Anfrage Nr. 1676/2020:
Anfrage von Ratsherrn Braune zur Remonstrationspflicht

Inhalt der Drucksache:

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Anfrage von Ratsherrn Braune zur Remonstrationspflicht

Verwaltungsbeamte in Hannover haben die Möglichkeit zur Remonstrationspflicht § 56 /1 des GG bei potentiellen Grundgesetzverstößen oder anderen Menschenrechtsverstößen der Anordnungen durch Vorgesetzte. Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:
  • Gab es in den letzten Jahren seit 2016 Beamte die sich auf §56 oder Ähnliche § bezüglich einer Anordnung von Vorgesetzten berufen haben und wenn ja wie viele ? Bitte nach Jahren aufgliedern.
  • Wie viele rechtliche Auseinandersetzungen gab es in dem Zeitraum seit 2016 und durch wen lässt die Verwaltung sich anwaltlich extern vertreten ?
  • Gab es Mitarbeiter ( Angestellte und / oder Beamte ) die rechtliche Bedenken bezüglich der Umsetzung der Corona-Verordnungen ihren Vorgesetzten mitgeteilt haben und wie wurde damit umgegangen ?

Mit besten Grüßen

Tobias Braune
Ratsherr