 02.12.2016 vom Aufsichtsrat beschlossen.

Gesellschaft für Bauen und Wohnen Hannover mbH – Anlage 6

Der Wirtschaftsplan der Gesellschaft für Bauen und Wohnen Hannover mbH wurde am 02.12.2016 vom Aufsichtsrat beschlossen.

Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover mbH – Anlage 7

Der Wirtschaftsplan der Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover mbH wurde am 16.12.2016 vom Aufsichtsrat beschlossen.

hannoverimpuls GmbH - Anlage 8

Der Wirtschaftsplan der hannoverimpuls GmbH wurde am 08.12.2016 durch den Aufsichtsrat zur Beschlussfassung an die Gesellschafterversammlung empfohlen. Die Beschlussfassung durch die Gesellschafterversammlung liegt noch nicht vor.

20.11 
Hannover / 21.02.2017