Anfrage Nr. 1676/2005:
Anfrage des Ratsherrn Wruck zur Sperrung der Raschplatzhochstraße für Filmaufnahmen für eine Popsängerin

Inhalt der Drucksache:

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Anfrage des Ratsherrn Wruck zur Sperrung der Raschplatzhochstraße für Filmaufnahmen für eine Popsängerin

Anfrage

Sperrung der Raschplatzhochstraße für Filmaufnahmen für eine Popsängerin




Am Freitag, dem 26.08.2005, wurde zwischen 11.30 und 15.15 Uhr die Raschplatzhochstraße gesperrt. Die Genehmigung dazu hat laut Pressemeldungen die Stadtverwaltung erteilt, damit eine ziemlich unbedeutende britische Popsängerin zusammen mit einer Gruppe von Angehörigen der Schickimicki-Szene Hannovers auf eben dieser Hochstraße einen Ausschnitt für einen Videoclip drehen konnte. Die Polizei sprach von „deutlichen Verkehrsbehinderungen" als Folge der Straßensperrung. Die Stadtverwaltung begründet ihre Genehmigung der Sperrung (laut Pressebericht) mit einem zu erwartenden „Imagegewinn" für die Stadt.

Ich frage die Verwaltung:




1. Wie hält es die Stadtverwaltung mit der Gleichheit aller Bürger vor der STVO, oder anders formuliert: Haben Angehörige der Schickimicki-Szene sowie Schlagersternchen ein höheres Recht als der Normalbürger, so dass sie ihn wissentlich und willentlich zu Stau und Umwegen nötigen können?

2. Hat sich die Stadtverwaltung vor der Genehmigung vergewissert, dass die Stadt in dem Videoclip der Sängerin tatsächlich vorteilhaft dargestellt wird, ja, dass sie darin überhaupt namentlich erwähnt wird, und hält sie die Raschplatzhochstraße, das Bredero-Hochhaus sowie den Tele-Moritz für attraktive bauliche Akzente der Stadt, die Hannover unverwechselbar machen?

3. Haben die Popsängerin und die Photo- und Filmleute wenigstens einen finanziellen Obolus an die Stadtkasse entrichtet, so wie beispielsweise Baufirmen Gebühren entrichten müssen, wenn sie einen Bauzaun einrichten, der in den Straßenraum hineinragt?

Gehard Wruck


Ratsherr