Drucksache Nr. 1680/2011:
Zusammenlegung und Verlagerung einer Kindergartengruppe Waldorf Kindergarten Alt-Buchholz e. V. und Einrichtung einer Krippengruppe am Freien Waldorfkindergarten Raphael

Inhalt der Drucksache:

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1680/2011
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Zusammenlegung und Verlagerung einer Kindergartengruppe Waldorf Kindergarten Alt-Buchholz e. V. und Einrichtung einer Krippengruppe am Freien Waldorfkindergarten Raphael

Antrag,

zur beschließen,
  • eine Kindergartengruppe (25 Kinder, 3/4-Betreuung) in Trägerschaft des Waldorfkindergarten Alt-Buchholz e. V. , Podbielskistr. 374 zum 01.01.2012 mit dem Waldorfkindergarten Raphael e. V. zusammen zu legen und zum 01.08.2012 an den Standort Im Wiesenkampe 15 zu verlagern.
  • eine Krippengruppe (15 Kinder, Ganztagsbetreuung) in Trägerschaft des Waldorfkindergarten Raphael e. V., Im Wiesenkampe 15, zum 01.08.2012 neu einzurichten
und
  • dem Waldorfkindergarten Raphael e. V. ab dem 01.08.2012, spätestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis analog der Richtlinien über die Fördervoraussetzungen und Förderbeträge für Kindertagesstätten in Trägerschaft gemeinnützig anerkannter Vereine zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Bezeichnung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36501
Kostenstelle: 51410170
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 88.851,56 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -88.851,56 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -88.851,56 €
Für die Einrichtung der Krippengruppe wird ein einmaliger Zuschuss in Höhe von max. 5.000,00 € für neue Einrichtungsgegenstände gewährt.

Begründung des Antrages

Der Waldorf Kindergarten Alt-Buchholz e. V. betreut in der Einrichtung in der Podbielskisstr. 374 im Stadtteil Groß Buchholz 25 Kindergartenkinder in 3/4-Betreuung. Der Verein hat vom Eigentümer dieses Objektes nun die Kündigung erhalten und muss sich einen neuen Standort suchen.
Der Verein Waldorfkindergarten Raphael e. V. betreut in der Einrichtung Im Wiesenkampe 15 im Stadtteil Bothfeld derzeit zwei Kindergartengruppen mit 50 Kindern und eine Integrationsgruppe mit 18 Kindern in Ganztagsbetreuung.

Beide Vereine haben einen Zusammenschluss unter dem Verein Waldorfkindergarten Raphael e. V. beschlossen.
Das bestehende Gebäude Im Wiesenkampe 15 wird um einen Anbau erweitert. In diesem Anbau werden die Kindergartengruppe mit 25 Kindern aus Groß Buchholz hinein verlagert und eine Krippengruppe mit 15 Kindern neu eingerichtet. Der Träger plant, aufgrund seiner Erfahrungen mit der Betreuung integrativer Kinder, in der Krippengruppe ebenfalls eine integrative Betreuung anzubieten.

Die Kosten für den Anbau und die Verlagerung werden vom Verein getragen. Für die Neueinrichtung der Krippengruppen wird ein einmaliger Einrichtungszuschuss von max. 5.000,00 € gewährt.

Durch die Verlagerung Einrichtung Waldorf Kindergarten Alt-Buchholz e. V. entfallen 25 Kindergartenplätze im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld. Dieser Wegfall kann durch die Neubauprojekte Bomhauerstraße und Heidering kompensiert werden.
Im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide besteht ein großer Bedarf an Kindergarten- und Krippenplätzen. Mit DS 1388/2010 N1 und 1990/2011 wurde aufgrund der vorgelegten Prognosezahlen zur Bevölkerungsentwicklung u. a. der weitere Ausbau der Kinderbetreuungsplätze für die unter dreijährigen Kinder beschlossen. Diesem Beschluss wird mit der Neueinrichtung der Krippengruppe nachgekommen.

Durch die Umsetzung der Maßnahmen wird Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert und einem bedarfsgerechten Angebot nachgekommen.

Das Niedersächsische Kultusministerium hat eine entsprechende Betriebserlaubnis in Aussicht gestellt.
51.41 
Hannover / 29.08.2011