Drucksache Nr. 1675/2024:
Bebauungsplan Nr. 1903 - Erweiterung Frachtpostzentrum -
Auslegungsbeschluss

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
 
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1675/2024
4 (nur online)
 

Bebauungsplan Nr. 1903 - Erweiterung Frachtpostzentrum -
Auslegungsbeschluss

Antrag,

1. dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1903 mit Begründung und
Umweltbericht zuzustimmen,
2. die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Gender-Aspekte wurden geprüft. Genderspezifische Auswirkungen sind nicht erkennbar.

Ergebnis der Klimawirkungsprüfung

Der Bebauungsplan hat die Aufgabe bauliche und sonstige Nutzungen von Grundstücken zu regeln. Es werden neue Baurechte auf dem Grundstück begründet. Werden diese Baurechte anschließend ausgeübt, führt dies zu einer Klimawirkung. Insofern verursacht nicht der Bebauungsplan selbst, aber sein Vollzug durch jede Form des Bauens eine negative Klimawirkung.

Kostentabelle

Es entstehen der Landeshauptstadt Hannover keine Kosten. Die Übernahme der Kosten für notwendige bauliche Maßnahmen an der Höverschen Straße sowie Kosten für die Einrichtung und Koordinierung von Lichtsignalanlagen werden im Erschließungsvertrag mit der Deutschen Post DHL geregelt. Durch den Verkauf der städtischen Grundstücke zwischen der Höverschen Straße und dem Mittellandkanal wird die Landeshauptstadt Hannover Einnahmen generieren.

Begründung des Antrages

Der Bebauungsplan Nr. 1903 soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Erweiterungsbau des Frachtpostzentrums der Deutschen Post DHL schaffen.

Der Stadtbezirksrat Misburg-Anderten hat am 01.06.2022 (Drs. 0922/2022) die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen. Sie fand in der Zeit vom 29.09.2022 bis 28.10.2022 statt. Während dieser Zeit ist keine Stellungnahme eingegangen.

Das unbebaute Plangebiet gehört trotz der Randlage zum Gesamtkomplex eines stadtgrenzenübergreifenden Gewerbe- und Industriegebiets. Die Planaufstellung und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (Drs. 0922/2022) erfolgte mit dem Ziel, ein Gewerbegebiet zu entwickeln. Inzwischen wird von einer allgemeinen Gewerbe- oder Industriegebietsfestsetzung abgesehen, um bei möglichen Weiterentwicklungs- und Nachnutzungsabsichten konkret steuern zu können und den Standort langfristig für logistische Vorhaben zu sichern. Dies wäre in einem allgemeinen Gewerbe- oder Industriegebiet nicht möglich, da jeweils Gewerbe- oder Industriebetriebe jeder Art zulässig wären.

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB) gemäß § 4 Abs. 2 BauGB fand im Zeitraum vom 04.01.2024 bis 05.02.2024 statt. Die während der TöB eingegangenen abwägungsrelevanten Stellungnahmen werden in der Anlage 3 behandelt.

Die Stellungnahme des Bereiches Forsten, Landwirtschaft und Naturschutz im Fachbereich Umwelt und Stadtgrün, der auch die Belange des Naturschutzes wahrnimmt, ist der Drucksache als Anlage 4 beigefügt.

Der beantragte Beschluss ist erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren weiterführen zu können.
61.13 
Hannover / Aug 22, 2024